Da haben wir es schon wieder!

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Autor
Da haben wir es schon wieder!

    







BID = 583636

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn
 

  


Unsere Rechtsprechung zeigt mal wieder ihr wahres Gesicht der Gerechtigkeit!

Das der Zumwinkel nicht in den Knast braucht, darauf hätte ich all mein Eigentum verwettet! Ich wette nämlich nur, wenn ich mir 100% sicher bin. Dieses ausgebuffte Schlitzohr bleibt halt einfach unter der Grenze von der 1Mio und schon wird die Sache, in Verbindung mit der sehr schnellen Eingestehung der Tat und schnellen einzahlen beim Finanzamt, zu einem Bewährungsfall. Die 1Mio Strafe zahlt er doch aus der Portokasse und tut ihm auch nicht weh, bei seiner Pension (10.000€/Monat). Der kleine Mann wäre für sowas abmaschiert, hinter schwedische Gardinen!



weil es den Großkotzernden unterstützt an allen Enden und den Mittelstand und kleinen Mann in den Ruin treibt!

BID = 583640

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

 

  

Dazu ein paar, von mir akzentuierte, Pressezitate:

Man lässt ihm ja nur das Nötigste.
Er hat eine günstige Sozialprognose.
Er war, nachdem er erwischt worden ist, sehr geständig.
Hat schon 3,9 Millionen Steuern nachgezahlt.
Jetzt hat er "nur" noch Nettoeinkünfte von etwa 600.000,- €/Jahr.
Und seine Burg am Gardasee.
Und ein, schon geschmälertes, geschätztes, Vermögen von rund 8 Millionen €.
Seine aufgeflogene Stiftung in Liechtenstein führt er unter den Augen
der Steuerbehörden aber noch weiter.
Ein weiterer Prozeß droht ihm noch in Sachen Telekomvorstand.
Für manche blieb es trotz solcher Gründe unverständlich, dass ein
Reicher wie Zumwinkel nicht ins Gefängnis muss. Der Vorsitzende Richter
stellte sich in der Urteilsbegründung eher die Frage, warum ein Reicher
überhaupt Steuern hinterzieht.
(Quelle: Welt-Online)

BID = 583642

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

moin
Die Frage sollte eigentlich heißen.
Wieso ist ein "reicher" so blöd überhaupt Steuern
zu bezahlen, zumindest in Deutschland.
Andere gehen ja auch ins Ausland.
mfg


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2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 583649

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Leute, moralisch kann ich Eure Entrüstung ja nachvollziehen.
Aber rechtlich gesehen ist das alles korrekt abgelaufen.

Es wurde schon erwähnt, daß der Angeklagte mehrere, für eine moderate Strafzumessung wesentliche Punkte erfüllt hat:

1) geständig (fällt zugegeben leichter, wenn man davon ausgehen muß, daß die Staatsanwaltschaft schlüssige Beweise vorliegen hat)
2) Schaden bereits wiedergutgemacht (das ist bei Wirtschaftsverbrechen generell viel leichter als z.B. bei Totschlag...)
3) geringe Wiederholungsgefahr
4) günstige Sozialprognose

Das alles wird nach unserer Rechtsordnung strafmildernd berücksichtig. Und zwar immer und bei Jedem!

Selbst bei Hinterziehung von Steuern in Höhe von mehr als der "magischen" 1 Mio.-Grenze (ab da eigentlich Freiheitsstrafe ohne Bewährung fällig), hätte es noch ein Schlupfloch gegeben.
Nämlich die Regelung, daß Strafen in Geld- und Freiheitsstrafen gesplittet werden können. Davon wird bei Vermögenden generell Gebrauch gemacht, sonstr wären die Gefängnisse noch viel voller (und was erst DAS wieder kostet - und zwar die Allgemeinheit...).
Selbst dann hätte er sich also "freikaufen" können.

So gesehen liegt also KEINE Bevorzugung vor.
Es ist vielmehr eine notwendige Folge der sinnvollen Regel, daß vor dem Gesetz alle gleich sein sollen.

Wenn man da etwas ändern will (z.B. manche Politiker, die jetzt Krokodilstränen vergießen), müßte man die Rechtsgrundlage entsprechend verändern (was zumindest in Bereichen wie der Strafsplittung ohne weiteres möglich wäre).


Nachtrag:
Was die Anmerkung von prinz angeht, bin ich schon immer seiner Meinung.
Da sollte man einfach das deutsche Steuerrecht insoweit dem der USA anpassen. Dort bleibt die inländische Steuerpflicht nämlich bestehen, unabhängig davon, ob man den Wohnsitz ins Ausland verlegt!
Und schon wäre solch hochgradig asozialem Verhalten (nichts anderes ist Steuerflucht!) ein ziemlich wirksamer Riegel vorgeschoben.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 27 Jan 2009 10:00 ]

BID = 584739

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Ob dieser arme Kerle, dies jetzt auch ausfüllt, oder Hartz4 beantragt?



BID = 584758

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Vorher muss Steinbrück aber noch der armen Frau Schaeffler (nomen est omen?) die paar Milliarden schenken, für die sie den Continental Konzern auf Pump gekauft hat.
Ihr Privatvermögen von geschätzten 5 Mrd. will sie damit nicht belasten, denn wie sie sagt steckt das ja in ihren Firmen.
Da muss man der armen Frau doch helfen und ihr das fehlende Geld schenken, bevor auch sie Hartz 4 beantragen muss und ihre Kinder den Kitt aus den Fenstern fressen.

BID = 585062

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

Hey
Lösen wir das Problem doch nach DDR Prinzip.
Fallen auch keine Bürgschaften mehr an.
Das Zauberwort heist VEB.
Wird alles Verstaatlicht und das Problem ist weg,
son Jahresplan führen wir dann auch ein und wer den nicht erfüllt
verschwindet nach Russland.
mfg



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BID = 585166

Tommi 05

Schreibmaschine



Beiträge: 2590
Wohnort: Thüringen

Genau prinz !
VEB (volkseigene Betriebe).Das wäre die Lösung des Übels.Jetzt wollen die Politiker Betriebe und Banken verstaatlichen.Ich kann mich noch erinnern,das hatten wir schon mal.Da hiess es Sozialismus.Uns wurde in der Schule immer vom Kommunissmus gepredigt.Wenn ich die Sche... hier im Lande so verfolge, haben die Grossen, den vollendeten Kommunissmus.

Und nach Russland schicken ist heute ein Glücksgriff für die,so schnell wie die Kommunisten in der ehemaligen UdSSR ihre Jacke gewendet haben, hat das in der ehemaligen Dederede kaum einer geschafft.


Tommi

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