Zulässig? Fremder Stromkreis in Wohnung.

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Autor
Zulässig? Fremder Stromkreis in Wohnung.
Suche nach: stromkreis (4286)

    







BID = 491268

Newbie2006

Gelegenheitsposter



Beiträge: 97
Wohnort: Stuttgart
 

  


Hallo liebes Forum,

als ich heute durch einen Wohungsbau geschlichen bin, der gerade von einem Generalunternehmer komplett modernisiert wird und für den wir später Wartungen durchführen (E-Check bei Mieterwechsel, Defektes Treppenhauslicht, Sprechanlage etc.) ist mir folgendes aufgefallen:

Gegeben: 6- Parteien, a 2 Stück pro Stockwerk (li.+re.)
die Taster fürs Treppenhauslicht wurden in der Mitte des Stockwerkes angebracht. (Nicht schön aber immerhin beleuchtet). Auf jeden Fall wurde von der Schalterdose nach hinten in die Wohnung gebohrt (in den Flur!) und von dort nach oben an die Decke geschlitzt. Dort liegen jetzt 3 Leitungen nebeneinander die da nichts zu suchen haben.
Das ist doch bestimmt nicht zulässig oder? Also einen fremden Stromkreis durch eine Wohnung führen und dann nicht mal innerhalb der Installationszonen, sondern da ist im Flur an dieser Wand sonst gar nichts. Das heisst, wenn da mal jemand seine Bilder oder eine garderobe hinmacht und eine Leitung erwischt (die ja nur mit etwa 1cm Putz bedeckt wird), dann merkt eventuell derjenige es gar nicht, weil die Sicherung im Keller ist und nicht in der Wohnung.

Was für Vorschriften sprechen gegen so ein verlegen, da ich dem Bauherr gerne mit Fakten und Vorschriften den Fehler belegen möchte.

Mir ist spontan nur die 18015-3 mit den Installationszonen eingefallen. Hat jemand noch eine Idee?

Danke!

Newbie2006

PS: Morgen kommen Bilder nach.

BID = 491274

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

 

  

Halte es auch für alles andere als Toll!

Ausser der zwingend nötigen Steihgeleitung für darüber liegende Wohnung haben auch m.E. keine fremden Leitungen in der Wohnung etwas verloren.


PS.: Ich kenne es nur zu gut wie es ist wenn fremde Firtmen mit Dumping-Preisen in unserem Stammrevier Sanierungen durchführen: Was da schon an Murks ans Tagelslich gekommen ist geht auf keine Kuhhaut!

BID = 491376

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7371

...also im Flur/Treppenhaus von MFH muss mit Steigleitungen

für Gas, Wasser ,Scheisse und Strom der anderen Wohnungen gerechnet werden



...da muss man eben erst gucken b.z.w. ein Leitungssuchgerät anwenden bevor man
irgendwo Löcher bohrt oder Nägel reinkloppt



...die einzige Ausnahme sind Badezimmer da dürfen nur die Leitungen
für das selbige verlegt sein, da gelten besondere Vorschriften

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 491378

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Es geht um den Flur innerhalb der Wohnung und nicht um den Hausflur. Fremde Stromkreise in der Wohnung halte ich nicht nur für klar unzulässig, sondern auch höchst bedenklich in Bezug auf Stromdiebstahl bzw. Versorgungssicherheit der an diesem Stromkreis betriebenen Verbraucher. Ich betreue u.a. die Elektroanlage in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich eine Dialysepraxis befindet. Was passieren könnte, wenn einer der Stromkreise dort durch eine fremde Wohneinheit geführt und bei irgendwelchen Arbeiten beschädigt wird, will ich mir gar nicht vorstellen.....

Gruß Tobi


Edit: Dass medizinische Geräte für den Fall der Fälle über einen Pufferakku verfügen ist mir bekannt.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am 14 Jan 2008 23:04 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am 14 Jan 2008 23:05 ]

BID = 491626

Newbie2006

Gelegenheitsposter



Beiträge: 97
Wohnort: Stuttgart


Zitat :
Primus von Quack hat am 14 Jan 2008 22:54 geschrieben :

...also im Flur/Treppenhaus von MFH muss mit Steigleitungen

für Gas, Wasser ,Scheisse und Strom der anderen Wohnungen gerechnet werden


Wie Tobi schon geschrieben hat, "....geht um den Flur innerhalb der Wohnung und nicht um den Hausflur."

Ich habe leider die Bilder im Büro vergessen. Schick sie aber morgen hinterher.




Zitat :

...die einzige Ausnahme sind Badezimmer da dürfen nur die Leitungen
für das selbige verlegt sein, da gelten besondere Vorschriften


Nicht ganz. Wenn die Leitungen mehr als 7 cm tief in der Wand vom Bad verlegt werden und mit RCDs geschützt sind (was ja nun in einer Wohnung quasi alle Leitungen sind), dürfen auch andere Leitungen verlegt werden.

Aber prinzipiell bin ich auch dafür keine fremden Leitungen durchs Bad zu verlegen.

Weiß noch jemand eine Vorschrift zu meiner ersten Frage? Vielleicht kann sich Sam2 mal äußern?

Viele Grüße aus dem sonnigen Stuttgart,

Newbie2006

BID = 491628

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln


Zitat :
Nicht ganz. Wenn die Leitungen mehr als 7 cm tief in der Wand vom Bad verlegt werden und mit RCDs geschützt sind (was ja nun in einer Wohnung quasi alle Leitungen sind), dürfen auch andere Leitungen verlegt werden.


Muss es nicht "mehr als 6cm oder mit RCD geschützt" heissen?

BID = 491702

Newbie2006

Gelegenheitsposter



Beiträge: 97
Wohnort: Stuttgart


Zitat :
ego hat am 15 Jan 2008 19:40 geschrieben :


Muss es nicht "mehr als 6cm oder mit RCD geschützt" heissen?


Stimmt. Hast recht Mein Fehler.


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