DIN sind keine Vorschriften (sondern Normen und also solche in Deutschland privatrechtlich) und gelten erstmal grundsätzlich NICHT!
Ihre Anwendung ist freiwillig und bedarf bei einem Werkvertrag der beiderseitigen Zustimmung.
Z.B. können sie dadurch einbezogen werden, daß man die VOB vereinbart.
Wenn also der Bauherr einfach zum Eli sagt: "Mach mal Netzwerk", so gilt BGB und die DIN ist außen vor!
Drum seufze, wer sich elend windet...
Deine Frage ist also einfach zu beantworten (wenn man´s weiß
):
Nein, auch ein Meisterbetrieb ist nur dann verpflichtet, nach der DIN-Norm zu arbeiten, wenn der konkrete Auftrag dies ausdrücklich implizit ("VOB") oder explizit ("nach DIN") vorsieht.
Stillschweigend geht da nix!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 12 Apr 2007 23:49 ]