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Fahrangebot abgeben - ist das schon gewerblich? |
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BID = 590589
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Moin!
Ich fahr demnächst auf ein Konzert und hab noch Platz im Auto frei. Würde mir gern das Spritgeld etwas aufbessern und Leute mitnehmnen.
Mitfahrzentrale.de etc. ist eine Möglichkeit, aber ich denke direkter geht es in Fanforen oder sonstigem.
Meine Frage ist jetzt, ob mir das steuerrechtlich oder sonstwie als "gewerblich" / Schwarzarbeit etc. ausgelegt werden kann, wenn ich sage "Fahgelegenheit ab X bis Y für z€".
Bzw. bis zu welchem Grad darf ich privat "Chaffeurdienstleistungen" anbieten? Also unabhängig davon, ob ich auch privat am Zielort sein möchte
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Druff un D'widd!!! |
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BID = 590591
ElektroNicki Inventar
Beiträge: 6429 Wohnort: Ugobangowangohousen
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Lass dich doch mit Naturalien bezahlen!
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BID = 590597
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Dass der Fahrer ne Cola oder was bekommt ist bei uns im Freundeskreis ja auch so schon durchaus üblich.
Aber ich will ja vom Konzert was mitbekommen und nicht den ganzen Abend Cola saufend an der Theke stehen.
Daher will ich von Leuten, die ich nicht unmittelbar kenne einfach Geld sehen. Ich mein das spielt in einer Liga unter 10€ und würde damit Bruchteile eines Bahntickets kosten.
Und ja: Ich nehm auch einfach aus Gefälligkeit Leute mit, meistens sogar.
Aber in zeiten von Kurzarbeit und anstehendem Auszug such ich halt Möglichkeiten meine Kosten gering zu halten . . .
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Druff un D'widd!!!
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BID = 590598
hannoban Schreibmaschine
Beiträge: 1722 Wohnort: Hinter Düsseldorf die 4. Mülltonne links
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Ob das gesetzlich vertretbarer ist wage ich zu bezweifeln. Dann kommt ja noch prostitution hinzu.
Außerdem wird der Tank davon nicht voller, und die Auswahl der mitzunehmenden Personen wird dadruch extrem eingeschränkt
@tsaphiel
Glaubst du jetzt wirklich, daß du jemanden vom Fiskus am Hals hast, weil du diese Anfrage in ein Forum stellst? Oder willst du sowas demnächst "öfters" mal machen?
MfG hanno...
[ Diese Nachricht wurde geändert von: hannoban am 24 Feb 2009 10:36 ]
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BID = 590599
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Zitat :
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Außerdem wird der Tank davon nicht voller,
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Eher leerer...
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BID = 590602
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Zitat :
| @tsaphiel
Glaubst du jetzt wirklich, daß du jemanden vom Fiskus am Hals hast, weil du diese Anfrage in ein Forum stellst? Oder willst du sowas demnächst "öfters" mal machen? |
Im Grunde ja.
Bei Mitfahrzentrale und Co ist halt blöd, weils auf regelmäßige Fahrten abzielt und man "feste" Zeiten eingeben muss und man nur Städte eingeben kann.
Ich würde ja "Ereignisbezogen" fahren.
Also quasi "Ich fahre zum Konzert von X nach Y und habe Z Plätze frei".
Dabei würd ich mich ja zeitlich und Umwegetechnisch bißchen nach den Mitfahrern richten.
Diese Flexibilität bilden die Systeme nicht ab!
Oder bin ich fein raus, wenn ich nur sage "würde mich über Spritgeldzuschuß freuen"?
Zitat :
| Dann kommt ja noch prostitution hinzu. |
Dann wiederum sähe ich das unproblematisch, weils gegenseitige Gefälligkeiten sind.
Deals à la "Ich mäh deinen Rasen, du fegst meinen Hof" ist ja auch erlaubt.
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BID = 590639
dl2jas Inventar
Beiträge: 9914 Wohnort: Kreis Siegburg
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Ich sehe da kein Problem.
Es gibt ja auch Fahrgemeinschaften, die gemeinsam zur Arbeit fahren. Entweder man wechselt sich mit den Fahrzeugen ab oder entrichtet einen Obolus. Es darf auch etwas mehr als die tatsächlichen Spritkosten sein. Es gibt doch Kilometergeld, was man beim Finanzamt geltend machen kann, das würde ich als Orientierung nehmen.
DL2JAS
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mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert
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BID = 590642
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Hallo Tsaphiel,
in den AGB der Mitfahrzentrale http://www.mitfahrzentralen.org/AGB/hauptteil_agb.html
fand ich unter Punkt 4.3. diesen Satz:
Zitat :
| ... Mitfahrer zahlen anteilig die fahrtabhängigen Betriebskosten (Benzin, Öl und Reifenabnutzung) direkt an den Fahrer. Bei mehreren Mitfahrern müssen die fahrtabhängigen Betriebskosten auf alle Fahrzeuginsassen (also auch Fahrer) umgelegt werden. Die Fahrer werden darauf aufmerksam gemacht, daß die fahrtabhängigen Betriebskostenbeteiligungen der Mitfahrer die tatsächlichen anfallenden fahrtabhängigen Betriebskosten nicht übersteigen dürfen; andernfalls gilt die Fahrt als gewerblich (§ 1 Abs. 2 PersBefGes) mit der Folge, daß der Haftpflichtversicherungsschutz eingeschränkt werden kann! ... |
Also wird es erst dann gewerblich, wenn Du mehr kassierst, als Du tatsächlich an Betriebskosten hast.
Auch die übrigen AGB geben Hinweise zu den Rechtsverhältnissen.
Mit freundlichen Grüßen
der Gilb
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BID = 590654
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Oh stimmt, hatte das mal gelesen, da gabs auch so ne Art Emfpehlungssatz. Muss nochmal kucken.
DANKE
Kann ich Versicherung, Steuer und Jährliche Inspektion als Betreibskostebn mit reinrechnen, oder scheitert das an "fahrtabhängig", weil s.g. "ehda Kosten".
Naja, man wird sich sicher einigen . . .
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Druff un D'widd!!!
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BID = 590696
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Nicht nur das, sondern selbstverständlich auch die Anschaffungskosten bzw. die dafür aufzubringenden Zinsen. - Wenn du es gewerblich machst-
Sonst solltest du dir die Rechnerei sparen und eine Münze werfen.
Für die Gewerbsmäßigkeit spielt aber auch die Nachhaltigkeit der Betätigung eine Rolle. Wenn du einmal im Jahr jemanden mitnimmst und dafür eine Kostenbeteiligung bekommst, ist das eine Gefälligkeit und kein Finanzamt interessiert sich dafür.
Andererseits kannst du aus solch einer Freizeitfahrt keine Sonderausgaben absetzen, falls dir dein Auto dabei zu Bruch geht.
Hinzu kommt, dass die Mitfahrer die Fahrtkosten zum Konzert wohl kaum steuerlich geltend machen werden.
Du solltest dich aber mit deinen Versicherungen besprechen, ob es im Falle des Falles Probleme mit dem Kleingedruckten der Verträge geben kann.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 590724
ElektroNicki Inventar
Beiträge: 6429 Wohnort: Ugobangowangohousen
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Nanu? Insassen sind doch immer mitversichert, oder?
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BID = 590726
Onra Schreibmaschine
Beiträge: 2488
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Wenn ich mich recht erinnere, nur bei Dritten.
Hast du leichtsinnigerweise einmal zu oft "Ja" gesagt, ist es bei Unterhaltsberechtigten kein Versicherungsfall.
Onra
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BID = 590760
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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@Onra: Wie definierst Du "Dritte"?
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BID = 590806
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13763 Wohnort: 37081 Göttingen
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Familienangehörige sind nicht mitversichert, Fremde schon.
Gruß
Peter
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BID = 590861
Onra Schreibmaschine
Beiträge: 2488
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