Freiberufliche Tätigkeit als Prüfer elektrischer Anlagen?

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Autor
Freiberufliche Tätigkeit als Prüfer elektrischer Anlagen?

    







BID = 546476

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss
 

  


Servus zusammen!

Nachdem ich ja aus bekannten Gründen meinen Job verloren habe muss ich mir nun was neues suchen um mein wirtschaftliches Überleben zu sichern. Ich hab bereits mit meinem ehemaligen Chef gesprochen, der kann mich aus betrieblichen Gründen aber leider nicht fest anstellen. Befristete Anstellung fällt leider auch flach. Da seinerseits aber jede Menge Arbeit aus meinem Haupt-Aufgabenfeld (Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Anlagen) vorhanden ist wollen wir jetzt mal eruieren ob nicht die Möglichkeit besteht dass ich diese Aufträge als freier Mitarbeiter für ihn übernehme, zumindest so lange bis ich eine neue Festanstellung gefunden habe (und evt. auch darüber hinaus sofern der neue AG einverstanden ist). Nur - wie sieht das rechtlich aus? Es ist ja nun mal leider so dass für unseren Beruf der Meisterzwang gilt. Erstreckt sich dieser aber auch auf das Prüfen von Anlagen? Ich hab das ja früher auch schon selbstständig gemacht und der einzige Beitrag meines Chefs bestand darin nach der Prüfung mit mir die Mängel durchzugehen und das Prüfprotokoll als verantwortlicher Unternehmer zu unterschreiben. Das würde jetzt genauso ablaufen, ich mach die Prüfung, unterschreibe als ausführender Prüfer und er als verantwortlicher Unternehmer - der einzige Unterschied wäre dass ich nicht fest im Unternehmen arbeite und er ne Rechnung von mir bekommt.
Seht ihr da irgendwelche rechtlichen Probleme?

Mit den restlichen Erscheinungen der Freiberuflichkeit (Gewerbeanmeldung, Buchführung, steuerliches etc.) bin ich bereits vertraut da ich das früher schon mal gemacht habe (war nur ein anderes Aufgabenfeld).

Ich bedanke mich schon mal für die hoffentlich vielen Kommentare und Ratschläge!


Gruß Tobi


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BID = 546539

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

 

  


Offtopic :
Hoi Tobi,

Musst Du jetzt eigentlich noch Zivildienst leisten, oder bist Du da auch drum rum?

Gruß, ein neugieriger Bartho ;)

BID = 546546

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss


Offtopic :
Ich müsste, aber ich werde nicht. Meine Einstellung zu diesem Thema hat sich nicht geändert. Allerdings hab ich mich zwischenzeitlich beim THW gemeldet - auf rein freiwilliger Basis versteht sich, also nix mit Freistellung (wär bei mir eh nicht mehr möglich). Ortsverband Düsseldorf - und wer jetzt mal auf der Website nachschaut welche Fachgruppe es dort gibt und was für Anhänger sie hat sieht sofort warum ich nach Düsseldorf ging und nicht zum OV Neuss (der übrigens schräg gegenüber meiner Wohnung ist, hihi)



Gruß Tobi

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BID = 546647

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika


Offtopic :

Zitat :
Ich müsste, aber ich werde nicht. Meine Einstellung zu diesem Thema hat sich nicht geändert.

Du musst im Zivildienst niemanden töten, du wirst auch nicht dazu ausgebildet. Deine Einstellung verstehe ich immer noch nicht. Ich bin auch grade ein Zivi, abgesehen vom Sold ist das nicht so schlecht.


_________________

BID = 546677

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

So, und nun kommen wir bitte zurück zum Thema , für die Off-Topic-Diskussion haben wir einen eigenen Thread...

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 546704

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Ja, das wäre wünschenswert. Kann denn jemand was zum Thema sagen? Zumindest die Prüfung ortsveränderlicher Geräte sollte ja keine Probleme bereiten da ich als Elektrofachkraft ja dazu berechtigt bin diese in Eigenverantwortung durchzuführen. Aber wie siehts mit der Prüfung ortsfester Anlagen aus?


Gruß Tobi

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BID = 546866

prinz.

Moderator

Beiträge: 8934
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

moin
Wieso stellst du deine Fragen nicht an Leute die dir auch ne rechtsverbindliche Auskunft geben können?
Handwerkskammer oder Elektroinnung außerdem kennen die, die für dich richtigen Ansprechpartner.

Wenn Du Pech hast tritst Du sonst jemanden auf die Füße und dann gib's ne Anzeige wegen Schwarzarbeit.

mfg



[ Diese Nachricht wurde geändert von: prinz. am  7 Sep 2008  9:56 ]

BID = 546890

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ein Handwerker kann eigentlich schon per se nicht freiberuflich tätig sein. Höchstens selbständig.

Lies mal jenen Fred, wir hatten ein ähnliches Thema erst vor einiger Zeit:
https://forum.electronicwerkstatt.d.....flich

Rechtsverbindliche Auskünfte zur Frage der Freiberuflichkeit können übrigens nicht die Kammern etc. geben (beraten wohl hoffentlich schon), sondern dazu mußt Du Dich an Dein zuständiges Finanzamt wenden!

Vielleich könnte man es als eine Art ingeniermäßige Tätigkeit einordnen.
Zur Not eben als künstlerisch, da ist rechtlich der größte Spielraum...

BID = 546908

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hmmm, das grösste Problem sehe ich bei einer derartigen Konstellation darin, dass Du ggf. als Scheinselbständig eingeordnet werden kannst.

Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, eine Zeitarbeitsfirma zu gründen und Dich somit zu "verleihen"..? Dieses Geschäftsmodell kenne ich von einigen Leuten und es schient unter gewissen Rahmenbedingungen (z.B. mehrere, verschiedene Auftraggeber) zu funktionieren.

Ich sehe z.B. neben den Problemen der Handwerksausübung ohne Meistertitel ein relativ grosses Thema in Bezug auf die Versicherungen. Einmal bzgl. deiner Versicherung und einmal bzgl. der Versicherung Deines Auftraggebers.
Wer haftet wem gegenüber, wenn Du einen Fehler machst..?
Wer zahlt also den Schaden an einem beschädigten Prüfling..? Und wer steht dafür gerade, wenn eine von Dir als mängelfrei eingestufte Anlage eben doch Mängel hatte, die Du übersehen hast und jemand auf Grund der übersehenen Mängel zu Schaden kommt..?

Im Übrigen übst Du als "Messdiener" keinesfalls einen der freien Berufe aus, sondern vielmehr betreibst Du ein stinknormales Gewerbe. Siehe Definition freie Berufe.
Freier Mitarbeiter bzw. "Freelancer" hat mit freien Berufen so viel zu tun, wie ich mit Mutter Theresa...

Ich denke, Du solltest diesbezüglich ein paar Euro in die Hand nehmen und einen guten Anwalt oder Steuerberater, der auf existenzgründungen spezialisiert ist, konsultieren. Der kann Dir wenigstens sagen, welche Stellen Du befragen solltest und auch helfen, die bösesten Untiefen zu umschiffen. Auch wenn Du schon ein eigenes Gewerbe angemeldet hattest. Die Regelungen (Steuern...) ändern sich teils mit atemberaubender Geschwindigkeit. Zumal es etwas anderes ist, "nebenbei" selbständig zu sein, als hauptberuflich von einem Gewerbe leben können zu müssen...

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 546982

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Servus!

Gemeint war natürlich auch die gewerbliche Tätigkeit als freier Mitarbeiter, nicht die Freiberuflichkeit im Sinne der deutschen Bürokratie, man möge es mir verzeihen....

Warum ich hier frage: Weil es relativ schwierig ist am Wochenende jemanden bei der zuständigen Kammer zu erreichen und es ja sein kann dass es hier jemanden gibt der ein ähnliches Problem hatte und von seinen Erfahrungen berichten kann
An die zuständigen Stellen werde ich mich auf jeden Fall noch wenden denn im Gegensatz zu meinen bisherigen nebenberuflichen Tätigkeiten soll das hier was offizielles werden.

Eine Möglichkeit wäre ja die Ausübung eines handwerksähnlichen Gewerbes als Einzelunternehmung nach Anlage B2 der Handwerksordnung. Nur das einzige was da infrage kommt wäre Kabelverleger im Hochbau (dürfen die eigentlich auch Leitungen verlegen oder meckert dann die Kammer ) aber das hat mit meinem Tätigkeitsfeld ja eher wenig zu tun Oder ich melde halt ein Gewerbe als Dienstleister in gebäudetechnischen Belangen an, das umfasst ja so gut wie alles.

@Sam: Ich könnte ja falsch verwendete Aderfarben mittels Airbrush umspritzen - das geht auf jeden Fall als künstlerische Tätigkeit durch

Gruß Tobi

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am  7 Sep 2008 16:10 ]

BID = 546990

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Es git viele Möglichkeiten, im Elektrobereich selbständig zu arbeiten - auch ohne Meistertitel. Spontan fällt mir da der Handel mit elektrischen Geräten ein. Da gab es mal irgendeine ausnahme, dass derjenige, der z.B. Leuchten verkauft, selbige auch anshcliessen darf, auch ohne Meistertitel...
Fraglich ist allerdings, ob Deine Haftpflichtversicherung das so ohne Weiteres schluckt...

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 547007

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Das Thema Versicherungen werde ich nächste Woche mal mit meinem Versicherer klären. Die bieten auch Betriebshaftpflichtversicherungen an und da ich wegen einer anderen Geschichte sowieso mal meinem Sachbearbeiter auf den Kecks gehen wollte werde ich das Thema auch direkt ansprechen.
Der zuverlässige Steuerberater ist auch kein Thema - der ist nämlich ein enger Verwandter von mir und dummerweise gerade im Urlaub


Gruß Tobi

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BID = 547040

schattenlieger

Schriftsteller



Beiträge: 995
Wohnort: Nordkreis Celle

Hallo,

kannst du dir nicht einen E-Meister mieten, leihen oder so ähnlich, der für dich unterschreibt? Kann ja auch auf 400€-Basis eingestellt sein.

Nach ner Zeit weiss der doch, wie du arbeitest, und der Rest klappt mit Vertrauen oder schlimmstenfalls der Betriebshaftpflicht.

So mache ich das zumindest, und das klappt ganz gut.

BID = 547059

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Schon, aber dann wäre ich von dem Kerl abhängig. Wenn er irgendwann mal keinen Bock mehr hat stehe ich schon wieder auf dem Schlauch.

Aber mal ein anderer Gedanke: Gibt es eigentlich eine definitive Verpflichtung dass ein Prüfprotokoll von einem Elektromeister unterschrieben werden muss? Auf den Protokollen selbst ist ja neben der Unterschrift des eigentlichen Prüfers nur die des verantwortlichen Unternehmers vorgesehen. Ich habe aber ehrlich gesagt noch nie davon gehört dass die Prüfung ortsfester Anlagen nur durch einen Meister bzw. seine Beauftragten durchgeführt werden darf, es ist immer nur die Rede davon dass solche Prüfungen durch qualifizierte und erfahrene Prüfer durchzuführen sind. Beides ist bei mir durchaus der Fall, ich habe praktisch mein ganzes Berufsleben seit Beginn der Ausbildung damit verbracht und war auch bei uns im Betrieb als Spezialist dafür bekannt - andernfalls würde mein Ex-Chef-vielleicht-demnächst-Kunde ja nicht auf mich zurückgreifen wollen.

Gruß Tobi

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BID = 547100

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Tobi, ich habe mich damals genau bei der HWK erkundigt und er IHK. Dort konnte ich mir ellenlange Gespräche anhören, welche Vorraussetzungen man dafür braucht, was man darf und was nicht. Wenn man es dann noch gut kann, bekommt man sogar einen Tip hinter der vorgehaltenen Hand.

Gruß
Bernd


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