Autor |
|
|
|
BID = 550511
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
|
|
Hallo,
Dürfen Leuchtstoffröhren mit klassischen Vorschaltgerät an einem Billigwechselrichter betrieben werden? Angeblich soll deren Zündvorgang den Wechselrichter gefährden. Auch würde mich einmal interessieren wie der Schutzkontakt dieser Geräte „funktioniert“. Ich kann mir kaum vorstellen, das solche Billigteile eine Isolationsüberwachung haben. Die Wechselspannung ist zwar Potentialfrei gegen Erde, jedoch nicht gegen die Autokarosserie.
|
|
BID = 550520
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
|
Du meinst wohl Leuchtstofflampen.
Wenn solche Geräte nicht wegen geringer Leistung sowieso nur Eurobuchsen besitzen, ist kein Schutzkontakt vorhanden.
Es dürfen daher mehrere Verbraucher gleichzeitig nur dann angeschlossen werden, wenn diese schutzisoliert sind.
An Verbrauchern der Schutzklasse I (mit Schutzleiteranschluß über Schukostecker) darf nur max. einer angeschlossen sein!
Wenn er den Zündvorgang nicht aushält, war der WR dann gar zu billig...
An guten stellt das kein Problem dar.
Zulässig ist es prinzipiell auch. Der Hersteller des WR kann natürlich beliebige Ausschlußtatbestände festlegen (z.B. keine messingfarbenen Nachttischlämpchen mit 25W-Kerze und rosafarbenem Bezugsstoff ).
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
|
BID = 550540
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
|
Offtopic :
|
Zitat :
sam2 hat am 21 Sep 2008 20:43 geschrieben :
|
....
Der Hersteller des WR kann natürlich beliebige Ausschlußtatbestände festlegen (z.B. keine messingfarbenen Nachttischlämpchen mit 25W-Kerze und rosafarbenem Bezugsstoff ). |
...Mist ausgerechnet die mit rosafarbenem Bezugsstoff
|
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
|
BID = 550637
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
|
Zitat :
|
Wenn solche Geräte nicht wegen geringer Leistung sowieso nur Eurobuchsen besitzen, ist kein Schutzkontakt vorhanden.
Es dürfen daher mehrere Verbraucher gleichzeitig nur dann angeschlossen werden, wenn diese schutzisoliert sind.
An Verbrauchern der Schutzklasse I (mit Schutzleiteranschluß über Schukostecker) darf nur max. einer angeschlossen sein!
|
Aber auch dieser eine Verbraucher kann schadhaft werden. Was nützt das, wenn die Spannung gegen Erde Potentialfrei ist, jedoch nicht gegen die Masse der Autokarosserie, welche in diesen Fall die Erde darstellt.
|
BID = 550639
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Frag das denjenigen, welcher das Gerät konstruiert und ggf. zertifiziert hat!
Denn an sich darf das nicht sein.
Und üblicherweise sind die Ausgangsspannungen solcher Wechselrichter potentialfrei!
Warum das bei Deinem nicht so sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis.
Um was für ein Modell und Hersteller handelt es sich?
Liegt die für den Vertrieb in der EU erforderliche Konformitätserklärung vor?
Ggf. kann man eine Untersuchung (z.B. bei der LGA) anregen, die im Falle des Nichteinhaltens der einschlägigen Bestimmungen zu einem Verkaufsverbot führt.
Wie/womit hast Du die Verbindung festgestellt?
Und ist es sicher, daß sie galvanisch ist und nicht etwa nur kapazitiv???
|
BID = 550782
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
|
Gemessen hatte ich die Spannung mit einem einfachen Multimeter. Demnächst werde ich es noch einmal mit dem Duspol probieren. Das Gerät habe ich vor einiger Zeit bei eBay ersteigert, ein Hersteller ist nicht zu erkennen. Auf dem Karton wurde nachträglich ein Aufkleber mit RoHS CE und e8 aufgeklebt. Auch auf dem Gerät befindet sich eine e-Zulassung.
|