Autor |
Zulässig? Fremder Stromkreis in Wohnung. Suche nach: stromkreis (4291) |
|
|
|
|
BID = 491268
Newbie2006 Gelegenheitsposter
Beiträge: 97 Wohnort: Stuttgart
|
|
Hallo liebes Forum,
als ich heute durch einen Wohungsbau geschlichen bin, der gerade von einem Generalunternehmer komplett modernisiert wird und für den wir später Wartungen durchführen (E-Check bei Mieterwechsel, Defektes Treppenhauslicht, Sprechanlage etc.) ist mir folgendes aufgefallen:
Gegeben: 6- Parteien, a 2 Stück pro Stockwerk (li.+re.)
die Taster fürs Treppenhauslicht wurden in der Mitte des Stockwerkes angebracht. (Nicht schön aber immerhin beleuchtet). Auf jeden Fall wurde von der Schalterdose nach hinten in die Wohnung gebohrt (in den Flur!) und von dort nach oben an die Decke geschlitzt. Dort liegen jetzt 3 Leitungen nebeneinander die da nichts zu suchen haben.
Das ist doch bestimmt nicht zulässig oder? Also einen fremden Stromkreis durch eine Wohnung führen und dann nicht mal innerhalb der Installationszonen, sondern da ist im Flur an dieser Wand sonst gar nichts. Das heisst, wenn da mal jemand seine Bilder oder eine garderobe hinmacht und eine Leitung erwischt (die ja nur mit etwa 1cm Putz bedeckt wird), dann merkt eventuell derjenige es gar nicht, weil die Sicherung im Keller ist und nicht in der Wohnung.
Was für Vorschriften sprechen gegen so ein verlegen, da ich dem Bauherr gerne mit Fakten und Vorschriften den Fehler belegen möchte.
Mir ist spontan nur die 18015-3 mit den Installationszonen eingefallen. Hat jemand noch eine Idee?
Danke!
Newbie2006
PS: Morgen kommen Bilder nach. |
|
BID = 491274
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
|
|
Halte es auch für alles andere als Toll!
Ausser der zwingend nötigen Steihgeleitung für darüber liegende Wohnung haben auch m.E. keine fremden Leitungen in der Wohnung etwas verloren.
PS.: Ich kenne es nur zu gut wie es ist wenn fremde Firtmen mit Dumping-Preisen in unserem Stammrevier Sanierungen durchführen: Was da schon an Murks ans Tagelslich gekommen ist geht auf keine Kuhhaut! |
|
BID = 491376
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
|
...also im Flur/Treppenhaus von MFH muss mit Steigleitungen
für Gas, Wasser ,Scheisse und Strom der anderen Wohnungen gerechnet werden
...da muss man eben erst gucken b.z.w. ein Leitungssuchgerät anwenden bevor man
irgendwo Löcher bohrt oder Nägel reinkloppt
...die einzige Ausnahme sind Badezimmer da dürfen nur die Leitungen
für das selbige verlegt sein, da gelten besondere Vorschriften
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
|
BID = 491378
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
|
Es geht um den Flur innerhalb der Wohnung und nicht um den Hausflur. Fremde Stromkreise in der Wohnung halte ich nicht nur für klar unzulässig, sondern auch höchst bedenklich in Bezug auf Stromdiebstahl bzw. Versorgungssicherheit der an diesem Stromkreis betriebenen Verbraucher. Ich betreue u.a. die Elektroanlage in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich eine Dialysepraxis befindet. Was passieren könnte, wenn einer der Stromkreise dort durch eine fremde Wohneinheit geführt und bei irgendwelchen Arbeiten beschädigt wird, will ich mir gar nicht vorstellen.....
Gruß Tobi
Edit: Dass medizinische Geräte für den Fall der Fälle über einen Pufferakku verfügen ist mir bekannt.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am 14 Jan 2008 23:04 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am 14 Jan 2008 23:05 ]
|
BID = 491626
Newbie2006 Gelegenheitsposter
Beiträge: 97 Wohnort: Stuttgart
|
Zitat :
Primus von Quack hat am 14 Jan 2008 22:54 geschrieben :
|
...also im Flur/Treppenhaus von MFH muss mit Steigleitungen
für Gas, Wasser ,Scheisse und Strom der anderen Wohnungen gerechnet werden
|
Wie Tobi schon geschrieben hat, "....geht um den Flur innerhalb der Wohnung und nicht um den Hausflur."
Ich habe leider die Bilder im Büro vergessen. Schick sie aber morgen hinterher.
Zitat :
|
...die einzige Ausnahme sind Badezimmer da dürfen nur die Leitungen
für das selbige verlegt sein, da gelten besondere Vorschriften
|
Nicht ganz. Wenn die Leitungen mehr als 7 cm tief in der Wand vom Bad verlegt werden und mit RCDs geschützt sind (was ja nun in einer Wohnung quasi alle Leitungen sind), dürfen auch andere Leitungen verlegt werden.
Aber prinzipiell bin ich auch dafür keine fremden Leitungen durchs Bad zu verlegen.
Weiß noch jemand eine Vorschrift zu meiner ersten Frage? Vielleicht kann sich Sam2 mal äußern?
Viele Grüße aus dem sonnigen Stuttgart,
Newbie2006
|
BID = 491628
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
|
Zitat :
| Nicht ganz. Wenn die Leitungen mehr als 7 cm tief in der Wand vom Bad verlegt werden und mit RCDs geschützt sind (was ja nun in einer Wohnung quasi alle Leitungen sind), dürfen auch andere Leitungen verlegt werden. |
Muss es nicht "mehr als 6cm oder mit RCD geschützt" heissen?
|
BID = 491702
Newbie2006 Gelegenheitsposter
Beiträge: 97 Wohnort: Stuttgart
|
Zitat :
ego hat am 15 Jan 2008 19:40 geschrieben :
|
Muss es nicht "mehr als 6cm oder mit RCD geschützt" heissen?
|
Stimmt. Hast recht Mein Fehler.
|