Fahrangebot abgeben - ist das schon gewerblich?

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Autor
Fahrangebot abgeben - ist das schon gewerblich?

    







BID = 590885

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach
 

  


Mein Rat sich vorher von der Versicherung das OK geben zu lassen -am besten schriftlich-, bezog sich nicht nur auf die Haftpflicht, sondern auch auf eine evtl. bestehende Kaskoversicherung.

Versicherungsgesellschaften beschäftigen bekanntlich ganze Abteilungen voller Rechtsanwälte um sich herauszureden und vor Zahlungen zu drücken...

BID = 590950

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  

 

  

Naja wir ham ne recht gute Versicherung, die hat bislang alles was anfiel zügig und korrekt reguliert. Kostet halt mehr als so ne 1-2-3-online-kfz-24.de Klitsche, aber man mekrt wenigstens warum.
Ich mein ich hab auch das Maximalpaket beim Insassenschutz gewählt,weil ich hinten keine Kopfstützen habe

Also an freien Tagen Taxi spielen wird sicherlich nicht gehen.
Die Versicheurungen zahlen ja schon nicht, wenn du mal für die Firma unterwegs bist und da dann was passiert. Die Firma auch nicht im Übrigen, daher lass ich mir idR nen Firmenwagen geben, aber das nur am Rande

Hintergrund ist ja eigentlich nur, dass wenn ich in meiner Freizeit selbst wo hin fahre (bspw. ein Konzert, wo ich eh hinfahren würde), ich eben jemanden mitnehmen würde und eben explizit angebe, was ich als Spritgeld zu nehmen gedenke.
Für nen Euro fahr ich eben keinen Umweg für wildfremde Menschen.

Beispiel Aschaffenburg Frankfurt (recht häufig gerade für Konzerte) sind knapp 50km einfach. Also 100km für hin und zurück.

Ist das jetzt ein gewerbliches Angebot, wenn ich schreibe
"Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zurück für 10€"

Wenn ich schreibe "Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zuürck, freue mich über Spritgeldzuschuß" bin ich juristisch natürlich fein raus. Wenn mir so ne Pflaume dann 3€ in die Hand drückt, ärger ich mich für die verschwendete Zeit für Eintrag schreiben und Umweg.


_________________
Druff un D'widd!!!

BID = 590957

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
Die Versicheurungen zahlen ja schon nicht, wenn du mal für die Firma unterwegs bist und da dann was passiert. Die Firma auch nicht im Übrigen, daher lass ich mir idR nen Firmenwagen geben, aber das nur am Rande


Grundsätzlich fährst du auf Rechnung der zuständigen
Berufsgenossenschaft, wenn du dienstlich unterwegs bist.
Wenn deine Firma in der Reiseordnung Benutzung von
Privat-PKW vorsieht, dann zahlt die Firma, bzw. die
Berufsgenossenschaft. Aber das ist sehr unterschiedlich
je nach Fa und Sparte.
Wichtig ist aber immer, daß eine schriftliche Reisegenehmigung
vorliegt.
Georg

_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 590983

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb


Zitat :
tsaphiel hat am 25 Feb 2009 14:22 geschrieben :

...
Wenn ich schreibe "Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zurück, freue mich über Spritgeldzuschuß" bin ich juristisch natürlich fein raus. Wenn mir so ne Pflaume dann 3€ in die Hand drückt, ärger ich mich für die verschwendete Zeit für Eintrag schreiben und Umweg.


Hallo Tsaphiel,

dann schreib doch beispielsweise "Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zurück gegen Kostenbeteiligung" oder
"Biete Fahrgelegenheit AB - FFM und zurück, bei Umlage der Kosten"

Liebe Grüße,
der Gilb


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