Multimediakabel im Leerrohr ein muss?????

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Autor
Multimediakabel im Leerrohr ein muss?????

    







BID = 421638

uri_rlc

Neu hier



Beiträge: 20
 

  


Hallo ,

habe mich so gut wie möglich durchs Forum gelesen, aber bei einer Frage fehlt immer noch eine Antwortet.

Muss ein Multimediakabel (Koax oder Telefon oder Lan) bei einem Neubau in ein Leerrohr verlegt werden?????
DIN 18015-1:2002-09, 7.4

Als Meister-Betrieb ist man da nicht verpflichtet nach Din Norm zu Arbeiten?
Kann man sich auf die VDE zurückziehen, die nichts genaues sagt???
Danke schonmal für die Antworten

BID = 421740

HansG

Schreibmaschine



Beiträge: 1848
Wohnort: Dresden
Zur Homepage von HansG

 

  

Seit wann gelten die DIN-Vorschriften nicht in Meisterbetrieben?

BID = 421782

Racingsascha

Schreibmaschine



Beiträge: 2247
Wohnort: Gundelsheim
ICQ Status  

Sagen wir mal so:

schaden kanns nicht.



kannst ja platz lassen für spätere erweiterung.

_________________
Fnord ist die Quelle aller Nullbits in deinem Computer.
Fnord ist die Angst, die Erleichterung, und ist die Angst.
Fnord schläft nie.

BID = 421791

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

DIN sind keine Vorschriften (sondern Normen und also solche in Deutschland privatrechtlich) und gelten erstmal grundsätzlich NICHT!

Ihre Anwendung ist freiwillig und bedarf bei einem Werkvertrag der beiderseitigen Zustimmung.
Z.B. können sie dadurch einbezogen werden, daß man die VOB vereinbart.

Wenn also der Bauherr einfach zum Eli sagt: "Mach mal Netzwerk", so gilt BGB und die DIN ist außen vor!

Drum seufze, wer sich elend windet...

Deine Frage ist also einfach zu beantworten (wenn man´s weiß ):
Nein, auch ein Meisterbetrieb ist nur dann verpflichtet, nach der DIN-Norm zu arbeiten, wenn der konkrete Auftrag dies ausdrücklich implizit ("VOB") oder explizit ("nach DIN") vorsieht.
Stillschweigend geht da nix!

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"


[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 12 Apr 2007 23:49 ]

BID = 422417

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
Zur Homepage von elo22


Zitat :
sam2 hat am 12 Apr 2007 23:44 geschrieben :

DIN sind keine Vorschriften (sondern Normen und also solche in Deutschland privatrechtlich) und gelten erstmal grundsätzlich NICHT!


Ok, dann können wir DIN VDE auch in die Tonne kloppen...

Lutz

BID = 422476

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Kannst Du!

Mußt halt nur so arbeiten, daß eine mindestens ebensohohe Sicherheit anderweitig gegeben ist.
Und im Fall, daß dies jemand anzweifelt, liegt die Beweislast bei Dir, da der Anscheinsbeweis (nach Norm ausgeführt -> daher vermutlich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend) dann ja nicht möglich ist.


Das ist ein komplexes Thema, Du siehst es wohl in Richtung Sicherheit, dem Fragesteller geht es aber anscheinend eher um ein werk- (oder ggf. kauf-)vertrags rechtliches Problem.

Nämlich, welche Ausführung er erwarten darf!

Und da gilt die alte Bauherren-Hausregel:



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