Fragen zu den Wohltaten, die uns Gewerbetreibende die geschätzte
Ullala zum 01.04.2007 bescherte und damit ermöglichte, dass
z.B. Nichtversicherte wieder "freiwillig" in eine Pflichtversicherung
zurückkehren können. Es soll davon etwa 300.000 in Deutschland gegeben
haben, von denen etwa 50.000 (lt. GKV) schon dem Ruf gefolgt sind.
(Dunkelziffern unbekannt. In USA gibt es 40.000.000 Nichtversicherte.)
Bis zum 01.04.2007 war es hier so, dass jemand, der 2 Monatsbeiträge
nicht an seine Krankenkasse zahlen konnte, für immer heraus flog.
Nun kann man nicht mehr herausfliegen, bekommt aber in solch einem
Fall (Beitragsrückstand) nur noch das Allernötigste an Leistungen und
die Rückstände werden mit 5% Säumniszuschlag PRO MONAT (~60% Jahreszins!)
eingefordert / eingetrieben.
Bei der Berechnung ihrer Beitragsforderungen von Selbstständigen gehen
die Krankenkassen von einem fiktiven Mindesteinkommen aus, welches
zur Zeit etwa 1.850,- € pro Monat beträgt und auf etwa 1.225,- € bei
nachgewiesenem Geringverdienst gesenkt werden
kann.
Davon unabhängig wird das tatsächliche Einkommen nachträglich zur
Beitragsberechnung berücksichtigt, aber nur, wenn es höher als das fiktive
Mindesteinkommen liegt.
Liegt das tatsächliche Einkommen dauerhaft oder vorübergehend niedriger,
als das fiktive Mindesteinkommen, gibt es keine Beitragssenkung oder
-erstattung.
Meine Fragen hierzu, die mir die Suchmaschinen und die Seiten der
Krankenkassen und der Bundesgesundheitsministerin nicht beantworten
konnten, sind:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist das so?
Warum müssen Selbstständige, die ja nachgewiesenermaßen deutlich weniger
die Krankenkassen beanspruchen, auch dort so "bestraft" werden?
Nebenher wird ja auch schon das Krankengeld für Selbstständige ab
Januar 2009 komplett gestrichen, bei gleichzeitiger Vereinheitlichung
(Erhöhung) des Beitragssatzes auf 15,5%.
MfG
der Gilb
PS: Später werde ich mal eine einfache Einnahmen/Ausgaben-Gegenüberstellung
verfassen, um die Geldvernichtungsmaschinerie des Gesundheitswesen,
speziell der Krankenkassen, zu beschreiben und zu verdeutlichen.