Fahrangebot abgeben - ist das schon gewerblich?

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Autor
Fahrangebot abgeben - ist das schon gewerblich?

    







BID = 590589

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Moin!

Ich fahr demnächst auf ein Konzert und hab noch Platz im Auto frei. Würde mir gern das Spritgeld etwas aufbessern und Leute mitnehmnen.

Mitfahrzentrale.de etc. ist eine Möglichkeit, aber ich denke direkter geht es in Fanforen oder sonstigem.

Meine Frage ist jetzt, ob mir das steuerrechtlich oder sonstwie als "gewerblich" / Schwarzarbeit etc. ausgelegt werden kann, wenn ich sage "Fahgelegenheit ab X bis Y für z€".


Bzw. bis zu welchem Grad darf ich privat "Chaffeurdienstleistungen" anbieten? Also unabhängig davon, ob ich auch privat am Zielort sein möchte

_________________
Druff un D'widd!!!

BID = 590591

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

 

  

Lass dich doch mit Naturalien bezahlen!

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BID = 590597

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  

Dass der Fahrer ne Cola oder was bekommt ist bei uns im Freundeskreis ja auch so schon durchaus üblich.

Aber ich will ja vom Konzert was mitbekommen und nicht den ganzen Abend Cola saufend an der Theke stehen.
Daher will ich von Leuten, die ich nicht unmittelbar kenne einfach Geld sehen. Ich mein das spielt in einer Liga unter 10€ und würde damit Bruchteile eines Bahntickets kosten.


Und ja: Ich nehm auch einfach aus Gefälligkeit Leute mit, meistens sogar.
Aber in zeiten von Kurzarbeit und anstehendem Auszug such ich halt Möglichkeiten meine Kosten gering zu halten . . .

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Druff un D'widd!!!

BID = 590598

hannoban

Schreibmaschine



Beiträge: 1722
Wohnort: Hinter Düsseldorf die 4. Mülltonne links
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Ob das gesetzlich vertretbarer ist wage ich zu bezweifeln. Dann kommt ja noch prostitution hinzu.

Außerdem wird der Tank davon nicht voller, und die Auswahl der mitzunehmenden Personen wird dadruch extrem eingeschränkt

@tsaphiel
Glaubst du jetzt wirklich, daß du jemanden vom Fiskus am Hals hast, weil du diese Anfrage in ein Forum stellst? Oder willst du sowas demnächst "öfters" mal machen?

MfG hanno...

[ Diese Nachricht wurde geändert von: hannoban am 24 Feb 2009 10:36 ]

BID = 590599

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln


Zitat :


Außerdem wird der Tank davon nicht voller,


Eher leerer...

BID = 590602

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Zitat :
@tsaphiel
Glaubst du jetzt wirklich, daß du jemanden vom Fiskus am Hals hast, weil du diese Anfrage in ein Forum stellst? Oder willst du sowas demnächst "öfters" mal machen?

Im Grunde ja.

Bei Mitfahrzentrale und Co ist halt blöd, weils auf regelmäßige Fahrten abzielt und man "feste" Zeiten eingeben muss und man nur Städte eingeben kann.

Ich würde ja "Ereignisbezogen" fahren.
Also quasi "Ich fahre zum Konzert von X nach Y und habe Z Plätze frei".
Dabei würd ich mich ja zeitlich und Umwegetechnisch bißchen nach den Mitfahrern richten.
Diese Flexibilität bilden die Systeme nicht ab!

Oder bin ich fein raus, wenn ich nur sage "würde mich über Spritgeldzuschuß freuen"?




Zitat :
Dann kommt ja noch prostitution hinzu.

Dann wiederum sähe ich das unproblematisch, weils gegenseitige Gefälligkeiten sind.


Deals à la "Ich mäh deinen Rasen, du fegst meinen Hof" ist ja auch erlaubt.


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BID = 590639

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
Zur Homepage von dl2jas

Ich sehe da kein Problem.

Es gibt ja auch Fahrgemeinschaften, die gemeinsam zur Arbeit fahren. Entweder man wechselt sich mit den Fahrzeugen ab oder entrichtet einen Obolus. Es darf auch etwas mehr als die tatsächlichen Spritkosten sein. Es gibt doch Kilometergeld, was man beim Finanzamt geltend machen kann, das würde ich als Orientierung nehmen.

DL2JAS

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mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert

BID = 590642

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

Hallo Tsaphiel,

in den AGB der Mitfahrzentrale http://www.mitfahrzentralen.org/AGB/hauptteil_agb.html
fand ich unter Punkt 4.3. diesen Satz:

Zitat :
... Mitfahrer zahlen anteilig die fahrtabhängigen Betriebskosten (Benzin, Öl und Reifenabnutzung) direkt an den Fahrer. Bei mehreren Mitfahrern müssen die fahrtabhängigen Betriebskosten auf alle Fahrzeuginsassen (also auch Fahrer) umgelegt werden. Die Fahrer werden darauf aufmerksam gemacht, daß die fahrtabhängigen Betriebskostenbeteiligungen der Mitfahrer die tatsächlichen anfallenden fahrtabhängigen Betriebskosten nicht übersteigen dürfen; andernfalls gilt die Fahrt als gewerblich (§ 1 Abs. 2 PersBefGes) mit der Folge, daß der Haftpflichtversicherungsschutz eingeschränkt werden kann! ...

Also wird es erst dann gewerblich, wenn Du mehr kassierst, als Du tatsächlich an Betriebskosten hast.
Auch die übrigen AGB geben Hinweise zu den Rechtsverhältnissen.

Mit freundlichen Grüßen
der Gilb

BID = 590654

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  

Oh stimmt, hatte das mal gelesen, da gabs auch so ne Art Emfpehlungssatz. Muss nochmal kucken.
DANKE

Kann ich Versicherung, Steuer und Jährliche Inspektion als Betreibskostebn mit reinrechnen, oder scheitert das an "fahrtabhängig", weil s.g. "ehda Kosten".


Naja, man wird sich sicher einigen . . .

_________________
Druff un D'widd!!!

BID = 590696

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Nicht nur das, sondern selbstverständlich auch die Anschaffungskosten bzw. die dafür aufzubringenden Zinsen. - Wenn du es gewerblich machst-
Sonst solltest du dir die Rechnerei sparen und eine Münze werfen.

Für die Gewerbsmäßigkeit spielt aber auch die Nachhaltigkeit der Betätigung eine Rolle. Wenn du einmal im Jahr jemanden mitnimmst und dafür eine Kostenbeteiligung bekommst, ist das eine Gefälligkeit und kein Finanzamt interessiert sich dafür.
Andererseits kannst du aus solch einer Freizeitfahrt keine Sonderausgaben absetzen, falls dir dein Auto dabei zu Bruch geht.
Hinzu kommt, dass die Mitfahrer die Fahrtkosten zum Konzert wohl kaum steuerlich geltend machen werden.

Du solltest dich aber mit deinen Versicherungen besprechen, ob es im Falle des Falles Probleme mit dem Kleingedruckten der Verträge geben kann.

_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 590724

ElektroNicki

Inventar



Beiträge: 6429
Wohnort: Ugobangowangohousen

Nanu? Insassen sind doch immer mitversichert, oder?

_________________

BID = 590726

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2488

Wenn ich mich recht erinnere, nur bei Dritten.
Hast du leichtsinnigerweise einmal zu oft "Ja" gesagt, ist es bei Unterhaltsberechtigten kein Versicherungsfall.

Onra

BID = 590760

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

@Onra: Wie definierst Du "Dritte"?

BID = 590806

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen

Familienangehörige sind nicht mitversichert, Fremde schon.
Gruß
Peter

BID = 590861

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2488

Nach nochmaliger Info-Suche nehme ich fast alles zurück und behaupte das Gegenteil.
http://www.polizei-nrw.de/rhein-sie.....t.pdf

Onra

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Onra am 24 Feb 2009 22:51 ]


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