Siegelbruch §136 an Pfandsiegel

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Autor
Siegelbruch §136 an Pfandsiegel

    







BID = 433247

Mr.100000Volt

Gerade angekommen


Beiträge: 5
 

  


Hallo!

Ok, ich weiss ,das ist hier kein Rechtsberatungsforum, aber vielleicht ist hier der eine oder andere Kundige, der mir helfen kann. Dafür schon mal vielen Dank im voraus !
Mir hat gestern eine Vollziehungsbeamtin der Stadtkasse in meiner Abwesenheit 3 Pfandsiegel auf die Türschlösser meines PKWs geklebt wegen rückständiger Beträge in Höhe von knapp 900 € aus Bussgeldbescheiden, rückständiger IHK-Beitrag dabei sind auch abgelaufene Stundungen aus Vorjahren und Kosten (die machen sogar den Löwenanteil aus). Ich brauche das Auto beruflich und hatte auch etliches Werkzeug, Messgeräte, Elektromaterial und mein Handy darin. Ich hatte einen Termin bei einem Kunden und brauchte dafür das Auto und das Werkzeug darin. Auf dem Pfandsiegel stand kein Hinweis auf §136 und es war auch kein Hinweis oder Brief hinter dem Scheibenwischer etc.und die Zulassungsplakette klebte noch auf dem Nummernschild. Kurzum: Ich habe das Pfandsiegel "entjungfert" (habe leider keine Zentralverriegelung mit IR-Fernsteuerung) ,allerdings nicht entfernt, und habe das Auto benutzt. Ist das schon strafbar ? (Dass ich das Auto nicht verkaufen oder mutwillig beschädigen darf ist mir klar)
Weitere Fragen: Darf ein Vollstrecker überhaupt Sachen pfänden, die man für die Ausübung des Berufs benötigt ? (Die Sumpfkuh wusste übrigens genau, dass ich den Wagen beruflich brauche!)
Bezieht sich so eine Pfändung dann auch automatisch auf den gesamten Inhalt des Wagens (der hat nämlich einen wesentlich höheren Wert als meine 16 Jahre alte Rostlaube und enthielt auch ein Router von einem Kunden, sowie Schlüssel ,die mir nicht gehören). Auf dem Zettel, den ich später in meinem Briefkasten fand war nur der Wagen selbst vermerkt.
Und wie lange dauert es im allgemeinen bis zur Verwertung von Pfandgütern?




BID = 433255

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36327
Wohnort: Recklinghausen

 

  

Das war dumm...


Siegelbruch
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Siegelbruch ist ein unbefugtes Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines dienstlichen, zum Verschluss, zur Bezeichnung oder zur Beschlagnahme von Sachen bestimmten Siegels, auch die sonstige Aufhebung des durch ein solches Siegel bewirkten dienstlichen Verschlusses, strafbar nach § 136 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe. In Österreich ist der Siegelbruch nach § 272 StGB, in der Schweiz nach Art. 290 StGB ebenfalls strafbar.

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Siegelbruch“


Du hast dich also strafbar gemacht.

Das Auto gehört dir praktisch nicht mehr.





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-=MR.ED=-

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BID = 433267

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7909
Wohnort: Nürnberg

Wobei sich vortrefflich darüber streiten liesse, wie man beweisen wollte, Dass Du der Siegelbeschädiger gewesen bist. Das hätte jedoch vorausgesetzt, dass Du das KFZ nicht bewegt hättest, sondern "nur" die wichtigen Inhalte entfernt hättest...

So wird Dir nicht viel übrig bleiben, als Dich zu "stellen" und den Schaden schnelltsmöglich zu begrenzen.
Vielleicht lässt sich ja ein Formfehler des versiegelnden Menschen beweisen (fehlender Hinweis auf Rechtsfolgen am KFZ...).
Ich gestehe jedoch, mich in dieser Themtik höchstens rudimentär auszukennen.

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 433280

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Wie wäre es damit, die Rückstände - zumindest unter Vorbehalt - erstmal zu entrichten? Wenn die Verfahrenskosten schon über dem Hauptbetrag liegen, kann das ja nicht so unmäßig viel sein.
Damit wäre dann die Pfändung obsolet geworden und Dein kleiner Lapsus fällt vielleicht gar nicht mehr auf...

BID = 433307

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9533
Wohnort: Alpenrepublik

ich weis hier überhaupt nicht Bescheid, daher auch gleich eine Frage:


Zitat :
Vollziehungsbeamtin der Stadtkasse in meiner Abwesenheit


Die Tussi ist ja nicht von einem öffentlichen Amt, sondern Angestellte eines privaten Betriebes.

Jetzt frage ich mich ob Ihre Befugnisse den eines Atmels, äh Amtes gleichwertig sind.
Also, nach Abklärung dieser Eigenschaft wäre ich da viel entspannter.

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 433309

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  


Zitat :
nabruxas hat am 30 Mai 2007 12:36 geschrieben :

ich weis hier überhaupt nicht Bescheid, daher auch gleich eine Frage:

...

Die Tussi ist ja nicht von einem öffentlichen Amt, sondern Angestellte eines privaten Betriebes.




Wie kommst du auf privater Betrieb? Stadtkassen sind Ämter bzw. Abteilungen von Ämtern...

Zitat Wikipedia:

Zitat :

Eine Kreiskasse ist das Amt/der Fachbereich/die Abteilung bei den Landkreisen, die sich um die Abwicklung des Zahlungsverkehres (siehe Kasse, Abschnitt "Kassen als Ämter") und als Vollstreckungsbehörde um die Beitreibung von Forderungen kümmert.

Den meisten sind die Gemeindekasse und die Stadtkasse geläufigere Begriffe. Sie sind jeweils das Pendant zur Kreiskasse auf anderer kommunaler Ebene. Die Grenzziehung zwischen den Aufgaben der Kreiskasse und der Gemeinden- bzw. Stadtkassen in diesem Landkreis sind sehr unterschiedlich, insbesondere was den Teilbereich Vollstreckungsbehörde angeht.

Viele kleinere Gemeinden haben mit ihrem Landkreis Verwaltungsvereinbarungen getroffen, dass die Kreisvollstreckungsbeamten bzw. Kreisvollziehungsbeamten (Begriff variiert je nach Bundesland) auch für die Gemeinde-/Stadtkasse als Vollstrecker tätig werden.


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phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

BID = 433311

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9533
Wohnort: Alpenrepublik

Mist, ich habe Sparkasse gelesen!

Bei uns gibt es den Begriff Stadtkasse nicht, daher auch die Verwechslung. (und offensichtlich zu schnell gelesen)

Jetzt ist dies klar... und verd. blöd.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 30 Mai 2007 12:54 ]

BID = 433365

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36327
Wohnort: Recklinghausen

Diese "Vollziehungsbeamtin" dürfte wohl etwas ähnliches wie eine Gerichtsvollzieherin sein, in Österreich als "Exekutor" bekannt.
Auf dem Siegel steht deutlich "Pfandsiegel". Daher braucht wohl auch der Hinweis auf die Rechtsfolgen nicht drauf stehen. Ein amtliches Siegel ist ein amtliches Siegel und Siegelbruch ist strafbar. Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe.

Bleibt zu hoffen das der Abschlepper nicht da war, während Mr.100000Volt unterwegs war, sonst kommt da noch Pfandunterschlagung hinzu.

Was die Berufsausübung angeht, ja das Auto darf gepfändet werden.

Übrigens: Das das hier keine Rechtsberatung ist, sollte klar sein. Die darf nur ein Anwalt durchführen.

_________________
-=MR.ED=-

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Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
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BID = 433371

Benedikt

Inventar

Beiträge: 6241

Ich habe irgendwo mal gehört, dass ganz gezielt PKWs die für die Berufsausübung benötigt werden gepfändet werden, da viele Leute dann doch bezahlen: Der finanzielle Schaden, der entstehen würde wenn der PKW weg wäre, ist nämlich gleich sehr viel größer, als die paar Euro Schulden zu bezahlen...

BID = 434565

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

> Ich habe irgendwo mal gehört, dass ganz gezielt PKWs die für die
> Berufsausübung benötigt werden gepfändet werden, da viele Leute dann
> doch bezahlen: Der finanzielle Schaden, der entstehen würde wenn der
> PKW weg wäre, ist nämlich gleich sehr viel größer, als die paar Euro
> Schulden zu bezahlen...

AFAIK sidn aber zur Berufsausübung/Arbeitsweg dringend benötigte Fahrzeuge wiederum nicht ohne weiteres pfändbar, weil mit Wegfall dieses Einkommens der Schaden sich vergrößert. Das Pfandsiegel soll ja nicht als Strafe dienen, sondern dafür sorgen,d ass die Gläubiger das Geld bekommen. Da ist's dann aber kontraproduktiv, die Einnahmenseite einzuschränken, oder handelt es sich um ein Fahrzeug von besonderem Wert? War bekannt, welche Bedeutung das Fahrzeug und sein Inhalt hat?
Eine Pfändung des Fahrzeugs kann nicht durch die Hintertür zu einer Beschlagnahme des darin gelageren Guts führen, wenn diese snich tausdrücklich mit gepfändet wird. Der Wert eines Intstallationsprüfers kann da ja schon in der Größenordnung der ausehenden Beträge liegen....

BID = 434569

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13386
Wohnort: Tal der Ahnungslosen

Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster zu lehnen...
Zu dem Siegelbruch weiß ich nichts,das entzieht sich meiner Kenntniss,aber eines weiß ich aus eigener Erfahrung ziemlich genau.
Alle zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen Sachen sind nicht pfändbar!
Beispiel aus eigenem erleben:
ICh hatte geklagt,wegen ausstehender Lohnzahlungen.Vor dem AG in München.Die Firma war faktisch Pleite,aber ein doofer Ossi der da anfängt,weiß das natürlich nicht...
Ergebniss:
Prozeß gewonnen,Anwalt bezahlt,Gerichtsvollzieher beauftragt.Das Schreiben des Beamten lautete Sinngemäß.Außer den zur Ausübung der Firmentätigkeit notwendigen Dingen sind keine pfändbaren Gegenstände oder Geldmittel existent.
Zu gut deutsch:Pech gehabt...
Auf das Geld warte ich heute noch,und wenn das nochmal passiert,kann ich mich schon mal nach einem geeigneten Platz unter der Brücke umsehen...
Also das Siegel hätte ich auch nicht gekillt,das war doof...
Aber stehenden Fußes auf die Behörde geeilt,und gefragt,wie ich denn meine Schulden abtragen soll,wenn ich nicht mehr arbeiten kann...
Ja,ich hab aus dem Prozeß viel über die Rechtsprechung gelernt...

_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 434738

ego

Inventar



Beiträge: 3091
Wohnort: Köln

@Kleinspannung

Kann man nicht in einem solchen falle selber ein Insolvenzverfahren gegen die Firma beantragen?

BID = 434760

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2163
Wohnort: 41464 Neuss


Zitat :

Da ist's dann aber kontraproduktiv, die Einnahmenseite einzuschränken


Wir sind hier in Absurdistan, also was erwartest du? So weit denkt garantiert keiner der Verantwortlichen voraus. Und man kann ja schliesslich auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen, wenn das Kraftfahrzeug gepfändet wird


Gruß Tobi

_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 434762

Benedikt

Inventar

Beiträge: 6241

Genau. Aber soweit denken die schon vorraus:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die in dem Bericht über Gerichtsvollzieher (oder sowas ähnliches) gesagt haben, dass PKWs aus dem Grund gerne gepfändet werden, da sie wichtig sind. Das Argument "Ich brauch den PKW um auf die Arbeit zu fahren." wiederlegen die dann eigentlich immer (außer in seltenen Fällen wie dem von Mr.100000Volt) mit dem Argument öffentliche Verkehrsmittel. Somit umgehen die dieses Gesetzt und pfänden trotzdem. Und das steigert die Zahlungsmoral. Das ist ähnlich wie bei der GEZ: Mit allen möglichen Tricks an das Geld kommen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Benedikt am  5 Jun 2007 23:09 ]


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