Nach einem Brand in einem Zimmer meiner Wohnung müssen die Elektroleitungen in diesem Raum komplett erneuert werden.
In der restlichen Wohnung gibt es aber noch Teile die 2-Adrig verkabelt sind (also ohne Gün/Gelb).
Meine Frage nun:
Muss ich nach dieser Umfassenden Erneuerung von Leitungen die restlichen 2-Adrigen Leitungen in der Wohnung erneuern?
Muss ich einen FI-Schalter für das Bad nachrüsten?
Ich wäre sehr froh wenn Ihr mir hierzu die entsprechenden Vorschriften nennen könntet.
Vielen Dank schonmal
Gruß Marc
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Tech-niker
Gesprächig
Beiträge: 118 Wohnort: NRW
Hi Marc.
Ist das denn eine gemietete Wohnung oder dein Eigentum?
Mfg
Tech-niker
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Teletrabi
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Wie gehts denn den anderen Räumen? Ebenfalls Sanierungsfall? Dnn würde ich auch da die Leitungen erneuern, ist einfach nicht mehr ganz zeitgemäß, was da in den Wänden liegt und bei einer umfassenden Sanierung zählt auch das Aufwands-Argument nicht so wirklich.
Ist hingegen der Schaden wirklich nur auf den Raum begrenzt, würde ich es als Reparatur/Instandsetzung ansehen. Aber selbstverstänlich dann mit separatem Schutzleiter neu augeführt.
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Bartholomew
Inventar
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Für die neuen Steckdosenstromkreise gilt FI-Pflicht.
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SPS
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Beiträge: 2848
Zitat :
Bartholomew hat am 29 Jul 2009 14:56 geschrieben :
Für die neuen Steckdosenstromkreise gilt FI-Pflicht.
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