Ist ein schwieriges Thema. Aber generell halte ich den
Pranger seit einigen 100 Jahren für überholt.
Sicher gibt es verachtungswürdige und unentschuldbare Taten.
Wenn sie aber so schwerwiegend sind, muss die Judikative die
Täter halt auf Lebenszeit wegsperren.
Wenn Aussicht auf eine Besserung besteht und die Tat
verbüßt ist, muss es auch mal gut sein. Alles andere halte
ich für Rufmord bzw. Nachtreten. Oder vielleicht ist es nur
das Unvermögen eine Strafe zuende zu finanzieren und auf diese
Weise noch eine zusätzliche Abschreckung vor Straftaten zu erreichen?
Mein Rechtsempfinden sträubt sich jedenfalls gegen so etwas.
Was ich jedoch auch feststelle, ist dass man sehr häufig von
Wiederholungstätern liest. Hier stimmt meiner Meinung nach auch
was nicht. Dies ist aber nicht mit einem Pranger zu kompensieren.
Teufel, Beelzebub usw..
Links:
Heise-Report zu einer öffentlichen Alkoholsünderkartei aus
dem Land der begrenzten Unmöglichkeiten:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26816/1.html
und ein Fall ebenfalls auf Heise, wo dieser Pranger durch
eine Verwechslung nach hinten los gegangen ist.
Der Mann war sicher nicht unschuldig. Trotzdem finde ich es
unverantwortbar, dass er durch den Staats-Pranger einer
Lynch-Justiz ausgesetzt wurde.
http://www.latimes.com/news/local/l.....enter
Edit:
Öhm, das war nicht direkt der Link, den ich posten wollte.
Hier der Link dazu, den ich eigentlich posten wollte.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100354
Gruß,
Stefan
Edit: Ich glaube, ich gehöre auch an den Online-Pranger
für wiederholtes Editieren.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Nukeman am 19 Dez 2007 0:58 ]