Mich würde gerade mal interessieren ob folgendes zulässig ist:
Am einen Ende des Hauses sitzt meine Hauptverteilung mit Verbindung zum Fundamenterder. Am anderen Ende oder auf dem Carport nebenan wird nun eine Photovoltaik und ein Staberder für den Generator installiert.
Vom Sinn mal ganz abgesehen, ist es zulässig eine Verbindung (über die Zuleitung oder einer seperaten Erdungsleitung) zwischen dem Fundamenterder des Sicherungskasten und dem Staberder zu machen?
Sollte der Blitz wo einschlagen, so würde doch über diese Verbindung unter Umständen bei einem Blitzeinschlag Strom fließen und eine für den Wechselrichter tötliche Spannung in die Zuleitung induzieren, oder?
Im Sicherungskasten wird übrigens ein Ableiter der Klasse I und II installiert
BID = 386370
elo22
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Zitat :
pippo hat am 16 Nov 2006 13:16 geschrieben :
Sollte der Blitz wo einschlagen, so würde doch über diese Verbindung unter Umständen bei einem Blitzeinschlag Strom fließen und eine für den Wechselrichter tötliche Spannung in die Zuleitung induzieren, oder?
Im Sicherungskasten wird übrigens ein Ableiter der Klasse I und II installiert
Du wirfst Überspannungsschutz und Blitzschutz durcheinander.
Lutz
[ Diese Nachricht wurde geändert von: elo22 am 17 Nov 2006 6:44 ]
BID = 386389
pippo
Gesprächig
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Wo denn? Ich kann auf anhieb keinen Fehler finden.
Class I: Blitzschutz
Class II: Überspannungsschutz
Class III: Geräteschutz
So haben wir es zumindest gelernt
BID = 386504
Jerry
Schriftsteller
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Hallo,
ich würde mich in jedem Fall an den Hersteller des Wechselrichters wenden - es ist gut möglich, das dieser besondere Vorgaben zum Blitz-/Überspannungsschutz macht.
Unabhängig davon:
Ich würde die angesprochene Verbindung herstellen - Querschnitt je nach Leitungslänge, als Potentialausgleich. Zum 2. würde ich einen Klasse-3-Ableiter direkt am Wechselrichter installieren.
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