Welche Elektroarbeiten darf ein IT-Systemelektroniker ausführen Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
Autor |
Welche Elektroarbeiten darf ein IT-Systemelektroniker ausführen |
|
|
|
|
BID = 555041
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
|
|
So, ich habe mal a bisserl gestöbert, folgende Passage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) ist verbindlich und gilt auch für IT-Systemelektroniker:
Teil 2 Netzanschluss
§13 Elektrische Anlage
(1)Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
(2)Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. (...)
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7430/a146694.htm , Hervorhebungen durch den Zitierenden, also durch mich...
_________________
Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
|
BID = 556467
Rabauke1986 Gerade angekommen
Beiträge: 3 Wohnort: Schlüchtern
|
|
Hallo, ich kann dazu nur sagen das der IT-Systemelektroniker im Prinzip genauso eine Elektrofachkraft wie ein zb. Elektroniker für Betriebstechnik, Mechatroniker oder auch Elektroniker für Energie und Gebäude Technik ist, in dem Sinn was die Berechtigung angeht Arbeiten zu verichten.
Denn sobald der Betrieb in dem man arbeitet im Installateurverzeichnis des zuständigen EVUs steht und im Betrieb eine verantwortliche Elektrofachkraft ist. (Elektro- Meister, Ingenieur, Techniker)
Dann darf man auch als Elektrofachkraft selbstständig an Elektrischen Anlagen arbeiten, im Regelfall bis zu einer Nennspannung von 1000 VAC (Niederspannungsbereich).
Im Gegensatz dazu darf zb ein Fachinformatiker (oder andere elektrotechnische Laien) lediglich an Schutzkleinspannung arbeiten d.h. 50VAC und 120VDC. Und auch dies nur bis zu einer gewissen Kurzschlusslast welche mir jetzt jedoch nicht beziffert vorliegt.
Ein Laie darf auch nicht unter Aufsicht einer Elektrofachkraft an elektrischen Anlagen arbeiten. Es sei denn es treten sonderfestlegungen in Kraft ("eletrotechnisch unterwiesene Person" oder Elektrofachkfraft für festgelegte Tätigkeiten")
Für alles mit höherer Spannung benötigt man eine Schaltberechtigung was aber in der Regel nur nötig ist bei Leuten die an Mittelspannungs und Hochspannungsanlagen arbeiten, eben meist Leute die für oder bei einem EVU arbeiten.
Jedoch gesetzt den Fall man ist IT-SE oder eine andere beliebige Elektrofachkraft in einem Betrieb ohne Eintrag in das Installateursverzeichnis und ohne verantwortliche Elektrofachkraft (z.B. bei so manchem Systemhaus )dann darf man auch nicht an elektrischen Anlagen arbeiten!
Soviel zu der rechtlichen Seite, da es jedoch in der Praxis so ist das manche! IT-SEs so viel von Elektroinstallation wissen wie meine Oma von Computern, sollte man sich jedoch über die Folgen im klaren sein wenn man bei sowas mist verbockt. Denn man kann dann in einem Schadensfall voll Haftbar gemacht werden. Da man ja eigentlich fachlich dazu in der Lage sein müsste gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Was einem bei Personenschäden auch mal schnell in den Knast bringen kann.
Ich finde es überhaupt Skandalös das in der Berufsschule dieses Thema wohl meist sehr beiläufig und oberflächig bis garnicht bearbeitet wird obwohl es ja zu den Hauptskills des IT-Systemelektronikers gehört neben Netzwerktechnik und Telekommunikationstechnik.
Nunja soviel dazu. |
|
BID = 556470
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Falsch!
Zitat :
| Rabauke1986 schrieb:
Denn sobald der Betrieb in dem man arbeitet im Installateurverzeichnis des zuständigen EVUs steht und im Betrieb eine verantwortliche Elektrofachkraft ist.
Dann darf man auch als Elektrofachkraft selbstständig an Elektrischen Anlagen arbeiten, |
Das gilt nur, wenn die Arbeit in Ausübung der Tätigkeit für den Betrieb erfolgt.
Private Arbeiten (z.B. im eigenen Gebäude, genauso wie über Fa."Schwarz&Samstag") sind damit NICHT abgedeckt!
Zitat :
| Ein Laie darf auch nicht unter Aufsicht einer Elektrofachkraft an elektrischen Anlagen arbeiten. |
Deswegen beschränkt man sich ja auf das Verlegen von Leitungen (OHNE Anklemmen). Dies gilt ausdrücklich NICHT als Arbeit an elektrischer Anlage!
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
|
BID = 556489
Rabauke1986 Gerade angekommen
Beiträge: 3 Wohnort: Schlüchtern
|
Zitat :
| Das gilt nur, wenn die Arbeit in Ausübung der Tätigkeit für den Betrieb erfolgt.
Private Arbeiten (z.B. im eigenen Gebäude, genauso wie über Fa."Schwarz&Samstag") sind damit NICHT abgedeckt!
|
Du hast natürlich völlig recht, das habe ich auch gemeint habe mich nur unklar ausgedrückt.
Ich meinte natürlich selbstständig ohne Aufsicht bei einer Arbeit für den Betrieb.
Zitat :
|
Ein Laie darf auch nicht unter Aufsicht einer Elektrofachkraft an elektrischen Anlagen arbeiten.
|
Auch das stimmt habe ich auch nicht bezweifelt.
|
BID = 556491
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Zitat :
| Auch das stimmt habe ich auch nicht bezweifelt. |
Wäre ja noch schöner! Das ist nämlich ein wörtliches Zitat aus Deinem obigen Beitrag...
|
BID = 556494
Rabauke1986 Gerade angekommen
Beiträge: 3 Wohnort: Schlüchtern
|
Zitat :
| Deswegen beschränkt man sich ja auf das Verlegen von Leitungen (OHNE Anklemmen). Dies gilt ausdrücklich NICHT als Arbeit an elektrischer Anlage!
|
Auch das stimmt habe ich auch nicht bezweifelt.
Ah ja hab ausversehen den falschen Text ins Zitat Feld kopiert
|
|
Zum Ersatzteileshop
Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum
Datenschutz
Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland
gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 20 Beiträge im Durchschnitt pro Tag heute wurden bisher 25 Beiträge verfasst © x sparkkelsputz Besucher : 182431438 Heute : 5401 Gestern : 5094 Online : 455 30.11.2024 21:49 5 Besucher in den letzten 60 Sekunden alle 12.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
|
xcvb
ycvb
0.0260570049286
|