Fahrangebot abgeben - ist das schon gewerblich? Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst
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Fahrangebot abgeben - ist das schon gewerblich? |
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BID = 590885
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Mein Rat sich vorher von der Versicherung das OK geben zu lassen -am besten schriftlich-, bezog sich nicht nur auf die Haftpflicht, sondern auch auf eine evtl. bestehende Kaskoversicherung.
Versicherungsgesellschaften beschäftigen bekanntlich ganze Abteilungen voller Rechtsanwälte um sich herauszureden und vor Zahlungen zu drücken... |
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BID = 590950
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Naja wir ham ne recht gute Versicherung, die hat bislang alles was anfiel zügig und korrekt reguliert. Kostet halt mehr als so ne 1-2-3-online-kfz-24.de Klitsche, aber man mekrt wenigstens warum.
Ich mein ich hab auch das Maximalpaket beim Insassenschutz gewählt,weil ich hinten keine Kopfstützen habe
Also an freien Tagen Taxi spielen wird sicherlich nicht gehen.
Die Versicheurungen zahlen ja schon nicht, wenn du mal für die Firma unterwegs bist und da dann was passiert. Die Firma auch nicht im Übrigen, daher lass ich mir idR nen Firmenwagen geben, aber das nur am Rande
Hintergrund ist ja eigentlich nur, dass wenn ich in meiner Freizeit selbst wo hin fahre (bspw. ein Konzert, wo ich eh hinfahren würde), ich eben jemanden mitnehmen würde und eben explizit angebe, was ich als Spritgeld zu nehmen gedenke.
Für nen Euro fahr ich eben keinen Umweg für wildfremde Menschen.
Beispiel Aschaffenburg Frankfurt (recht häufig gerade für Konzerte) sind knapp 50km einfach. Also 100km für hin und zurück.
Ist das jetzt ein gewerbliches Angebot, wenn ich schreibe
"Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zurück für 10€"
Wenn ich schreibe "Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zuürck, freue mich über Spritgeldzuschuß" bin ich juristisch natürlich fein raus. Wenn mir so ne Pflaume dann 3€ in die Hand drückt, ärger ich mich für die verschwendete Zeit für Eintrag schreiben und Umweg.
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Druff un D'widd!!! |
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BID = 590957
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| Die Versicheurungen zahlen ja schon nicht, wenn du mal für die Firma unterwegs bist und da dann was passiert. Die Firma auch nicht im Übrigen, daher lass ich mir idR nen Firmenwagen geben, aber das nur am Rande |
Grundsätzlich fährst du auf Rechnung der zuständigen
Berufsgenossenschaft, wenn du dienstlich unterwegs bist.
Wenn deine Firma in der Reiseordnung Benutzung von
Privat-PKW vorsieht, dann zahlt die Firma, bzw. die
Berufsgenossenschaft. Aber das ist sehr unterschiedlich
je nach Fa und Sparte.
Wichtig ist aber immer, daß eine schriftliche Reisegenehmigung
vorliegt.
Georg
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 590983
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Zitat :
tsaphiel hat am 25 Feb 2009 14:22 geschrieben :
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...
Wenn ich schreibe "Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zurück, freue mich über Spritgeldzuschuß" bin ich juristisch natürlich fein raus. Wenn mir so ne Pflaume dann 3€ in die Hand drückt, ärger ich mich für die verschwendete Zeit für Eintrag schreiben und Umweg.
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Hallo Tsaphiel,
dann schreib doch beispielsweise "Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zurück gegen Kostenbeteiligung" oder
"Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zurück, bei Umlage der Kosten"
Liebe Grüße,
der Gilb
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