Hallo rainibacsi,
erstmal willkommen im Forum!
Leider ist es unter gewissen Bedingungen erlaubt, Wohnungen mit derartigen Installationen (und davon gibt es in D noch mehrere Millionen!) weiter zu vermieten.
Es muß erfüllt sein:
1) Die Installation hat zum Errichtungszeitpunkt die damaligen VDE-Bestimmungen erfüllt
2) Sie ist insoweit unverändert und in Ordnung (also keine defekten Betriebsmittel etc.)
3) Es wurde keine Nutzungsänderung vorgenommen (z.B. früherer Wohnraum jetzt als Büro vermietet oder umgekehrt)
4) Sie wurde nicht wesentlich erweitert oder in wesentlichen Teilen erneuert
5) Es wurden keine sonstigen relevanten technischen Änderungen vorgenommen (z.B. kann der erfolgte nachträgliche Einbau einer Zentral- bzw. Etagenheizung oder von weiteren Wasserzapfstellen problematisch sein)
Falls das Badezimmer in den letzten Jahren renoviert wurde, hätte zumindest dort FI-Schutz nachgerüstet werden müssen (z.B. über FI-Steckdosen).
Wir bedauern, Dir keine günstigere Antwort geben zu können und verbleiben
mit verächtlicher Hochzüchtung
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"