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UP-Leitung für NV hinter Gipskarton, für NV-Hallogen o. LS? Suche nach: leitung (19120) |
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BID = 580503
Kong Gesprächig
Beiträge: 108 Wohnort: Wolfratshausen
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Ich suche erlaubte Anwendungen für die abgebildete UP-Leitung 1,5mm², z.B. hinter Gipskarton, für NV-Hallogen oder LS. Wie seht ihr das?
Gruß,
Werner |
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BID = 580512
Spacy2k Schriftsteller
Beiträge: 636 Wohnort: Norden
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auf holz und hinter gipskarton soweit ich weiss nciht erlaubt. Aber wieso zum teufel diese Stegleitung? WArum keine Normale NYM die auch noch billiger ist. Stegleitung ist der letzte rotz |
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BID = 580515
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Meines Wissens darf Stegleitung für 230V nur eingeputzt verwendet werden. Der Putz ist Teil des Schutzes vor mechanischer Beschädigung. Stegleitung für welche Zwecke auch immer uneingeputzt zu nehmen, ist meines Erachtens Pfusch; der Kunststoffsteg wird mit der Zeit bröselig.
Gruß, Bartho
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BID = 580522
Kong Gesprächig
Beiträge: 108 Wohnort: Wolfratshausen
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@Spacy2k
Zitat :
| Aber wieso zum teufel diese Stegleitung? |
Die ist eben da:
Zitat :
| Ich suche erlaubte Anwendungen für die abgebildete UP-Leitung |
@Bartho
Danke, sowas bröseliges habe ich mir schon gedacht!
Taugt wohl nur als Schaltdraht für Rahmenantennen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kong am 15 Jan 2009 16:05 ]
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BID = 580610
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zulässig ist die Verwendung für 230V in und unter Putz sowie in Hohlräumen von aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehenden Wänden (wobei ich für den letzten Teil nicht bereit bin, die Hand ins Feuer zu legen).
Sinnhaftigkeit dieser Anwendung ist eine andere Sache.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 580837
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Als Lautsprecherleitung hätte ich keine Einwände-aber es gäbe sinnigere Alternativen.
Gruß Surf
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BID = 580950
Kong Gesprächig
Beiträge: 108 Wohnort: Wolfratshausen
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Zitat :
| Als Lautsprecherleitung hätte ich keine Einwände |
Zitat :
| sowie in Hohlräumen von aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehenden Wänden (wobei ich für den letzten Teil nicht bereit bin, die Hand ins Feuer zu legen). |
???
Also nochmal, bei 230V nur UP- das hatte ich auch so gesehen und 12V ?
Zitat :
| hinter Gipskarton, für NV-Hallogen oder LS |
Das war ja die Frage!
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Heiter weiter!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kong am 17 Jan 2009 3:32 ]
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BID = 580985
Sue Gesprächig
Beiträge: 164 Wohnort: Frechen
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Hallo Kong,
für LS, also 230 Volt unzulässig in Hohlwand. Für NV würde ich mal sagen grenzwertig, wie lang ist die Leitung und vor allem wie hoch ist die NV-Last? Ach ja und auch NYIF kann man in Leerrohr einziehen, kommst Du da noch ran oder ist schon alles verbaut?
Ansonsten sehe ich das wie die Kollegen, nimm NYM und Du bist auf der sicheren Seite. Um 20€ zu sparen würde ich jetzt nicht rummurksen.
Gruß
Emmett
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BID = 580989
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Zitat :
Kong hat am 15 Jan 2009 16:01 geschrieben :
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@Spacy2k
Zitat :
| Aber wieso zum teufel diese Stegleitung? |
Die ist eben da:
......
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...das lässt sich ändern
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 581008
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Versuchen wir mal, auf die Frage einzugehen und dabei die obige Darstellung etwas zu korrigieren:
Derartige Stegleitung ist neben der Verlegung in und unter Putz von Massivwänden durchaus auch zulässig in Hohlräumen nichtbrennbarer Baustoffe (z.B. Einziehen in Betonhohldecken). Sie darf unter bestimmten Umständen auch hinter Gipskarton oder Gipsfaserplatten verlegt werden. Allerdings NUR, wenn jene NICHT mit Schrauben etc. befestigt werden, sondern stattdessen auschließlich mit Gipspflastern oder ähnlichem Material!
Nicht verlegt werden darf sie auf Holz (auch nicht in kürzesten Abschnitten, daher also nicht anwendbar in Fachwerkhäusern), in Feuchträumen und neuerdings auch gar nicht mehr in Räumen mit Bade- oder Duschwanne.
Auch jegliche metallischen Werkstoffe (z.B. Stahlträger, Armierungseisen, Putzrichtwinkel etc.) darf sie NICHT berühren, auch nicht nur punktuell!
Das Problem bei einer (an sich u.U. zulässigen) Verwendung für andere Zwecke als Netzspannung dürfe sein, wie man verhindert, daß später ein anderer die Leitung unbewußt umwidmet. Also z.B. eine NV-Leuchtenleitung wieder auf 230V umklemmt, um eine HV-Lampe zu betreiben. Er kann ja die Verlegung nur an den Enden kontrollieren und weiß nicht, daß sie unterwegs z.B. hinter einer Holzverkleidung oder einer verschraubten Gipskartonplatte vorbeiführt.
Weniger Bedenken hätte ich bei Einsatz als Lautsprecherleitung, wenn man hierzu schon vor der Verlegung die grüngelbe Ader abtrennt.
Da ist das nachträgliche Mißbrauchspotential geringer.
Eine auf alle Fälle regelkonforme Ausweichmöglichkeit wurde schon angesprochen:
Die problematischen Abschnitte mit geeignetem Rohr (starr oder Wellrohr) zu überziehen. Dann ist wieder jede Nutzung zulässig (aber auf ggf. thermisch ungünstigere Verlegeart achten!).
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 581022
chris75 Gesprächig
Beiträge: 100 Wohnort: linden
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Stegleitung hat die unangenehme Eigenschaft das sie mit der Zeit stärker zerbröselt als NYM Leitung.
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BID = 581219
Kong Gesprächig
Beiträge: 108 Wohnort: Wolfratshausen
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@sam2
Zitat :
| daß später ein anderer die Leitung unbewußt umwidmet |
DAS Argument erleuchtet!
Gruß
Werner
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Heiter weiter!
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