FI als Überlastschutz

Im Unterforum Stromunfälle - Beschreibung: Unfälle mit Strom und Gefährliches

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Autor
FI als Überlastschutz

    







BID = 613237

martin02

Stammposter



Beiträge: 496
 

  


Hab was in einer Mietwohnung gefunden:

Alle Stromkreise gehen über B16A LS. Nur das Bad hat einen FI. Das ist ja noch normal. Aber definitiv hat das Bad keinen Überlast- bzw. Kurzschlussschutz ! Der FI ist kein FI/LS. Habt ihr sowas schonmal gesehen?

Auf meinen Rat wurde der FI abgeschaltet, gekennzeichnet und Kerzen im Bad aufgestellt. Eine Änderung der Anlage ist strikt nicht möglich

Gruß...

[ Diese Nachricht wurde geändert von: martin02 am  9 Jun 2009 12:34 ]

BID = 613239

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

Der Fehlerstromschutzschalter ist nicht vielleicht zufällig nach einem LS-Automaten angeordnet..?

Hast Du ein Bild..?

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 613245

martin02

Stammposter



Beiträge: 496

Nein, definitiv nicht, das wäre ja der Regelfall. Wenn alle LS aus sind und der FI eingeschaltet, wird das Bad noch versorgt.

Ein Bild kann ich nicht mehr machen. Halt 'ne "stinknormale" einreihige Verteilung. Ziemlich neu und unbeschriftet.

BID = 613246

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Da die elektrische Anlage zur vermieteten Wohnung gehört und mangelhaft ja sogar Lebensgefährlich ist Vermieter verständigen und sofotige Abhilfe fordern. Den Vermieter darauf Hinweisen das der Mangel dann gegebenenfalls im Auftrag des Mieters von einer Fachfirma beseitigt wird und die Miete gekürz wird .
Gruß Bernd

BID = 613247

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Joi, der gute alte Aberglaube wieder einmal... war das zufällig einer der raren 16A-FIs? Es gibt genug ausgelernte Elektriker die glauben, ein FI hätte einen magnetischen und thermischen oder zumindest thermischen Überstromauslöser eingebaut.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 613248

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
Eine Änderung der Anlage ist strikt nicht möglich

Wetten, dass?

Vermieter informieren, dass die von ihm bereitgestellte E-Anlage nicht den Vorschriften genügt. Das Bad ist de facto ohne Strom, da man es so nicht betreiben kann. Angemessene Frist setzen, in der der Mangel zu beheben ist. Wenn nach Ablauf der Frist der Mangel noch besteht, die Miete mindern.

§535,536 BGB sind Dein Freund:
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html


Zitat :
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

§ 536
Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.


Am besten wäre es, gleich alle Kreise mit FI zu schützen, da muss nach Deiner Schilderung ja eh ein zweireihiger AP-Verteiler hin. Bei klasssisch genullten Stromkreisen (so noch vorhanden) geht das natürlich leider nicht.


Gruß, Bartho

BID = 613296

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ergänzung bzw. kleine Korrektur:

Gemindert werden darf sofort, ab Bestehen des Mangels!
Einer Fristsetzung bedarf es hierzu nicht.

Es ist aber aus Gründen der Höflichkeit üblich, erst nach fruchtloser Aufforderung zu mindern.


Was ich aber auch nicht glaube:
Daß der Fehler "strikt" nicht beseitigt werden können soll!
Bitte hierzu um Erläuterung. Danke.


Zitat :
Habt ihr sowas schonmal gesehen?

Ja, leider schon mehr als einmal.
Aber das ließ sich in allen Fällen in Ordnung bringen. Sogar mit überschauberem Aufwand...


[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am  9 Jun 2009 16:22 ]

BID = 613299

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

in einfachsten Fall den Stromkreis des Bades durch Umklemmen des FI Eingangs auf eine wenig belastete Sicherung zb Schlafzimmer.
Gruß Bernd

BID = 613340

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  

... oder einfach einen fi/ls einbauen...

_________________
phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

BID = 613428

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
psiefke hat am  9 Jun 2009 19:41 geschrieben :

... oder einfach einen fi/ls einbauen...


Bernds Lösung ist erheblich billiger...

Wenn nur eine Wechselstromleitung liegt und es keine klassisch genullten Kreise gibt, würde ich überhaupt den Fi hinter die Zuleitung klemmen und das Bad dafür auf irgendeinen beliebigen LSS. Vorausgesetzt das paßt mit Vorsicherung/Summe der nachgeschalteten LSS und dem Nennstrom des FI.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 613446

martin02

Stammposter



Beiträge: 496

Moin,
so, hier ein paar Erläuterungen: Das Haus ist keine 5 Jahre alt. Somit entsprach die Anlage auch an anderer Stelle nicht den damals geltenden Regeln: Außensteckdose ohne FI, geschaltet über 10A Schalter bei B16A Absicherung. Der Bad-FI ist ein normaler 25/0,03 2polig.

Der Umbau auf damals zulässigen Zustand wäre leicht möglich, es sind reichlich kaum belastete Stromkreise vorhanden. z. B. Bad auf den LS für die Außensteckdose, diesen auf C10A ändern und an den FI hängen.

Klar wäre der Umbau schnell geschehen, aber der Vermieter ist verbissen der Meinung, dass das so bleiben wird. Er weiß, worum es geht und meint, dass der FI genügt Ich würde mich hüten, da selbst dran zu gehen, das ist klar!

Eine Mietminderung kommt nicht in Frage, nächsten Monat ist der Auszug, die letzte Miete schon bezahlt. Und man will ja die Kaution zurück, also mal nicht lästig sein... Was solls, das Bad hat ein Fenster, der FI ist aus und es ist Sommer

BID = 613480

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ein freundlicher Hinweis an den zuständigen VNB darf (und sollte!) dann aber durchaus sein!
Natürlich erst NACH Abwicklung des Mietverhältnisses.

Gibt es denn irgendwo an der Anlage einen Hinweis auf den Errichter (müßte eigentlich sein)?
Oder hat der Vermieter das gar selber verbrochen...?

Hinweis:
Unter diesen Umständen ist tatsächlich ein Umbau auf damaligen Anforderungen NICHT zulässig!
Kein Bestandsschutz, da zum Errichtungszeitpunkt nicht bestimmungskonform.
Die Anlage muß stattdessen dann die HEUTIGEN Anforderungen erfüllen (also z.B. FI-Pflicht für alle Steckdosen)...


[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 10 Jun 2009 14:01 ]

BID = 613492

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
Gibt es denn irgendwo an der Anlage einen Hinweis auf den Errichter (müßte eigentlich sein)?
Oder hat der Vermieter das gar selber verbrochen...?

Haftet nicht in erster Linie der Anlagenbetreiber, also der Vermieter, sowieso? Der kann nur versuchen, den Schwarzen Peter weiterzugeben. Wird schwierig für ihn, wenn er auf den Mangel hingewiesen wurde und untätig bleibt. Oder sehe ich das falsch?


Gruß, Bartho

BID = 613514

martin02

Stammposter



Beiträge: 496

Ich werde da nicht nachhaken, die wissen, wo ich wohne... Die Reaktion auf meinen freundlichen Hinweis hat gereicht. Wenn ich das beim VNB melde, wissen die Besitzer sofort, wer das war. Da kann ich nichts machen.

Wer die Anlage gebaut hat, weiß ich nicht. Bin froh, dass bis jetzt nichts passiert ist! Hab am FI eine Warnung aufgehängt, wer den einschaltet wurde gewarnt.

BID = 613572

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Hallo Martin02
So einfach kommst du da nicht raus, im Falle eines Unfalls.
Du als Elektrofachkraft hast den Fehler festgestellt und da Gefahr im Verzug mußt du Handeln.
Ein Ausschalten und Zettel dran genügt nicht!!
Notfalls muss der Stromkreis bzw die Anlage sogar Sillgelgt werden.
In diesem Fall hätte ich den FI ausgeklemmt, und mir das Schriftlich vom Mieter bestätigen lassen.
Gruß Bernd

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!


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