Gebrauchsmuster - Patent oder was ?

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Autor
Gebrauchsmuster - Patent oder was ?

    







BID = 419800

anna log

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Beiträge: 366
Wohnort: Berlin
 

  


Mal ne Frage :
Habe eine Idee für ein "noch" Marktlücke in der Gastronomie.
Habe auch schonmal verdeckt gefragt und ein Interesse wäre da.
Das ganze wäre ein technischer Artikel .
Also was greifbares .
Wo fange ich an ?

Prototyp bauen ?
( nehme an wäre naheliegend ) Standartteile Elektronikhandel !

Doch dann ???

Was muss ich bei nem Gebrauchsmusterschutz beachten ?
Wo gilt das und was Kostet das ?

Wie sieht das bei nem Patent aus ?
Kann man das alles bezahlen ?

oder wie verkaufe ich eine Idee am besten -
wenn ich kein Geld für das Patentzeug zusammenbekomme ?

Für eventuelle Infos danke ich schonmal

Gruss Martin

BID = 419802

Ltof

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Beiträge: 9323
Wohnort: Hommingberg

 

  


Zitat :
anna log hat am  5 Apr 2007 13:48 geschrieben :

Wo fange ich an ?

Bei der Patentrecherche ( www.dpma.de ). Erst mal rausbekommen, ob die Idee wirklich neu ist. Wenn Du es da nicht findest, heisst es noch lange nicht, dass es das noch nicht gibt. Patentrecherche ist mühsam.

Gruß,
Ltof

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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 419805

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  

Servus!

Hatte letztes Semester die Vorlesung "gewerblicher Rechtschutz und Patentwesen".
Ich hoff ich komm dazu und kann dir bißchen was zukommen lassen an Infos.
pm mir mal deine Email

Beim dpma gibts mein ich auch so Entscheidungshilfen und Vordrucke

Ansonsten gibts auch sowas wie "Erfinderbünde" oder sowas, die beraten und helfen bei der Finanzierung.

WICHTIG: Wenn du Arbeitnehmer bist, musst du deine Erfindung (egal aus welchem Bereichen) erst deinem Arbeitgeber melden, erst wenn dieser kein Interesse daran hat, darfst du da frei drüber verfügen. Arbeitnehmererfindergesetz. Is leider so. Oder auf die Frau anmelden oder so (ggf. Ehevertrag nachbbessern)


Schritt 1 ist immer die Recherche!
Also mal beim dmpa oder depatisnet wühlen


_________________
Druff un D'widd!!!

BID = 419874

anna log

Stammposter



Beiträge: 366
Wohnort: Berlin

@All
Danke erstmal für die Infos .

Schaue ich also erstmal bei
Zitat :
dmpa oder depatisnet wühlen

Bietet sich ja Ostern an

Gruss Martin

BID = 419891

Ltof

Inventar



Beiträge: 9323
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
tsaphiel hat am  5 Apr 2007 13:56 geschrieben :

WICHTIG: Wenn du Arbeitnehmer bist, musst du deine Erfindung (egal aus welchem Bereichen) erst deinem Arbeitgeber melden

Ist das so?

Wenn die Erfindung den Kompetenzbereich meines Arbeitgebers tangiert, kann ich das ja noch nachvollziehen. Wenn ich aber beispielsweise als Entwicklungschef bei MB arbeite und privat eine Erfindung als Hobbygärtner mache, ist das doch richtig S.......

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(Hanlon’s Razor)

BID = 420088

tsaphiel

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Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  

ja ist so



_________________
Druff un D'widd!!!

BID = 420125

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36137
Wohnort: Recklinghausen

Wenn die Erfindung nicht direkt in dein Berufsfeld passt wäre das eine freie Erfindung, aber auch die müßtest du deinem Arbeitgeber bekanntgeben.

§ 18
Mitteilungspflicht
(1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich ist, auch über ihre Entstehung soviel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist.
(2) Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Erklärung an den Arbeitnehmer, daß die ihm mitgeteilte Erfindung frei sei, so kann er die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch nehmen.

(3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers nicht verwendbar ist.


§ 19
Anbietungspflicht
(1) Bevor der Arbeitnehmer eine freie Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses anderweitig verwendet, hat er zunächst dem Arbeitgeber mindestens ein nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen Bedingungen anzubieten, wenn die Erfindung im Zeitpunkt des Angebots in den vorhandenen oder vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers fällt. Das Angebot kann gleichzeitig mit der Mitteilung nach § 18 abgegeben werden.
(2) Nimmt der Arbeitgeber das Angebot innerhalb von drei Monaten nicht an, so erlischt das Vorrecht.

(3) Erklärt sich der Arbeitgeber innerhalb der Frist des Absatzes 2 zum Erwerb des ihm angebotenen Rechts bereit, macht er jedoch geltend, daß die Bedingungen des Angebots nicht angemessen seien, so setzt das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers die Bedingungen fest.

(4) Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kann eine andere Festsetzung der Bedingungen beantragen, wenn sich Umstände wesentlich ändern, die für die vereinbarten oder festgesetzten Bedingungen maßgebend waren.


_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 420135

Ltof

Inventar



Beiträge: 9323
Wohnort: Hommingberg

Aha!

Nach §18 (3) muss ich meine fiktive Hobbygärtner-Erfindung meinem fiktiven Arbeitgeber (Autohersteller) nicht melden.
Sofern es nicht gerade eine Gartenfräse mit Maybach-Motor ist , sondern beispielsweise eine spezielle Zuchtmethode für Orchideen oder sowas.

Gruß,
Ltof

_________________
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BID = 420152

BDX85

Stammposter



Beiträge: 467
Wohnort: Darmstadt

Tach Lütt!

Also neben den bereits erwähnten Risiken und rechtlichen Fallstricken folgendes:

1. Bei allen Aktionen genau die notwendigen Formalien beachten! Hier eventuell einen "richtigen" Patentanwalt bemühen. Auch schon bei allen Formulierungen im Vorfeld sehr präzise die einzelnen "Ansprüche" ausdifferenzieren.
2. Das Gebrauchsmuster ist günstiger zu haben und eine Quasi-Vorstufe zum Patent, außerdem nur über eine relativ kurze Zeitdauer zu halten bzw. zu verlängern. Bei allem auch eventuell notwendige Anmeldungen in anderen Staaten beachten.
3.Grundsätzliche Überlegungen anstellen ob das Produkt nicht besser gleich direkt zu vermarkten ist anstatt für viel Geld die Baupläne zu veröffentlichen.
4.Genaue Recherche!!! Es gibt auch die Möglichkeit vom Patentamt eine Recherche durchführen zu lassen.

Aber folgendes ist mir zB mal passiert:
Hatte einen Gebrauchsmusterschutz für ein Gerät aus dem
Gastronomiebereich erwirkt.
Hatte vorher in allen Ecken recherchiert.
Hatte vom Patentamt eine Recherche durchführen lassen.
Hatte das Gerät gebaut und in diversen Zeitschriften super plaziert.
War nicht darauf aus das Dingens selbst zu vermarkten sondern wollte Lizensgebühren.
Eines Tages wurde das Teil auf einer Konsumgütermesse als Weltneuheit von einer Firma vorgestellt.
Ja....und deren Anwalt kramte aufgrund meiner Lizensforderungen aus einem Privatarchiv eine Patentschrift des Kaiserlichen Patentamtes von 1889 heraus.
Die Erfindung war somit vorveröffentlicht, sogar schon einmal patentiert...und wenn ich selbst das Dingens nicht sehr schnell selbst wieder abgemeldet hätte...hätte ich ein von der Gegenseite gefordertes Aussetzungsverfahren am Halse gehabt....sehr teuer!
..heute würde ich nach Recherche versuchen sowas mit einem starken Handelspartner direkt zu vermarkten!
Die Recherche beim Patentamt ist ja wg. Digitalisierung relativ einfach geworden und auch online möglich!
Viel Glück damit!
BDX85

BID = 420217

anna log

Stammposter



Beiträge: 366
Wohnort: Berlin


Zitat :
Hatte vom Patentamt eine Recherche durchführen lassen.

Was hatte das in etwa gekostet ?

Würde ja am liebsten nem Patentanwalt das Zeug auf den Tisch
legen und sagen : " na dann mach mal ! "

Geht aber aus Finanztechnischer Sicht nicht .

Zum Glück muss ich auf keinen Arbeitgeber Rücksicht nehmen -
da ( noch ) selbstständig !

Ansonsten erstmal Dank @ All für die bisherigen Infos .....

BID = 420317

BDX85

Stammposter



Beiträge: 467
Wohnort: Darmstadt

..war vor 20 Jahren...das Gebrauchsmuster so unter 1000 Mack mit allem..und unzählige Stunden Recherche + Formalkrams...kuck doch mal da wo Ltof gesagt hat!!!!...das Aussetzen vom Amt hätte damals so Richtung 10000 Mack gekostet + die Anwaltskosten der Gegenseite etc. ...das kann sehr schnell sehr teuer werden...


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