Zähler entfernen

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Achtung immer VDE beachten !!

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Achtung immer VDE beachten !!


Autor
Zähler entfernen

Problem gelöst    







BID = 499097

Robodrill

Gerade angekommen


Beiträge: 12
Wohnort: Hückelhoven
 

  


Hallo Gemeinde,

ich möchte in unserem Haus ( Zweifamilienhaus ) den Wechselstromzähler für den "Allgemeinstrom" entfernen und die 3 Stromkreise auf einen der anderen Zähler auflegen. Dabei soll weiterhin über einen ungeeichten Zwischenzähler der Verbrauch festgehalten werden.
Im Haus wohnen nur meine Eltern und ich, da dies aber früher ein Mietshaus war, gibt es auch 3 Zähler. Aber warum soll ich Miete für ein Zähler zahlen der theoretisch überflüssig ist.
Nun ist meine Frage, kann ich den Zähler wegnehmen und dies auch der VEW klar machen oder weigern die sich. Es folgt natürlich auch eine entsprechende Abnahme vorher.

Gruss
Frank

BID = 499101

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

 

  

DU darfst den Zähler überhaupt nicht wegnehmen, das macht dein EVU. Alles andere wäre strafbar, schon wegen dem Siegelbruch.
Die VEW werden da wohl nicht mehr in Frage kommen, die existieren seit 8 Jahren nicht mehr.



_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 499109

Robodrill

Gerade angekommen


Beiträge: 12
Wohnort: Hückelhoven

Hallo Mr. ED,

ich meinte natürlich NEW oder WLK. Ok, das ich denn Zähler selber nicht entfernen kann ist mir jetzt klar. Aber mal davon abgesehen sollte es doch möglich sein das der Zähler entfernt wird vom EVU und ich dann den Zählerschrank umverdrahten kann, oder ?

Gruss
Frank

BID = 499112

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Also ob das das EVU/VNB macht oder ein konzessionierter Elekrtounternehmer ist ortsabhängig.
Auf jeden Fall must du einen Fachbetrieb damit beauftragen.

Den Zählerschrank darfst du umverdrahten , solange du alles Freischalten kannst. Aber du darfst die neue Installation nicht einfach so wieder einschalten. Du must zuerst einen Elektriker mit der Prüfung deiner Installation beauftegen.
Aber in deinem Fall erscheint es mir einfacher und wahrscheinlich auch günstiger, wenn du das Umverdrahten einem Fachmann überlässt, dar dann auch alles durchmessen kann!

Desweiter darfst du elektrische Energie nicht weiter verkaufen, also den Zwischenzähler nur als maß verwenden!

Überwelche Kenntnisse und Messgräte verfügst du denn?


BID = 499113

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Kündigen des entsprechenden Zählers/Anschlusses?

BID = 499153

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Machts nich so kompliziert:

Das nennt sich "Zusammenlegung zweier Kundenanlagen" und ist standardisiertes Tagesgeschäft aller VNB!

Dafür ist ein formeller Antrag erforderlich, der üblicherweise nicht vom Kunden direkt gestellt werden kann, sondern über einen konzessionierten Fachbetrieb laufen muß.
Selbermachen kann man da nichts.

Also such Dir nen örtlichen Eli und besprich das mit ihm.
Er führt die Umverdrahtung der Verteilung aus. Ob er auch den entfallenden Zähler abbauen und die Chose wieder verplomben darf oder ob das ein Mitarbeiter des VNB macht, ist ortsabhängig.

Kosten ca. € 50,- für den Eli und weitere ca. € 50,- für den VNB, sofern die selber Jemanden rausschicken.


Alternative aus der Trickkiste für Sparfüchse:
Zähler erstmal belassen, nur alle seine Stromkreise auf den gewünschten Zähler umklemmen lassen.

Dann Anlage mit dem stillzulegenden Zähler abmelden.

Der wird dann gesperrt (i.d.R. kostenfrei), weil es keinen Nachnutzer gibt.
Die meisten VNB lassen den dann etwa ein halbes Jahr drin und warten ab. Wird bis dahin kein Nachnutzer angemeldet, kommt ein netter Brief mit der Frage, ob der Zähler auf Kosten und zukünftiger Verrechnung des Gebäudeeigentümers wieder geöffnet werden oder ob er ersatzlos abgebaut werden soll (das ist üblicherweise kostenfrei).


Achtung (gilt für BEIDE Varianten):
Wenn der Zähler später mal wieder benötigt wird (weil z.B. eine der Wohnungen wieder fremdvermieter werden soll), kann er nicht "einfach so" wieder angebracht werden!!!

Dann gilt das als Neuanlage und es müssen die dann gültigen TAB erfüllt werden. Dies kann zu enormen Kosten (z.B. komplett neuer Zählerschrank für das ganze Haus) führen, die locker etliche tausend Euro erreichen können!
Kommt darauf an, welchem technischem Stand Eure Zähleranlage jetzt entspricht.
Wie alt ist sie denn? Fotos?

Deswegen bitte VORHER ganz genau überlegen, ob dies die kurzfristige Ersparnis wirklich Wert ist...


Gruß,
sam2




_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 499353

Robodrill

Gerade angekommen


Beiträge: 12
Wohnort: Hückelhoven

Hallo Sam2,

die 2 Variante ist eine gute Idee. Was die Anlage betrifft ist diese aus den 70iger, Bild z.zT. nicht möglich da ich im Büro bin.
Die Umverdrahtung ist auch kein Problem, bin Energieanlagenelektroniker und für die Abnahme habe ich einen Elektriker an der Hand.

Gruss
Frank


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