Problem mit Deckenbeleuchtung

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Autor
Problem mit Deckenbeleuchtung
Suche nach: deckenbeleuchtung (70)

    







BID = 549136

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4676
 

  


Wenn Du mit einem Hobel über eine 90°-Ecke eines Brettes gehst, bekommst Du z.B. zwei 45°-Ecken. Die abgeschrägte Ecke nennt sich dann Fase

Lastzuschaltung bedeutet, dass die Spannungsmessung nicht hochohmig erfolgt wie beim Multimeter, sondern niderohmig (es fließt also ein gewisser Strom durch das Meßgerät). Durch die ohmsche Last brechen dann eventuell kapazitativ eingekoppelte Spannungen zusammen, und man erhält ein vernünftiges Meßergebnis (also meist entweder 0V oder 230V gegen z.B. den PE, der nie geschaltet wird).
Siehe auch https://forum.electronicwerkstatt.d.....34952 .

Eine Lastzuschaltung (oder auch eine fest eingebaute Last) haben Zweipol-Spannungsprüfer. Dabei verhält sich "Duspol" (aus dem Hause Benning) zu "Zweipol-Spannungsprüfer" wie "Tempo" zu "Taschentuch".

In Deiner PM schriebst Du:
Zitat :
Das was merkwürdig ist, ist, dass in der Verteilerdose grün/gelb auf braun geht.

Steckt in der Klemme noch ein grauer Draht aus einer älteren Leitung?
Das liest sich so, als ob dahinter zweiadrig verkabelt wäre (Nulleiter PEN anstelle von getrenntem Neutralleiter N und Schutzleiter PE). Heutzutage muss man die Auftrennung von N und PE spätestens da machen, wo der PEN dünner als 10mm² Kupfer wird (also meist gleich in der Hauptverteilung oder im HAK). Man braucht zwar etwas mehr Kupfer, aber ein gebrochener PEN hat ganz unschöne Folgen, wie z.B. 230V Spannung auf Geräten mit Schukostecker wie z.B. Computern oder Kühlschränken.

Also den Eli kommen lassen, der richtet das dann (hoffentlich). Bis dahin bitte keinen elektrischen Schlag holen


Gruß, Bartho

BID = 549160

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Da ist was faul:
Denn grüngelb und braun duften nie verbunden werden.
Das muß demnach fachlich überprüft werden!

BID = 549217

Surfer

Inventar



Beiträge: 3085

@Trum - Zitat "einem einfachen Gerät gemessen," habs nur überflogen-daher bin ich von nem Lügenstift ausgegangen

Zitat "mit ein bißchen Wackeln leuchtet die Lampe.." - daher tip ich auf nen gebrochenen N am Leuchtenauslaß-genaueres logischerweise erst nach fachgerechter Prüfung. Ist halt ein bekannter Fehler,vor allem bei Installationen mit Stegleitung,wenn irgendein Seppel die Ader zigmal hin und herbiegt zum abisolieren.

Aber wie Sam schon schrieb-deine Erklärung gegenüber den Farben und deren Verbindungen sollte ein Eli vor Ort untersuchen und richten.Eine Funktionsfähige und vor allem sichere E-Installation ist Bestandteil deines Mietvertrags.

Gruß Surf

BID = 549260

HemLock

Gerade angekommen


Beiträge: 8
Wohnort: H

hallo ihr alle!

echt vielen vielen dank für den input!
ich werde gleich mal im mietvertrag lesen, ob da was zur sache steht.

@sam2
brauchst du ein foto vom sicherungskasten? also einfach frontal fotografieren?

@bartho
ok ok, ich hab ja gesagt ich bin ein schwieriger fall
fase =! phase
wegen der dose, die ist leider wieder zu. eventuell melde ich mich wieder, wenn das thema (hoffentlich gut) zu ende gegangen ist. dann kann ich euch nochmal paar infos zukommen lassen. erstmal brauch ich hier wieder ruhe mit meinem vermieter.


beste grüße!!!
ein wirklich erleichteter andre

BID = 549300

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Wirklich erleichtert solltest Du erst sein, wenn die Anlage überprüft und fachgerecht repariert sein wird.

Ja, einfaches Aufsichtfoto genügt für den Anfang.

BID = 549307

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1340
Wohnort: Taunusstein


Zitat :
sam2 hat am 15 Sep 2008 14:52 geschrieben :

Eine Altanlage darf daher so bleiben, wenn sie weder nennenswert erweitert wird, noch eine Nutzungsänderung erfolgt.
Voraussetzung ist, daß sie nach wie vor alle Bestimmungen erfüllt, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gegolten haben.


Offtopic :
Diese Aussage widerspricht aber dem ganzen (Tschulliung) Sermon, der hier oft zu lesen ist, wenn jemand nur mal eine Steckdose in einem Altbau installieren will.



Ronnie

BID = 549310

Sue

Gesprächig



Beiträge: 164
Wohnort: Frechen


Zitat :
Ronnie1958 hat am 16 Sep 2008 10:16 geschrieben :


Zitat :
sam2 hat am 15 Sep 2008 14:52 geschrieben :

Eine Altanlage darf daher so bleiben, wenn sie weder nennenswert erweitert wird, noch eine Nutzungsänderung erfolgt.
Voraussetzung ist, daß sie nach wie vor alle Bestimmungen erfüllt, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gegolten haben.


Offtopic :
Diese Aussage widerspricht aber dem ganzen (Tschulliung) Sermon, der hier oft zu lesen ist, wenn jemand nur mal eine Steckdose in einem Altbau installieren will.



Ronnie


Wieso das? Bei der Installation einer Steckdose ist der Zeitpunkt der Installation maßgebend. Also wenn du das heute machst gelten die Bestimmungen von heute, da kannste nicht sagen das der ganze Rest ja schon jahrzehnte alt ist. In dem Moment wo Du die Anlage erweiterst oder irgendwie veränderst gelten die derzeit gültigen Bestimmungen. Soweit ich weiß gibt es nur eine Ausnahme, das ist bei einer Reparatur, d.h. wenn man irgendwas austauscht ( Schalter, Steckdose, etc. ) da muss nichts an der Anlage geändert werden.

Gruß
Emmett


BID = 549338

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

So ist es!
Daher existiert auch der von Ronnie behauptete Widerspruch nicht.
Unser "üblicher Sermon" ist nämlich zutreffend.

Ähnliche "Bestandschutz"-Regelungen findet sich übrigens auch in anderen Bereichen (z.B. Baurecht).

BID = 549868

Ronnie1958

Schreibmaschine



Beiträge: 1340
Wohnort: Taunusstein


Zitat :
sam2 hat am 16 Sep 2008 14:44 geschrieben :

So ist es!
Daher existiert auch der von Ronnie behauptete Widerspruch nicht.

Tut er meiner Meinung nach doch! Du hattest ja geschrieben:

Zitat :
Eine Altanlage darf daher so bleiben, wenn sie weder nennenswert erweitert wird, noch eine Nutzungsänderung erfolgt.
Voraussetzung ist, daß sie nach wie vor alle Bestimmungen erfüllt, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gegolten haben


Nehmen wir folgendes Beispiel: Altbau, in der Küche nur eine Steckdose in Arbeitshöhe, man möchte gerne noch eine Dreier dazu einbauen. Entfernung maximal 1 Meter. Also Bohrkrone und Stemmeisen her, Steckdosen einbauen und an die vorhandene anschließen, Nullung für den Schutzkontakt durchführen und fertig. Das ist für mich keine nennenswerte Erweiterung und fällt somit unter den Bestandsschutz. Um solche Dinge geht es doch bei den meisten Anfragen der Nicht-Profis.

Ich finde es schon gut und wichtig, sie auf mögliche Gefahren hinzuweisen, aber nicht immer gleich auf den drohenden Verlust der Betriebserlaubnis hinzuweisen. Es ist doch schön, dass es Leute gibt, die nicht einfach drauf los basteln, sondern sich um Rat von Fachkundigen bemühen.


RonnieNoch49

BID = 549871

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Da irrst Du:

Ob solche "einfachen" Erweiterungssteckdosen in Anknüpfung der bestehenden TN-C-Zuleitung zulässig waren, mag bisher zweifelhaft gewesen sein. Je nach Auslegung der Bestimmungen reichten da die Fachmeinungen von "vertretbar" bis "absolut unzulässig" (nicht nur meine Lesart war klar: unzulässig).

Aber seit Inkrafttreten der generellen FI-Pflicht für Steckdosen stellt sich die Frage nur noch in modifizierter Form.

Denn klar ist: "Einfach so" zu erweitern ist seit dem Juni 2007 nicht mehr zulässig!
Fragt sich noch, ob man mit FI-Steckdosen unter Nutzung der TN-C-Zuleitung erweitern dürfte.

Damit sind wir wieder bei der obigen Fragestellung (Auslegung der Bedingungen für das Auslösen einer Nachrüstpflicht).
Meine Lesart (und die vieler anderer Fachleute) unverändert: unzulässig!


Das Problem Deiner Anschauung ist wohl, daß Du die zusätzlichen Steckdosen nicht als wesentliche Erweiterung ansiehst.
Das mag richtig sein, aber das bedeutet nur, daß mit dem Anbringen der zusätzlichen Steckdosen nicht eine Umrüstpflicht für die gesamte bestehende Anlage oder zumindest den Bereich/Stromkreis ausgelöst wird.
Da kann man wieder streiten.

Unzweifelhaft ist aber meiner Meinung nach, daß dies keinesfalls für die neuen Steckdosen gilt. Die müssen IN JEDEM FALL die heutigen Bestimmungen einhalten. Und da geht eben nichts unter einem PEN-Querschnitt von 10mm²Cu! Und eben nicht mehr ohne 30mA-FI.


BID = 549892

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo Ronnie1958,

dein Beispiel mit der Steckdose wurde auch in einer der Fachzetschift de besprochen.
http://www.de-online.info/archiv/2004/03/index.php?Page=pp01.html

Da ist eine Doppelsteckdose schon eine erweiterung, die neue Normen gelten läst.

Zur FI Norm für alle Steckdosen bis 20A, gilt noch eine Übergangsfrist bis 02-2009
Da ist es heute noch ohne FI in vielen bereichen zulässig.

_________________
Mit freundlichem Gruß sps

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 18 Sep 2008 17:53 ]

BID = 549896

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Vorsicht!

Übergangsfrist bedeutet nicht, daß man bis dahin einfach so nach Gutdünken noch die alte Regel anwenden darf.

Das bezieht sich auf Projekte, die VOR dem Termin des Inkrafttretens (01.6.2007) geplant oder deren Umsetzung begonnen wurde.

Wem erst heute einfällt, daß er ne zusätzliche Steckdose möchte, der kann sich NICHT auf die Übergangsfrist berufen, sondern muß uneingeschränkt die neuen Bestimmungen einhalten.

Ab dem 01.2.2009 (also nach Ende der Übergangsfrist) müssen dann auch schon laufende Projekte angepaßt werden.

BID = 549899

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo Sam,

bei der VDE 0100-410 gibt es keine Bedinnungen für die Übergangsfrist wie sonst üblich.




Zitat Fachzeitschrift de

Zitat :
für die seit dem 1. 6. 2007 gültige Norm gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. 2. 2009, welche nicht mehr an die Bedingung »für in Planung oder
Bau befindlich« geknüpft ist (was bei früheren Normen üblich war).


Quelle
Fachzeitschrift de dazu auf Seite 1
http://www.de-online.info/archiv/2007/13-14/DE_13_14_07_EI42.pdf




_________________
Mit freundlichem Gruß sps

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 18 Sep 2008 18:11 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 18 Sep 2008 18:12 ]

BID = 559985

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

-jetzt kommt das Zurückfüttern-

BID = 560032

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Zitat :

Nehmen wir folgendes Beispiel: Altbau, in der Küche nur eine Steckdose in Arbeitshöhe, man möchte gerne noch eine Dreier dazu einbauen. Entfernung maximal 1 Meter. Also Bohrkrone und Stemmeisen her, Steckdosen einbauen und an die vorhandene anschließen, Nullung für den Schutzkontakt durchführen und fertig. Das ist für mich keine nennenswerte Erweiterung und fällt somit unter den Bestandsschutz. Um solche Dinge geht es doch bei den meisten Anfragen der Nicht-Profis.


Falsch.
Eine neue Steckdose ist eine neue Steckdose.
Vor der RCD-Pflicht hätte es gereicht, ab der letzten Dose den Null aufzutrennen und die neuen Steckdosen 3-Adrig anzuspeisen.
Jetzt müsstest einen Schukomat einbauen.


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