Wo steht das in der VDE 0100 genau drinnen?? Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
Autor |
Wo steht das in der VDE 0100 genau drinnen?? Suche nach: vde (10357) |
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BID = 587659
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Beantworte doch mal die Frage, die Sam2 am Ende seines letzten Beitrages gestellt hat... Was würdest DU tun, wenn Du eine Anlage unter die Finger bekommst, in der offenbar normwidrige Installationen zu finden sind..? In der Praxis hat man zumeist gerade kein Internetforum oder einen Erfahrenen Kollegen an der Hand, wenn man vor solchen Installationen steht...
Da Du auf die Meisterschule gehst, musst du sowieso lernen, komplexe Fragestellungen zu verstehen und richtig beantworten zu können. Schliesslich willst du das Elektrohandwerk ja meisterlich beherrschen, oder..?
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
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BID = 588150
chris75 Gesprächig
Beiträge: 100 Wohnort: linden
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Zitat :
| Achso du meinst die alten Elektra Kragensteckdosen mit 4 Polen, sind die wirklich umzurüsten wenn man sie nur beim Kunden sieht oder wenn er ein neues Gerät das einen CEE Stecker hat anschließen will?
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Und genau für die Gibt es die Forderung dass die nicht mehr zu verwenden sind.
Quelle suche ich noch.
gefunden:
DIN VDE 0100 Beiblatt 2
[ Diese Nachricht wurde geändert von: chris75 am 14 Feb 2009 11:28 ] |
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BID = 588160
Dark Dragon Schreibmaschine
Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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Zitat :
| Richtig spannend wird es erst dann, wenn der Kunde diese normgemäß geforderten zusätzlichen Arbeiten (hier: Umrüsten des Drehstromsteckdosensystems) verweigert...
Was würdest Du in solchem Fall tun? |
Ich würde ein Schreiben aufsetzen und unterschreiben lassen, welches beinhaltet, dass der Kunde auf den zwingenden Austausch und die Gefahren der Kragensteckdose hingewiesen wurde, sowie dessen Weigerung, diese austauschen zu lassen.
Der Kunde betreibt diese Steckvorrichtung somit eigenverantwortlich weiter.
Eine andere Möglichkeit wäre, das Vorhandensein der Kragensteckdose dem zuständigen EVU zu melden.
Es läge dann an Denen, die Stromlieferung weiter zu gewähren, oder auch nicht.
Ich denke, der Kunde kann nicht durch richterliche / polizeiliche Gewalt zum Austauch gezwungen werden.
Gruß DD
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dark Dragon am 14 Feb 2009 13:12 ]
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BID = 588194
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Die Frage ist dann eben, ob man andere Arbeiten (z.B. die gewünschte Erneuerung der defekten Schukos) ausführt.
Denn wer zuletzt an der Anlage gearbeitet hat, übernimmt damit auch die Haftung für Fehler, die schon vorhanden waren, er aber erkennen hätte können und müssen.
Also, ob die besagte "Freizeichnung" ausreicht!
Oder ob man dem Kunden besser sagt, nur entweder alle nötigen Arbeiten oder eben keine auszuführen...
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