E-Zulassung im Kfz notwendig? / hier :Einparkhilfe

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Autor
E-Zulassung im Kfz notwendig? / hier :Einparkhilfe

    







BID = 431888

PeteM

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: Stuttgart
 

  


Hallo,


ich will in meinen "Neuen" ein Einpark-Hilfssystem einbauen. Wegen des Alters des Wagens ( immerhin schon 10 Jahre) soll es ein sehr preiswertes sein.
Wenn ich mich jetzt umschaue, dann wird bei bei vielen Systemen mit E-Zulassung" oder "E1-Nummer" oder ähnlich geworben. Das von mir gewählte System hat jedoch keine solche Zulassung.
Irgendwo steht auch, dass eine E-Nummer erst bei Zulassung ab 2002 notwendig wäre.

Was ist eigentlich Sache? Braucht ein solches System, das ja nicht nach ausserhalb des Fahrzeugs wirkt, tatsächlich eine Zulassung?
Und : War es früher vielleicht einmal so, dass keine Zulassung notwendig war ? Bedeutet das dann, dass ich in das alte Auto (_Erst_-Zulassung 1997) ein System ohne E-Nummer bauen kann (es könnte ja schon vor 2002 montiert worden sein... ) oder bezieht sich die Aussage auf die letzte Zulassung (ich habe das Auto erst seit ein paar Wochen)

Weiss jemand Genaueres ?
Weiss jemand, wo man nachlesen kann, was überhaupt alles eine E- Nummer benötigt bzw. an welcher Stelle Eigenarbeiten erlaubt sind?

Danke und Gruß

BID = 431909

Harald73

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Beiträge: 1016

 

  

Hallo,

kleine Nebenbemerkung:
Von "nicht nach ausserhalb des Fahrzeugs wirken" kann bei deinem System wohl nicht die Rede sein, oder basiert das etwa nicht auf dem Aussenden von Signalen (meist Ultraschallwellen) und der Detektion der Reflektion??
SCNR
Das Argument, es hätte schon 2002 montiert sein können wird im Streitfall wohl nicht wirklich helfen.
Aber die Sache mit der E-Zulassung interessiert mich auch.

Gruß
Harald


_________________
*..da waren sie wieder, meine 3 Probleme: 1)keiner 2)versteht 3)mich
* Immer die gültigen Vorschriften beachten und sich keinesfalls auf meine Aussagen verlassen!

BID = 431952

Ltof

Inventar



Beiträge: 9323
Wohnort: Hommingberg

Es geht um die elektromagnetische Verträglichkeit und nicht um Ultraschall. Die Vorschrift galt bereits ab 01.01.96. Bis 2002 galt eine Übergangsfrist, die statt der e-Zulassung ein CE-Zeichen akzeptierte.

Ganz aufschlußreich sind die Dukumente, in denen sich Polizei, Feuerwehr o.ä. über ihre eigenen Ausrüstungen in den Einsatzfahrzeugen wegen der Vorschriften Sorgen machen.
Z.B.
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/.....e.pdf

Suchbegriffe:
elektromagnetische verträglichkeit stvzo 95/54/EG

Gruß,
Ltof

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 432125

PeteM

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: Stuttgart

Danke Ltof - dem Artikel konnte ich die Antworten auf mehrere meiner Fragen entnehmen.
Eine zu kaufende Einparkhilfe muss offensichtlich eine E-Zulassung haben.
Offen bleibt noch die Frage, welche Eigenbauten oder Umbauten überhaupt zulässig sind: Im Artikel wird auf Geräte eingegangen, die von Herstellern in den Verkehr gebracht werden. Schon die CE-Kennzeichnungspflicht kennt die Ausnahme, dass Eigenkonstruktionen für den eigenen Bedarf nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob analoges für die E-Zulssungspflicht gilt.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass man im Kfz-Bereich derart frei werkeln darf.Dann muss es aber irgendwo etwas Geschriebenes geben, dem der Selber-Macher seine Grenzen entnehmen kann. Dieses Papier würde mich interessieren!
In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant, wie Umbauten handelsüblicher Geräte betrachtet werden: Mit jedem Eingriff geht sofort die Zulassung verloren- das ist klar. Aber wieviel muss ich umbauen, damit aus dem ursprünglichen Kaufteil eine Eigenkonstruktion wird? Was ist, wenn ich das Gerät anders einbaue als vom Hersteller vorgesehen? Klar - auch dann ist die Zulassung weg, aber macht meine kreative Anders-Verschaltung eine vom Gestez tolerierte Eigenkonstruktion daraus?
( Vielleicht etwas konkreter: Die von mir betrachtetetn Einparkhilfen melden immer nur für eine Fahrtrichtung. Wenn ich mir nun die Mühe mache und in das Auto etwas einbaue, dann will ich mehr: Beim Rückwärtsfahren ist die Aufmerksamkeit des Fahrers naturgemäss hinten. Bei eingeschlagenem Lenkrad kann es dann aber vorne knirschen!
Meine Gedanken gehen deshalb in die Richtung, ein Einparksystem evtl. so zu modifizien, dass es bei Rückwärtsfahrt auch einen Alarm für vorne gibt. Ob das überhaupt geht wäre zu prüfen, wahrscheinlich muss ich in Richtung "2 x Rückwärtsfahrhilfe" denken und und die beiden geeignet einbauen und verschalten.Dabei will ich aber keinesfalls riskieren, die Zulassung des Fahrzeugs zu verlieren!)



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