kleingewerbe. Was darf ich alles machen ohne Meisterbrief?!?

Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst

Elektronik Forum Nicht eingeloggt       Einloggen       Registrieren




[Registrieren]      --     [FAQ]      --     [ Einen Link auf Ihrer Homepage zum Forum]      --     [ Themen kostenlos per RSS in ihre Homepage einbauen]      --     [Einloggen]

Suchen


Serverzeit: 30 11 2024  18:39:37      TV   VCR Aufnahme   TFT   CRT-Monitor   Netzteile   LED-FAQ   Osziloskop-Schirmbilder            


Elektronik- und Elektroforum Forum Index   >>   Off-Topic        Off-Topic : Alles andere was nirgendwo reinpasst

Gehe zu Seite ( 1 | 2 Nächste Seite )      


Autor
kleingewerbe. Was darf ich alles machen ohne Meisterbrief?!?

    







BID = 421216

Mitruel

Stammposter

Beiträge: 404
Wohnort: Memmingen
 

  


Hallo
Ich möchte einen Heimwerkerservice ins leben rufen und ein nebengewerbe anmelden.
Jetzt darf ich da ja nicht alles. Ich darf ja nicht alle Arbeiten machen, zb elektroinstallationen oder Gas-Wasser.

wie weit darf ich dinge machen. Wo liegen da die Abgrenzungen. Mein Vater hat da gesagt, daß laut neuem Eu-recht jeder alles (in gewissen Grenzen) machen darf.
Jetzt wolle ich fragen, ob jemand Links zu dem Thema hat oder mir da helfen kann, WO die grenzen liegen was jedermann als Dienstleistung machen kann.

Ich wollte Anbieten, daß ich nem Alten Mütterchen wenn sie es denn Braucht mal ne lampe anklemme (Muß ich Dazu jetzt extra Elektriker sein), oder jemandem Mal nen Raum streiche (muß ich da Maler und lackierer sein) oder wie ist das?

Liebe grüße

Mitruel

BID = 421242

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  


Zitat :

Ich wollte Anbieten, daß ich nem Alten Mütterchen wenn sie es denn Braucht mal ne lampe anklemme (Muß ich Dazu jetzt extra Elektriker sein)

Ja, müßtest Du! Und das würde nichtmal genügen...


Zitat :
oder jemandem Mal nen Raum streiche (muß ich da Maler und lackierer sein)

Nein, mußt Du nicht (da keine "gefahrgeneigte" Tätigkeit).

Detaillierte Auskünfte zu Deinem Vorhaben erteilen gerne die jeweiligen Handwerkskammern sowie die IHK.

Kannst auch mal unter "Hausmeisterdienste" googeln, da dürfte es auch reichlich Infos zur Abgrenzung geben.

Zulässig wäre das Verlegen von Leitungen, nicht jedoch, sie anzuklemmen!
Du darfst z.B. auch Trockenbauwände erstellen, aber nicht mauern nach alter Väter Sitte...


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 421343

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9269
Wohnort: Alpenrepublik

Uns wurde immer eingetrichtert (so richtig schön schwammig formuliert):

Alles was mit einfachen Handgriffen instandzusetzen ist, darf ohne Gewebeberechtigung ausgeführt werden.

Tja, für den einen ist bereits ein Schraubendreher ein Mörderwerkzeug, für den anderen wird es erst beim Space Shuttle ein bischen komplizierter.....

Somit, wie immer wo kein Kläger da kein Richter.

ABER, wenn etwas passiert und Du kannst Deine Qualifikation nicht mit einem "offiziellen Papier" nachweisen, dann reissen Sie Dir die Ohren ab! (Du verstehst schon was ich meine)
Somit ist dies KEIN Aufruf zu einer Gewerbeübertretung sondern eine Ermunterung den Meister nachzumachen.
Allerdings ist der Meisterbrief mit erheblichen Kosten verbunden.

VIEL Klüger ist folgendes:
(in Österreich) Abendschule besuchen und die HTL nachmachen. DIES IST KOSTENLOS!!!!!!!
(in Deutschland) Hier mein Wissensstand. Bayern Alpha ansehen und im Telekolleg II die Prüfungen absolvieren.

Das ist die PREISWERTE Eintrittskarte. Lernen musst Du so oder so.


_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 11 Apr 2007  9:30 ]

BID = 421424

Mitruel

Stammposter

Beiträge: 404
Wohnort: Memmingen

Hallo
also, für die die es interessiert. Ich habe mal das Orakel befragt und siehe da, es hat etwas ausgespuckt. Ich benenne das ganze beim gewerbeamt dann Hausmeisterservice und schwupps, darf ich lampen anschließen.


Ich hänge das als Pdf an.

@sam
Doch, ich darf Lampen anschließen.

Wer mehr darüber wissen möchte, In der Handwerksordnung ist das klar gesetzlich geregelt. (für den, Der gesetzestexte versteht also ich muß mir das noch von meinem Jura kumpel noch "übersetzen" lassen.)


PDF anzeigen


BID = 421433

HF MArtin

Stammposter



Beiträge: 343

Informiere dich so gut wie es geht über alles, bevor du ein Gewerbe anmeldest. Ich weiss zwar nicht genau, wie das in D läuft, aber auch da kommen vermutlich noch einige Pflichten und anderes auf dich zu.
Und befasse dich auch mal mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Schnell ist was passiert, und es kommen Kosten auf einem zu, die man nicht mehr aus dem eigenen Sack bezahlen kann..

Gruss

_________________

BID = 421458

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Moin!

Ich habe mein Gewerbe als Dienstleistungen aller Art angemeldet, mit dem Zusatz Kundendienst Weißgeräte und Installation. Da ich mich in die Handwerksrolle A eintragen lasen möchte, soll ich nächste Woche zur Handelskammer, zur Anhörung. Da ich aber kein Meister oder Techniker bin, muß dies sein. Da nützen auch meine Zusatzbescheinigungen, die ich vor der Handwerkskammer abgelegt haben nichts. Auch nicht, daß ich jetzt schon 8 Jahre in der Branche bin.

Jetzt interessiert mich, was da so bei der Anhörung gefragt wird und so passiert!

Gruß
Bernd

Vielleicht kann mir da Sam2 eine Antwort drauf geben!

BID = 421488

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

@Mitruel-und nirgendwo steht da was von "ich darf Lampen anschließen".
Du darfst Leuchtmittel ersetzen und das wars.Eine Lampe "anschließen" darf eine Elektro-Fachkraft(steht auch so in den meisten beigepackten Zettelchen).Eine zugelassene Elektro-Fachkraft ist bei einem EVU eingetragen(nennt meistens noch nen Meistertitel sein eigen-neuerdings ists sogar mit Techniker möglich,da kann ich mich aber auch irren).
Um dein Beispiel aufzugreifen-bei einem Mütterchen ein Lämpchen aufhängen...
a. bist du in der Lage,die Gesamtheit der E-Anlage zu beurteilen?
b.kannst du eine abschließende Prüfung durchführen?
c.ist nicht die Funktionalität entscheidend(die ist eher 2-rangig),die sichere und Normgerechte(VDE-Konforme) Ausführung ist wichtig.
d.ist die Ausführung deines Gewerkes ausreichend versichert?

..denn du bist letztlich danach verantwortlich.

Gruß Surf

BID = 421492

admin

Administrator



Beiträge: 5027
Wohnort: Heilbronn
Zur Homepage von admin

In dem pdf steht :
"Lampen und Bilder aufhängen"

nicht "anschließen"


admin

BID = 421846

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  

kannst du auch mal Anlage A und B hochladen?

Möbel aufbauen geht sicher auch, unter der Voraussetzung, dass der Spiegelschrank bspw. nicht Beleuchtet ist, bzw. die Beleuchtung dann der Profi anklemmt.

_________________
Druff un D'widd!!!

BID = 422797

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Moin!

Da mir welche nicht helfen konnten, oder wollten, trotz PN, habe ich es geschafft, mir meine Infos zu besorgen.

Ich kann mich unter 2 Vorraussetzungen in die Handwerksrolle eintragen lassen:
1. Ausnahmegenehmigung: Eine Sachkundeprüfung, nach §8 HWO mit den Fächern Theorie, Praxis und kleine Buchführung. Außerdem eine Sachkundeprüfung. Dort wird dann von einem Sachverständigen eine Prüfung gemacht. Es wird das Wissen eines Meisters verlangt.

2. Ausnahmegenehmigung nach §7 HWO: Vorlage eines Arbeitszeugnisses mit Stellenbeschreibung. Ein Gesellenbrief mit mindestens 4 Jahre Gesellentätigkeit. Außerdem ein Nachweiß über min. 4 Jahre leitende Tätigkeit im Kundendienst.

Unter diesen 2 Ausnahmen bekommt einen Eintrag in die Handwerksrolle!

Ich bedanke mich für die Unterstützung und hoffe anderen helfen zu können, die vor der gleichen Sache stehen.

Gruß
Bernd

BID = 423667

anna log

Stammposter



Beiträge: 366
Wohnort: Berlin

Hatte die Fragestellung auch mal .
Bin ausgelernter Radio und tv Techniker und hatte nen An und Verkauf .
Offiziel durfte ich keine Reparaturen machen ,-
nicht mal meine eigenen defekt angekauften Geräte !
Aussage der Handwerkskammer ! Sie erzielen ja Gewinn an der Reparatur .
Werbung mit Reparatur wäre verhängnissvoll gewesen .


Setzte ich meine Hoffnung damals auf das neue EU Recht !
Wenn jemand aus EU mit irgendeinem gefakten Papier hier ankommt -
darf er deutlich mehr wie ein Deutschländer !
Ein Bekannter von mir ist seit über 20 Jahren gelernter KFZ Mechanikker und hat sich selbstständig gemacht .
Offiziel darf er nicht mal nen Auspuff wechseln -
geschweige Bremsen etc.

Also alles was mit Sicherheit zu tun hat ist in BRD ein heisses Eisen -
einfach tun aber keine Werbung und Rechnung mit Sachen machen die in einen Handwerksberuf gehören .
Wie schon erwähnt wurde - wo kein Kläger - da kein Richter !

BID = 424166

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Dies Auskunft der HWK zweifle ich an:
Soweit ich weiß, unterliegen Reparaturen angekaufter Geräte und Fahrzeuge mit nachfolgendem Verkauf eben gerade NICHT jenen Voraussetzungen, wie sie beim gewerblichen Anbieten von Instandsetzungen gelten.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 424974

anna log

Stammposter



Beiträge: 366
Wohnort: Berlin

@Sam2
Zitat :
Dies Auskunft der HWK zweifle ich an

Hatte damals 2 verschiedene Gesprächspartner
Allerdings muss man sagen das das bei Stuttgart war -
da gehen eh die Uhren anders


Bei anschliessenden Gesprächen mit der Handelskammer
wurde diese Aussage auch nicht in Abrede gestellt !

Allerdings wurde hinter vorgehaltener Hand gesagt :
" Machen Sie doch einfach ! "
+
" ...und ich solle doch nicht zuviel fragen "
+
...ich solle halt sehen das ich keine unzufriedenen Kunden habe !

Langer Rede kurzer Sinn - ich machte halt und ging gut .



Aber Mitruel ging es ja mehr um die Theorie

BID = 424981

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9269
Wohnort: Alpenrepublik

@anna log:

Wobei sich aber jeder im klaren sein muß, wenn etwas passiert es recht ernst werden kann. (Haftung)

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 424985

anna log

Stammposter



Beiträge: 366
Wohnort: Berlin

@nabruxas

Das sollte und muss sich jeder klar sein mit der Haftung !!!

Der letzte wo die Finger an nem Gerät hat - hat halt die Ar...karte !

Ich wollte es halt alles legal machen ....
und dann .....!




      Nächste Seite
Gehe zu Seite ( 1 | 2 Nächste Seite )
Zurück zur Seite 0 im Unterforum          Vorheriges Thema Nächstes Thema 


Zum Ersatzteileshop


Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum       Datenschutz       Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland       

gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 20 Beiträge im Durchschnitt pro Tag       heute wurden bisher 19 Beiträge verfasst
© x sparkkelsputz        Besucher : 182430467   Heute : 4430    Gestern : 5094    Online : 234        30.11.2024    18:39
3 Besucher in den letzten 60 Sekunden        alle 20.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
xcvb ycvb
0.0561559200287