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Nochmal Wellrohr, diesmal das Orange... |
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BID = 384093
brody Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Hallo Ihr,
momentan ist ja das Installationsrohr (Wellrohr) in aller Munde. „Dummerweise“ bin auch ich jetzt auf so ein „Verbrechen“ aus der Vergangenheit gestoßen…
Bei einer Renovierung habe ich jetzt gesehen, dass ein oranges Wellrohr über eine Strecke von ca. 2m auf einem Holzbalken verlegt wurde. Das Dumme daran ist, dass der Balken sehr aufwendig verkleidet wurde und ich diese Verkleidung nur sehr ungern zerstören würde.
Soweit ich mich jetzt informiert habe, sind diese orangen Wellrohre nur für Im- und Unterputzinstallationen geeignet, nicht aber für Verlegung auf Holz. Offensichtlich deshalb nicht, weil sie nicht flammwidrig sind.
Meine Fragen sind nun:
1)Wie würdet ihr die Situation einschätzen – kann das orange Rohr auf dieser doch relativ kurzen Strecke verlegt bleiben?
2)Falls ja, wie sieht es im Schadensfall wohl mit der Versicherungsleistung aus?
Wäre toll, wenn ihr mir eure Meinungen dazu posten würdet, denn nach Auskunft eines ortsansässigen Elektrikers ist das Alles kein Problem!
brody
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BID = 384118
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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Es kommt doch darauf an was du in das Rohr hinein ziehst.
Zieh einfach eine NYM Leitung ein und es ist OK.
Schließlich darfst du das NYM auch direkt auf Holz nageln.
123abc |
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BID = 384124
brody Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Nunja 123abc,
daran hatte ich auch schon gedacht - aber:
Irgendwo muss das Rohr im Verlauf einen (oder mehrere Knicke) machen - habe schon an den Aderleitungen gezogen, aber die machen keinen Mucks - weder in die eine noch in die andere Richtung!
Insofern sehe ich hier keine Möglichkeit, die Aderleitungen gegen NYM zu tauschen...
Wobei, Aderleitungen dürfen doch (zumindest in DE) in Wellrohre eingezogen werden - insofern kommt es doch eher darauf an, welches Rohr (Typ) ich wo verlege, oder nicht? Und soviel ich weiß, sollte eben dies orange Rohr nicht auf Holz verlegt werden.
brody
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BID = 384139
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Moment mal, selbst wenn das Rohr leer bleibt dürfte es nicht in Hohlwänden aus Brennbaren Materialien velegt werden, da es nicht selbstverlöschend ist und quasi wie eine Zündschnur wirkt! Dies ist bei 2m sicherlich vernachlässigbar, wenn es da brennt ist es eh zu spät!
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BID = 384183
elo22 Schreibmaschine
Beiträge: 1403 Wohnort: Euskirchen
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Zitat :
brody hat am 7 Nov 2006 18:13 geschrieben :
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momentan ist ja das Installationsrohr (Wellrohr) in aller Munde. |
Ach ja? Habe ich irgendwie nicht mitgekriegt. Was ist denn damit?
Lutz
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BID = 384205
brody Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Zitat :
| Ach ja? Habe ich irgendwie nicht mitgekriegt. Was ist denn damit?
Lutz |
Naja das bezog sich eher auf die Themen hier im Forum - ist glaube jetzt innerhalb kurzer Zeit der dritte Beitrag über Wellrohr...
Zitat :
| Dies ist bei 2m sicherlich vernachlässigbar, wenn es da brennt ist es eh zu spät!
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Hi ego, hast du eine Ahnung wie die Versicherung so etwas sehen würde?
brody
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BID = 384306
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Bin zwar nicht ego (und auch kein Sachverständiger einer VErsicherung), aber mal so viel:
Wenn man herausfinden kann, dass das Rohr ursächlich für den Brand oder dessen Fortleitung war, dann wird es eng. In anderen Fällen hängt sich da vermutlich niemand dran.
Das ist jedenfalls meine persönliche (auf meine Erfahrungen gestützte) Meinung & natürlich keine Rechtsberatung...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 384423
brody Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Danke für die Einschätzung!
Ist jetzt echt schwer für mich zu entscheiden, was ich tun soll... alles wieder abbrechen und das Rohr entfernen oder ein Auge zudrücken und das orange Rohr über die Distanz von knapp 2m auf dem Holzbalken belassen?
Was meint ihr?
brody
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BID = 384508
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Ich meine das die fortleitung des Brandes durch die fehlende selbstverlöschende Eigenschaft bei 2m zu vernachlässigen ist!
Selbstverständlich solange sich die gesamte länge im gleichen Brandabschnitt befindet!
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BID = 384510
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Wobei sich die Frage stellt, in wievielen (der üblichen)privaten Wohnungsbauobjekten sich mehrere Brandabschnitte befinden...
Ich würde das Rohr auch nicht mehr ausbauen, die Risikoanalyse gibt imho keinen wirklich rechtfertigenden Grund her, das Stückchen auszutauschen.
Edit(h): Probier' mal aus, wie "gut" das orangene FBY in Wirklichkeit weiterbrennt, wenn Du den Brenner wieder wegnimmst (ja, ich weiss, ist nicht hoch wissenschaftlich), vielleicht hilft Dir das bei der Entscheidung...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 9 Nov 2006 18:15 ]
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BID = 384519
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Moin,
ist das Rohr zugängig? Wenn ja, dann vielleicht zur Beruhigung ein Flacheisen/Aluprofil zwischen Rohr und Holz anbringen? Oder gleich als U-Profil (Öffnung nach oben) und mit Sand oder Gips verfüllen?
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BID = 384670
brody Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Danke für Eure Hilfe!
@Teletrabi: Wie eingangs beschrieben ist das Rohr über die Länge von 2m verkleidet, also unzugänglich.
Zitat :
ego hat am 9 Nov 2006 18:06 geschrieben :
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Selbstverständlich solange sich die gesamte länge im gleichen Brandabschnitt befindet!
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Also das Rohr durchläuft wohl schon mehrere Brandabschnitte:
Von einem Ende des Holzbalkens verläuft das orange Rohr ca. 3m Aufputz an einer Ziegelmauer zu einer Verteilerdose; vom anderen Ende des Balkens verläuft das Rohr ca. 4m durch eine Hohlwand zu der UV – hier war das Rohr jedoch zugänglich, so dass ich es (zumindest in der Hohlwand) mittels einer Muffe durch das hochwertige Rohr FFKUS-EM-F austauschen konnte.
Frage:
Ist das jetzt ein Problem oder wie ist das genau mit den Brandabschnitten gemeint?
Danke
brody
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BID = 384680
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Brandabschnitte sind laut Baurecht Teile von Gebäuden, die baulich dergestalt voneinander getrennt sind, dass ein Feuerüberschlag bzw. eine Verrauchung wirkungsvoll verhindert wird.
Brennt es in einem Brandabschnitt, darf das Feuer erst nach einer gewissen Zeit in den nächsten Brandabschnitt überspringen.
Derartige Brandabschnitte werden durch selbstschliessende Branschutztüren (T30, T60, T90 oder T120) voneinander getrennt, d.h. das Feuer wird erst nach 30, 60, 90 oder 120 Minuten durchgelassen.
Im privaten Wohnungsbau wird z.B. eine Wohnung normalerweise als ein Brandabschnitt gesehen, welcher mittels einer T30-Türe vom Treppenhaus (Fluchtweg) abgeschottet wird.
Ein neu errichtetes Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien hat demnach normalerweise 7 Brandabschnitte, 6 Wohnungen und ein Treppenhaus. Ggf. sind Heizungsraum und Dachboden nochmal abgetrennt, damit kämen wir dann auf 9 Abschnitte.
Demnach hast Du vermutlich nur einen Brandabschnitt, es sei denn, Dein Rohr verläuft durch mehrere Wohnungen.
Eine exaktere Aussage kann jedoch nur nach Planeinsicht / Ortsbesuch getroffen werden.
Wenn so ein Rohr jedenfalls durch mehrere Brandabschnitte führt, müssen auch Massnahmen getroffen werden, damit auch Rauchgas wirkungsvoll vom Durchströmen des Rohres abgehalten wird.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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BID = 384881
brody Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Danke Lightyear für die ausführliche Erklärung. Somit handelt es sich bei mir definitiv um nur einen Brandabschnitt.
Das orange Rohr wurde in der Hohlwand gegen das Rohr FFKUS-EM-F getauscht. Aufputz an einer Ziegelwand ist es ja eh erlaubt. Bleibt also der Abschnitt von knapp 2m am Hozbalken.
Insofern denke ich, werde ich es so belassen - ist nach VDE vermutlich nicht ganz astrein; aber ich hoffe, dass es kein so arger Verstoss ist, dass man z.B. mal mit einer Brandversicherung Probleme bekommen könnte...
Vermutlich gibt es in vielen Haushalten noch schlimmere "Vergehen"?
Danke
brody
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BID = 385332
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Diese Vermutung kann ich - auch wenn es nur ein schwacher Trost sein mag und keine Entschuldigung - klar bestätigen...!
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