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Darf ich als privatmann eine Rechnung schreiben?! |
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BID = 379886
Mitruel Stammposter
Beiträge: 404 Wohnort: Memmingen
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Hallo Mädels
Ich habe da eine frage.
Ich habe einem Arbeitskollegen ein paar led´s besorgt. Jetzt schlag ich da natürlich noch ein "bißchen" was drauf.
Er möchte eine Rechnung dafür haben.
Soweit ist ja alles (fast ) in ordnung.
Nachdem ich ja nicht möchte (wie auch jeder einzelhandel) das er meine Einkaufspreise erfährt, kann ich ihm ja nicht die Original-Rechung (also die von mir )geben.
jetzt meine Frage
Darf ich dann als privatman eine Rechnung ausstellen oder wie mache ich das?
Gruß
Mitruel |
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BID = 379887
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Wenn du nur die Gesamtsumme angibst. und dies auch bei deiner Einkommenssteuer angibst,darfst du das.
Gruß Surf
P.S. Ist aber eine Frage der Relation-wegen ein paar LEDS so ein Aufwand?-und dann noch Kollegen??-denk vielleicht noch mal drüber nach
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BID = 379891
Mitruel Stammposter
Beiträge: 404 Wohnort: Memmingen
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Es sind ja nicht nur "ein paar". Und es ist nicht der Arbeitskollege, sondern einer, mit dem ich nix zu tun habe.
Nicht daß man jetzt das bild bekommt, daß ich ein abzockender arbeitskollege wäre .
Danke für die Antwort.
PS.Reicht auch eine Quittung oder unterscheidet sich das von einer Rechung?!
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BID = 379921
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Lass es besser. Wenn die LEDs nix taugen oder er sie kaputt spielt, hast Du den Stress mit Gewährleistung etc. Drücke ihm die originale Rechnung in die Hand und wenn was ist, soll er sich selbst drum kümmern. Kannst ihm ja trotzdem was für die Beschaffung abknöpfen.
Gruß,
Ltof
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
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BID = 380040
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das ist ein Irrtum:
Die Pflicht zur 2-jährigen Gewährleistung hat man mit Rechnung und ohne Rechnung!
Der Käufer kann den Anspruch auch aufgrund anderer Nachweise (Zahlungsbelege, Zeugen etc.) glaubhaft machen.
Da es sich um Neuware handelt, kann diese auch nicht kaufvertraglich ausgeschlossen werden. Auch nicht, wenn der Verkäufer Privatmann ist.
Lösung:
Die Ware wird ausdrücklich als gebraucht und unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung verkauft.
Eine Rechnung darfst Du ohne weiteres schreiben.
Wichtig ist nur, daß daraus hervorgeht, daß im Endbetrag KEINE Mehrwertsteuer enthalten ist (obwohl Du sie natürlich mitbezahlen mußtest).
Der Unterschied Rechnung - Quittung ist, daß die Quittung den Erhalt der Zahlung bestätigt, während eine Rechnung entweder offen (unbezahlt) sein kann oder auch einen Quittungsvermerk tragen (z.B. bei Barzahlung oder Vorauskasse).
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 380056
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Find ich jetzt interessant, ich überlege (dank scheiss Studiengebühren) naja, sagen wir mal "Produkte und Dienstleistungen" an zu bieten (jugendfrei versteht sich).
Muss ich da jetzt groß Gewerbe anmelden etc.?
Sonst kost der Scheiß mich mehr als er bringt.
Darf ich da jetzt ne Rechnung schrieben von wegen "Reifen aufpumpen" 7,30€ (nicht praxisbezogenes Beispiel) oder was empfehlt ihr da?
@ Mitruel:
Was eigentlich immer funktioniert:
Preis: 50€ ohne Rechnung, mit Rechnung 75€. Dann will meist niemand eine haben
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Druff un D'widd!!!
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BID = 380061
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das kommt auf den Umfang an und auf die Gewinnerzielungsabsicht.
Gelegentlich (bezogen auf die Summe im Jahr) etwas zu kaufen und wieder zu verkaufen, kann privat sein.
Wird aber schon kritisch, wenn man es nur zum Zwecke des Weiterverkaufs überhaupt einkauft.
Aber ne Gewerbeanmeldung ist nicht teuer (erfolgt bei der Gemeinde) und lohnt eigentlich schon. Angefangen von der Möglichkeit, bei Großhändlern zu beziehen (von METRO bis zu echten Fachgroßhändlern). Nur trägt man halt auch das unternehmerische Risiko (z.B. Gewährleistungsansprüche etc.).
Das mit "Preis: 50€ ohne Rechnung, mit Rechnung 75€" ist übrigens weitverbreitet, aber Unfug!
Man sollte in diesem Falle € 50,- bezahlen und dann auf Ausstellung einer Quittung klagen (dazu ist jeder - auch private - Verkäufer stets schon von gesetztes Wegen verpflichtet).
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BID = 380585
e-tec-fos Stammposter
Beiträge: 230 Wohnort: Nähe Köln
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Ich find das irrgendwie arm, an den paar LEDs verdienst du doch ehh kaum was... oder du machst übelsten Wucher...
Ich mach das immer bei so Kleinigkeiten wie die Mafia, nach dem Motto kost dich nix, wenn ich mal was von dir benötige oder deine Hilfe brauche kannste mir das ja auch kostenlos lassen, da gehen alle drauf ein, später mal hab ich auch nichts zu zahlen, sind halt Gefälligkeiten unter Kollegen / Freunden usw...
Zudem, wenn du keine Lohnsteuererklärung machst oder das nicht angibst ist das Steuerhinterziehung, weil du ne Rechnung geschrieben hast und bei jeder Rechnung musst du dann 16% (ab 2007 19%) an den Staat abdrücken und ob du dann ein mal im Jahr einen größeren Betrag ans Finanzamt zahlen willst wage ich zu bezweifeln.
Sag ihm einfach die Rechnung haste aus versehen weg geworfen, verloren, ....
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BID = 380608
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Auch wenn e-tec-fos "Fachmann" im Profil stehen hat, ist das, was er dazu geschrieben hat, blühender Unsinn!
Zitat :
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Zudem, wenn du keine Lohnsteuererklärung machst oder das nicht angibst ist das Steuerhinterziehung, weil du ne Rechnung geschrieben hast und bei jeder Rechnung musst du dann 16% (ab 2007 19%) an den Staat abdrücken und ob du dann ein mal im Jahr einen größeren Betrag ans Finanzamt zahlen willst wage ich zu bezweifeln.
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Nichtmal jeder Gewerbetreibende ist mehrwertsteuerpflichtig. Und schon gar nicht hat jede Rechnung Mehrwertsteuer zu enthalten (von der es im Übrigen auch noch einen anderen Steuersatz gibt, was Artikel- und Umständeabhängig ist)!
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