Prüfungen VDE701/702 wer darf das ?oder Wer Unterschreibt.

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Autor
Prüfungen VDE701/702 wer darf das ?oder Wer Unterschreibt.

    







BID = 610005

Zennon

Gerade angekommen


Beiträge: 1
 

  


Hallo ,

Wir haben zu Zeit ein etwas unschönes problem in der Firma.

Bei uns müssen zur Zeit prüfungen an Privatgeräten durchgeführt werden .

Wer darf die eigentlich Prüfen wer Unterschreibt und wer vergibt die Plakette?Eigentlich kann ich es ja selber .....nur

Ich bin selbst Elektrotechnikermeister ,haben aber extra Meister die als Meister eingesellt sind ,ich bin eigentlich nur als Geselle tätig.

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft gibt es nicht .Noch nicht.
Nur einen technischen Betriebsleiter der immer will das wir verantortung übernehmen und eine Hirarchi gibt es eigentlich gar nicht.

Einige Meister meinen wenn Sie den Kopfhinhalten wollen sie mehr Geld .


Gruß zennon





BID = 610016

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

 

  


Zitat :
Nur einen technischen Betriebsleiter der immer will das wir verantortung übernehmen und eine Hirarchi gibt es eigentlich gar nicht.
Auf deutsch:
Jeder macht, was er will,
keiner macht, was er soll,
aber alle machen mit.


Zitat :
Einige Meister meinen wenn Sie den Kopfhinhalten wollen sie mehr Geld .
Das sehe ich auch so.
Warum willst du dir diesen Schuh anziehen, wenn du nicht dafür bezahlt wirst?


BID = 610687

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Nunja, hier muss man Unterscheiden zwischen Erlaubnis zum Prüfen und Wahrnehmung der Unternehmerpflichten.

Prüfen: EFK (also ab Geselle) mit entsprechender Erfahrung (Hochspannungstechnik und Telefonanlagen sind dann doch nicht ganz das gleiche...) und ggf. einschlägiger Zusatzqualifikation darf verantwortlich Prüfen. Im Rahmen ihrer beschränkten tätigkeit ggf. auch schon die EFKfr Festgelegte Tätigkeiten. Auf Deutsch, der Tischler darf mal nachmessen, ob die Perilex für den Herd das richtige Drehfeld hat (wobei die Belegung bei Perilex eh umstritten ist) oder der Schleifenwiderstand zur Absicherung passt. EuPs können nur als Handlanger ggf. ein Prfgerät bedienen, verantwortlich für die Prüfergebnisse ist aber die vorgesetzte EFK. Wenn sie nur abzeichnet - okay kann sie bei entsprechendem Vertrauen in die Fähigkeiten der EuP machen, nur steht die EFK dafür gerade, was im Protokoll steht.

Unternehmerpflichten: Nach BetrSichV bedarf es, wenn der Unternehmer nicht selbst dem angemessen nachkommen kann, eine verantwortlichen EFK. Diese vertritt den Unternehmer in Fachfragen und damit sie das auch vernünftig kann, benötigt sie unbedingt eine Weisungsfreistellung. Das ganze bitteschön schriftlich festgehalten. Jetzt könnte man ggf. den technischen Betriebsleiter damit beauftragen, sofern er denn E-Meister, Techniker, Ing oder dergleichen ist. Wenn nicht, muss man sich schleunigst einen passend qualifizierten Elektriker suchen. Solange das nicht passiert ist, ist der Untenehmer voll verantwortlich, egal ob er Ahnun davon hat oder nicht. Mit herausreden ist da nichts. Könnte eventuell noch sein, dass er alle technischen Belange an den tech. Leiter deligiert hat. Dann ist ggf. der dranne hängt davon ab, wie sauber das übertragen ist. Wie auch immer, im Schadensfall wird zumindest ein Organisaorisches Versagen von Oben herab zur Rechenschaft gezogen, bis irgendwo das Deligieren oder die Auswahl der beauftragten nicht mehr Sorgsam erfolgt ist. Die Ausführenden haben da, so lange sie nich vprsötzlich oder wirklich grob fahrlässig handeln eher wenig zu befürchten.


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