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Sonstige SONS Tevion DRW (==% |
Problem gelöst
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BID = 467641
bolo1212 Gerade angekommen
Beiträge: 5 Wohnort: Solingen
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Geräteart : Sonstige
Hersteller : Tevion
Gerätetyp : DRW (==%
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Hallo, suche dringend Hilfe. Habe einen Tevion DRW 8005 HDD und war bislang sehr zufrieden damit. Leider startet (bootet)er seit zwei Tagen nicht mehr. Die Anzeige im Display steht auf 00:00 und wenn ich auf Power gehe, dann steht für 1 Sekunde HELLO im Display und dannn springt die Anzeige wieder auf 00:00. Wenn ich Power länger halte erscheint HELLO im Display und der Recorder versucht zu arbeiten und es passiert aber nichts. Wer kennt das Problem? Lohnt es sich überhaupt zu repairieren und falls ja wo und zu welhem Preis bekomme ich Ersatzzeile.
Danke im Voraus |
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BID = 467643
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wie alt ist die Kiste?
Wo gekauft? |
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BID = 467645
bolo1212 Gerade angekommen
Beiträge: 5 Wohnort: Solingen
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Das Gerät ist ca zwei Jahre alt. Habe es bei Ebay gekauft.
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BID = 467651
bolo1212 Gerade angekommen
Beiträge: 5 Wohnort: Solingen
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Sehe gerade die Gerätebezeichnung ist falsch. Es muss heissen Tevion DRW 8005, sorry.
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BID = 467680
Der Hi-Fi-Bastler Schriftsteller
Beiträge: 517
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Könnte ein Elko-Problem im Netzteil sein.
Unter 2 Jahren hast Du aber noch Gewährleistung vom Hersteller aus. Der kann das Alter anhand der Seriennummer feststellen. Entweder der Händler bei eBay nimmt das Gerät an und erledigt alles weitere, oder Du müsstest Dich an den Tevion/Medion-Kundendienst wenden.
Auf jeden Fall wäre das zu empfehlen, bevor Du eine Reparatur versuchst.
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BID = 467931
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Diese Dinger haben zumeist sogar 3 Jahre Garantie!
Wird i.d.R. auch OHNE Vorlage von Kaufbelegen, Garantiekarte etc. gewährt.
Mal bei MEDION anfragen.
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BID = 468198
bolo1212 Gerade angekommen
Beiträge: 5 Wohnort: Solingen
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BID = 468311
Der Hi-Fi-Bastler Schriftsteller
Beiträge: 517
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BID = 468313
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Im Prinzip ja, allerdings empfehle ich, per eMail anzufragen (da billiger).
Wenn (für bestimmte Gerätetypen) nicht MEDION selbst die zuständige Servicestelle sein sollte, kann man sie Dir dort benennen.
Ansonsten das Ding unfrei (DHL-/Postpaket) zu MEDION senden.
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BID = 468654
bolo1212 Gerade angekommen
Beiträge: 5 Wohnort: Solingen
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Habe bei Medion angerufen. Nichts zu machen, da der Kerl bei dem ich das Gerät gekauft habe, kein Vertragspartner ist und ich es bei ihm versuchen soll. Dieser meldet sich aber nicht, wahrscheinlich pleite oder so. Dazu muss ich sagen, ich finde die Garantiekarte nicht.
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BID = 468690
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Du bist ja auch ein Heiner...
Wer hat gesagt, daß Du denen was davon erzählen sollst, daß Du nicht der Ersterwerber bist???
"Da nimmt man ein `dummes Pulver´" sagte meine Großmutter seligin solchen Fällen!
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BID = 468859
Der Hi-Fi-Bastler Schriftsteller
Beiträge: 517
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Mal abgesehen davon, dass das nicht gerade geschickt war, aber müssen die Hersteller nicht in jedem Falle für die vorgeschriebene oder freiwillig länger gegebene Garantiezeit für eine einwandfreie Funktion haften? Egal, wie oft das Gerät den Besitzer gewechselt hat (vorausgesetzt, das Gerät wurde nicht geöffnet, oder anders, was die Garantie ausschließt, wäre passiert).
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BID = 468862
HansG Schreibmaschine
Beiträge: 1848 Wohnort: Dresden
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Für die Gewähleistung/Garantie ist aber auch der Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs des Erzeugnisses erforderlich, und das ist nun mal der Kaufbeleg.
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BID = 468949
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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So pauschal stimmt das nicht!
Man muß unterscheiden zwischen (gesetzlicher) Gewährleistung und (freiwilliger) Garantie:
Für Garantien kann der Garantiegeber beliebig Einschränkungen machen (z.B. Vorlage bestimmter Dokumente oder Beschränkung auf den Ersterwerber).
Für Gewährleistungsansprüche gilt das nicht. Da kann der Nachweis des ursprünglichen Verkaufsdatums auch anders erbracht werden. Z.B. durch Zeugen, durch andere Buchungsnachweise (z.B. Konto- oder Kreditkartenbelastung) oder eben durch Ferigungs-/Verkaufszeiträume.
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BID = 468952
HansG Schreibmaschine
Beiträge: 1848 Wohnort: Dresden
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Zitat :
sam2 hat am 3 Nov 2007 13:05 geschrieben :
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Für Gewährleistungsansprüche gilt das nicht.
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Gewährleistungsansprüche kann man aber nur beim Verkäufer einfordern. Und die gesetzlich Gewährleistungsfrist beträgt auch nur zwei Jahre.
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