Stromzähler überprüfen Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
Autor |
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BID = 615722
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
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Hallo,
möchte meinen Ferraris Haushalts Stromzähler (ca. 60.000 kWh, Eichmarke 1989)überprüfen.
Messungen mit 2 ungeeichten CE geprüften Zählern ergaben Verkehrsfehler von ca. 8% (erlaubt 2%) bei Ohmscher Last von 40 Watt.
Dazu brauche ich
1. Eine Ohmsche Last mit Leistungsaufnahme 2000-3000 Watt.
2. Geeichten teuren kWh Zähler zur Überprüfung dieses Gerätes.
Weiss von Ihnen/Euch jemand, ob und wo ich mir 1. und 2. möglichst kostengünstig leihen kann ?
Als Ohmsche Last wurde bereits Elektroherd vorgeschlagen, der hat doch aber 3 Phasen und Drehstrom, bekomme ich denn den Überprüfungszähler dort zwischengeklemmt ?
Gruss Euer Mufulenkrad
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BID = 615723
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Moin!
Was hast Du denn vor?
Willst Du Deinem Energieversorger beweisen, daß Dein Zähler falsch anzeigt?
Keine Chance! Kannst Deinem Energieversoger sagen, daß Du vermutest das Dein Zähler nicht richtig anzeigt. Dieser kann dann hergehen und dies mit einem Eichgerät prüfen. Sollte kein Meßfehler innerhalb der Toleranz liegen, trägst Du die Kosten für die Prüfung komplett!
Gruß
Bernd
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An alle Hobby-Kundendienstler: Vor Arbeiten am Gerät, Netzstecker ziehen und VDE Vorschriften beachten!! Jeder trägt die Verantwortung für seine ausgeführte Arbeit!!!
Anfragen per Mail oder PN werden nicht beantwortet! |
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BID = 615727
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das hat man Dir doch alles schon im anderen Fred mitgeteilt...!
https://forum.electronicwerkstatt.d.....eige=
Wie kommst Du überhaupt zu der Behauptung, daß der Zähler bei einer Belastung von 40W nur 2% Meßfehler aufweisen dürfe???
Im Übrigen gibt es keine CE-Prüfung!
Die CE-Kennzeichnung ist eine allein durch den Hersteller aufgestellte Behauptung, daß das betreffende Produkt die einschlägigen EU-Normen erfüllt. Also ein schlichtes Freiverkehrskennzeichen.
Niemand hat überprüft, ob diese Behauptung auch zutrifft...
Über die Qualität des Erzeugnisses sagt es schon überhaupt nichts aus!
Deine Verknüpfung der Punkte 1 und 2 ist auch falsch.
Wenn Du einen echten Wirkarbeitszähler hast, muß die Last nicht ohmsch sein.
Eine ohmsche Last erleichtert nur den Billigkrücken aus dem Amateurbedarfshandel die halbwegs korrekte Arbeit.
Das Hauptproblem ist und bleibt aber die Verschaltung des Zählers.
Der (geeichte) Kontrollzähler müßte UNMITTELBAR hinter dem VNB-Zähler angeschlossen werden. Also nicht etwa direkt vor dem Verbraucher!
Das müßte aber ein zugelassener Eli machen und es ist einigermaßen aufwendig (mit Demontage sicher weit über € 100,- - ohne die Kosten für den Kontrollzähler).
Denn selbst in einer normgerechten Installation darf z.B. auf der Strecke vom Zähler zur Steckdose ein Leitungsverlust von 3% auftreten!!!
Und nichtmal das halten etliche Installationen ein...
Auch diesen wichtigen Punkt hatte man Dir schon im alten Fred mitgeteil.
Warum gehst Du daruf nicht ein?
Mir scheint, Du bist sehr verbohrt in Deine Behauptung und willst die tatsächlichen Umstände nicht sehen.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 615743
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
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Hallo Sam2,
ich hatte bereits im Forum gefragt, ob die 2% zulässige Verkehrsfehlergrenze leistungsunabhängig oder nur für eine bestimmte Leistung gelten, aber leider keine Antwort erhalten. Daher ist das eine Vermutung und keine Behauptung.
Ich kann weiterhin nicht wissen, daß der geeichte Zähler ein reiner Wirkleistungszähler ist, jetzt weiss ich es ja.
Ich bitte für mich um etwas mehr Toleranz, bemühe mich nichts doppelt zu fragen, bin aber auch nur ein Mensch.
Die Leitungsverluste rechne ich mal nach mit Leitungslängen, spezifischem Widerstand und Querschnittsflächen der Leitungen. Als Netzwerk nehme ich an ankommender Strom geht über Zähler zum Stromverteiler in Reihe, dann vom Stromverteiler parallel über Sicherungen zu den Steckdosen und Lichtschaltern, richtig ?
Verbohrt bin ich sicher nicht, bist da der erste, der das sagt, bin nur interessiert und frage einfach nochmal nach, wenn es noch keine befriedigende Antwort gab oder ich es nicht verstanden habe.
Gruss Mufulenkrad
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BID = 615747
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Da hab ich leider bisher einen anderen Eindruck gewonnen!
Das liest sich nämlich alles so:
Der VNB-Zähler MISST fehlerhaft (natürlich zu Ungunsten des Kunden). Punkt. Ich hab den Beweis schon in der Hand. Punkt. Muß ja stimmen, schließlich hat das Ding ein CE-Wapperl (wenngleich ich gar nicht weiß, was jenes bedeutet, sieht aber wichtig aus). Nun segnet mir das bitteschön ab, damit ich damit den VNB in die Pfanne hauen kann...
Eine "tolerante" Fragestellung sähe anders aus:
Ich habe mit einem handelsüblichen billigen Energiekostenmeßgerät mal eine Vergleichsmessung zu unserem VNB-Zähler gemacht. Dabei kam ein Unterschied von x% heraus. Wie ist das zu erklären oder darf man davon ausgehen, daß vielleicht der VNB-Zähler nicht korrekt arbeitet?
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BID = 615754
Rafikus Inventar
Beiträge: 4150
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Was da ganz oben zu lesen ist, ist auf keinen Fall eine Vermutung, auch wenn Du es jetzt so darstellen möchtest.
Der Satz ist eindeutig in Form einer Behauptung, ich würde sogar sagen: Feststellung, geschrieben, also wass soll das Ganze hier?
Und was hat der da zu suchen ?
Warum schreibst Du nicht bei altem Thema weiter?
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BID = 615765
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
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Hallo Sam2,
ich bitte dich darum, keine Interpretationen vorzunehmen, sondern genau das zu nehmen, was dort steht. Wenn alle interpretieren würden, haben wir sicher 100 verschiedene Meinungen. Nur der Autor weiss, wie er es gemeint hat, er weiss aber nicht, wie es bei allen anderen ankommt.
"In die Pfanne" haue ich überhaupt niemand. Bevor ich rechtmässig etwas erbitte, was mir mit hoher Wahrscheinlichkeit zusteht, kläre ich erstmal sehr lange möglichst viele Fakten. Wenn dann herauskommt, daß ich höchstwahrscheinlich Recht habe, werde ich tätig. "Absegnen" kann hier sicher niemand etwas, man kann nur seine subjektive Meinung äussern, die letzte Entscheidung muss ich dann selbst treffen. Da ich die Messung schon vor meiner Mitgliedschaft im Forum gemacht hatte, hätte ich mich ja sofort an den VNB wenden können und dieses Forum erst gar nicht anzurufen brauchen.
Wenn es übrigens um Höflichkeit geht, für die ich wegen fehlender Grossschreibung kritisiert wurde, so ist meine Meinung zur Höflichkeit, daß man auch eine möglichst persönliche Anrede und Unterschrift benutzen sollte.
Hallo Rafikus,
"Der da" sollte den schnöden Text ein wenig auflockern. Ich habe "den da" als Smily mit Fernglas gesehen, der nach meinem Wort Hallo in die Welt hinausschaut und auf Antworten wartet. Wie hast du "den da" denn gesehen ?
Ich habe an altem Thema nicht mehr weitergeschrieben, da seit Tagen niemand mehr geantwortet hatte und ich dass Thema nochmal neu aufrollen wollte, weil noch viele Fragen für mich offen waren. Was spricht denn aus deiner Sicht dagegen ?
Gruss Euer Mufulenkrad
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BID = 615812
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| Nur der Autor weiss, wie er es gemeint hat, er weiss aber nicht, wie es bei allen anderen ankommt.
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Soso,
"er weiß aber nicht, wie es bei allen anderen ankommt"
Ich will dir mal ein Geheimnis verraten:
Die meisten "Autoren" wissen aber wie es bei den
meisten Lesern ankommt.
Das geht dir anscheinend so ziemlich ab.
Ich jedenfalls habe von deinem wichtigtuereischen
Geschreibe einen ähnlichen Eindruck wie sam2 und
Rafikus.
Gruß
Georg
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 615814
mufulenkrad Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: Braunschweig
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Hallo Georg S,
vielen Dank für deine Meinung.
Bitte konkrete Beispiel nennen, woran du das fest machst, damit ich ggf. darauf auch reagieren kann ? Wenn ich nicht konkret weiss, wovon du genau sprichst, dann kann ich auch nichts ändern.
Gruss Mufulenkrad
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BID = 615815
schattenlieger Schriftsteller
Beiträge: 995 Wohnort: Nordkreis Celle
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Moin,
Zitat :
mufulenkrad hat am 20 Jun 2009 14:49 geschrieben :
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Ich habe an altem Thema nicht mehr weitergeschrieben, da seit Tagen niemand mehr geantwortet hatte und ich dass Thema nochmal neu aufrollen
wollte, weil noch viele Fragen für mich offen waren. Was spricht denn aus deiner Sicht dagegen ?
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Das keiner mehr geschrieben hat, liegt wohl eher daran, dass alles bereits geklärt ist, und keiner gern in seiner Freizeit Arbeit unnütz doppelt macht. Willst du das ganze nochmal von vorne anfangen?
Warum stellst du die Frage nicht im alten Thema, schliesslich ist es genau der selbe Irrtum, dem du Unterliegst, oder wurde dein Stromzähler zwischenzeitlich getauscht oder geprüft vom VNB?
Das Forum ist nicht dazu da, deine Thesen zu bestätigen, zumindest nicht, wenn diese offensichtlich falsch sind.
Wenn du dir so sicher bist, dass dein VNB-Zähler nicht richtig zählt, so rufe einfach die Hotline deines VNB an und bitte um einen Austausch.
Dann gibt es ziemlich genau zwei Möglichkeiten:
1. Du hast recht. Unwahrscheinlich, aber möglich. Dann kannst du mit deinem VNB verhandeln, ob und ggf. wie viel Geld du zurückbekommst.
2. Der Zähler zählt richtig. Du trägst alle Kosten, die für diese Aktion angefallen sind. Jammer dann aber nachher hier bitte nicht rum, dass du mal eben kurz knapp ein Nettogehalt für deine felsenfesten Vermutungen losgeworden bist...
Das lässt sich jedenfalls auf genau einen Punkt bringen: DU musst schon selbst beim VNB anrufen, die lesen hier nicht mit und tauschen auf Verdacht deinen Zähler...
VG,
Schattenlieger
P.S. einen Flammenwerfer als Begrüßung finde ich persönlich relativ irritierend, kann aber auch an mir liegen...
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BID = 615816
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Hallo Mufuwichtig,
noch ein und letzter Hinweis:
Wenn deine "Postwechsel" in Foren
öfter mal kurz ausfallen und du das
"letzte Wort behälst", dann liegt das daran,
daß man man die Lust verliert, mir dir
zu parlieren.
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 615832
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Offtopic :
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Zitat :
mufulenkrad hat am 20 Jun 2009 14:49 geschrieben :
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Ich habe "den da" als Smily mit Fernglas gesehen, der nach meinem Wort Hallo in die Welt hinausschaut und auf Antworten wartet. Wie hast du "den da" denn gesehen ? |
Das ist Guy Montag, der nette Mann mit dem handelsüblichen Säure-Flammenwerfer |
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BID = 615921
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Messungen mit 2 ungeeichten CE geprüften Zählern ergaben Verkehrsfehler von ca. 8% |
Manchmal reicht es den Kühlschrank aus der Steckdose zu ziehen, damit die Welt wieder in Ordnung ist.
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BID = 615932
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat :
| Messungen mit 2 ungeeichten CE geprüften Zählern ergaben Verkehrsfehler von ca. 8% |
Genau das IST die klare Behauptung, welch Du angeblich nicht getätigt hast...
Mit Deinen CE-Schätzeisen kann man keinen "Verkehrsfehler" feststellen.
Bei dem gewählten Meßaufbau ginge das nichtmal mit an sich geeigneten Meßgeräten (die Gründe hab ich hier und im anderen Fred schon erläutert).
Korrekt wäre gewesen, wenn man von "abweichenden Meßwerten" gesprochen hätte. Für die man sodann mögliche Begründungen suchen und ausschließen müßte, um ihnen wirkliche Aussagekraft zu verleihen.
Du suchst hier offenbar nach einem preiswerten Weg, Dir Gewißheit zu verschaffen. Das ist legitim, aber eben nicht einfach. Denn dazu wären Arbeiten an der Anlage nötig (wurde auch schon erklärt).
Und selbst wenn Du eine korrekte Vergleichsmessung mit einem geeichten Wirkleistungszähler durchführst, welche eine unzulässig hohe Abweichung ergibt, ist ja wieder nicht klar, ob das allein an dem VMB-Zähler liegt!
Es könnte auch einfach eine unglückliche Toleranzpaarung sein (VNB-Zähler zeigt in zulässigem MMaße zuviel und Vergleichszähler in zulässigen Maße zuwenig an).
Folge: Es kommt notwendigermaßen (wenn Du Deine vermeintlich berechtigten Ansprüche verfolgst) wieder zu dem beschriebenen Verfahren.
Denn um ein Meßgerät (nach)zueichen, bedarf es eines Meßnormals oder Vergleichsmeßgeräts von wesentlich höherer Genauigkeit als das zu beglaubigende Maß!
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BID = 616143
pwk20 Stammposter
Beiträge: 203
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Oh Mann.
Ruf deinen Versorger an, frage nach, was die Prüfung kostet und lass ihn ggfs. prüfen.
Je nach Versorger dürfte das nicht wesentlich mehr kosten, als eine "private" verlässliche Vergleichsmessung.
Und da du mit 99%iger Sicherheit die Prüfung beim EVU auch noch zahlen darfst, ist dein finanzielles Risiko zumindest um den Faktor der privtaen Messung geschmälert.
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