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Änderung / Erweiterung bestehender Hausinstallation |
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BID = 560547
Manuel M. Neu hier

Beiträge: 23 Wohnort: Kassel
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Hallo !
Ich soll für einen neuen Frisörladen eine bestehende "Hausinstallation" ändern/erweitern. Vorher war in diesem Laden ein Solariumpark.
Wenn die Anlage abgenommen wurde, darf ich doch ab der Unterverteilung alles selbermachen, oder ? Was sagt die DIN VDE 0100 dazu ? Bin gelernter Mechatroniker. Es sollen Licht- und Stromkreise installiert werden. Muss nachher nochmal eine Abnahme gemacht werden?
Viele Grüße
Manuel |
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BID = 560549
ego Inventar
     
Beiträge: 3091 Wohnort: Köln
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Quizfrage:
Wie kann man was abnehmen was noch nicht da ist? |
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BID = 560569
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Um die Antwort zu erleichtern:
Offiziell dürftest Du gar nichts daran machen!
Aber in Absprache mit einem eingetragenen Fachbetrieb, der auch nachher die Abnahme machen muß, sollte Eigenleistung möglich sein.
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 560574
Manuel M. Neu hier

Beiträge: 23 Wohnort: Kassel
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Aber gabs da nicht mal irgendwas, dass man ab der UV selber anschliessen darf ? Wie gesagt die Anlage ist schonmal abgenommen und Zähler angemeldet etc.
Edit: Also Abnahmeprotokoll muss auf jedenfall gemacht werden ?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Manuel M. am 1 Nov 2008 16:51 ]
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BID = 560576
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, da gab es mal was: Ein klassisches Mißverständnis...
Nein, die Sach- und Rechtslage ist insoweit auch in der neuen Niederspannungsanschlußverordnung unverändert!
Dann auch ein Nachtrag von mir:
Abnahme muß sein, Protokoll nicht unbedingt. Ist aber sehr zu empfehlen, um klarzustellen und nachweisen zu können, daß dann nicht mehr Du die Haftung hast, sondern jener Betrieb!
(So schön ist der deutsche Knast nun auch nicht...)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 1 Nov 2008 16:53 ]
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BID = 561714
Reisender Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 54 Wohnort: Weil am Rhein
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Hi,
in der Rechtslage kenne ich mich zwar auch nich genau aus, aber ich glaube mal gelernt zu haben, daß Du als Privatmann ab "hinter dem Zähler" machen darfst, wenn es sich um Privaträume handelt.
Aber ein Friseursalon ist ja kein Privatraum, daher muß das eine Elektrofirma machen - oder hinterher abnehmen.
Das ist mein Kenntnisstand.
Grüße
Bernd
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BID = 561715
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Dann ist entweder Deine Erinnerung falsch oder man hat Dich damals Unsinn gelehrt!
Es gibt und gab diesbezüglich keinerlei Unterschied zwischen Installationen in privat und in gewerblich genutzten Bereichen.
Allerdings unterliegen die gewerblichen zusätzlich einer Pflicht zur regelmäßigen Prüfung.
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