ElektroG Im Unterforum Alle anderen elektronischen Probleme - Beschreibung: Was sonst nirgendwo hinpasst
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BID = 374558
Peo Gesprächig
Beiträge: 181 Wohnort: Baden-W.
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Hallo
Ich hätte mal eine Frage, die ich bisher im Netz nicht klären konnte.
Wie ist das eigentlich für diese ganzen kleinen Anbieter bei eBay und Co mit der Entsorgung der Sachen über das ElektroG geregelt? Was kostet das eigentlich?
Als Bastler muss ich nicht auf ROHS achten, richtig?
mfg
Peo |
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BID = 374573
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
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Hallo Peo
Bevor du Elektrogeräte Inverkehrbringen darfst, musst du
dich bei der http://www.stiftung-ear.de registrieren lassen.
Die Gebühren entnimmst du der Gebührenordnung. Des weiteren
wird eine Insolvenzabsicherung gefordert.
Die Mitgliedsbeiträge sind unabhängig vom tatsächlichen
Müllaufkommen. Jemand der 10g zukünftigen Elektronikschrott
produziert muss das gleiche bezahlen, wie Konzerne, die 100t
produzieren.
Von der Stiftung-ear werden nach einen unbekannten Verfahren
(wahrscheinlich die Kleinen zuerst, siehe Vorstand der ear)
unter den Mitgliedern die Entsorgung der Container verlost. Die "Gewinner" müssen dann irgendwo in Deutschland Container
zur Entsorgung bereitstellen, die sie im Anschluss entsorgen
"dürfen".
http://de.wikipedia.org/wiki/ROHS
Für die RoHS gibt es auch einige Ausnahmen.
In sicherheitskritischen Anwendungen darf noch mit
bleihaltigen Loten gearbeitet werden. Beispiele dafür
währen: Autoindustrie, Medizin, Luftfahrt, Militär, ..
Bei Reperaturen von Altgeräten ist bleihaltiges Lot
ebenfalls erlaubt.
Auf den Bastelbereich hat dieses Gesetz keinen Einfluss, nur
wenn man Wahren neu Inverkehrbringt.
MfG
Holger
_________________
George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!
Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen. |
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BID = 374612
Peo Gesprächig
Beiträge: 181 Wohnort: Baden-W.
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Also müsste man, wenn man Schaltungen verkaufen will, sich bei der EAR registrieren lassen für 155€?
Und dann kann es sein, dass man 30 m³ Schrott entsorgen soll, obwohl man nur 2-3 kg pro Jahr produziert? Kann man sich gegen das Risiko irgendwie absichern oder habe ich da etwas falsch verstanden?
mfg
Peo
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BID = 374623
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| kann es sein, dass man 30 m³ Schrott entsorgen soll, obwohl man nur 2-3 kg pro Jahr produziert? |
Ja, so ist es. Das haben die Lobbyisten der großen Schrotthersteller geschickt eingefädelt.
Falls du deine Ware ins Ausland verkaufen willst, muß du dich übrigens im jedem Land einzeln registrieren lassen, - zu unterschiedlichen Konditionen versteht sich.
Glaube auch nicht, daß du sofort eine Registriernummer zugeteilt bekommst, nur weil du einen Antrag gestellt und das Geld bezahlt hat.
Bei der Stiftung EAR macht man wahrscheinlich erst einmal Urlaub von den Gebühren und erst wenn nichts mehr da ist, bearbeiten sie den Antrag, damit du im nächsten Jahr wiederkommst. Selbst Firmen mit weit über 100Mio Euro Umsatz mußten erst vor dem Verwaltungsgericht klagen, bevor die EAR sich in Bewegung setzte.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 374659
Peo Gesprächig
Beiträge: 181 Wohnort: Baden-W.
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Und was kostet es dann, wenn man so einen 30m³ Container Platinenschrott aufs Auge gedrückt bekommt?
Wie zahlen denn das die kleinen Anbieter, die Nachrüstsätze für Modelleisenbahnloks, Fernsteuerungen für Modellautos oder ähnliches anbieten? Also Unternehmer, die vielleicht nicht mal einen 5 stelligen Jahresumsatz haben?
mfg
Peo
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BID = 374660
Peo Gesprächig
Beiträge: 181 Wohnort: Baden-W.
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Und was kostet es dann, wenn man so einen 30m³ Container Platinenschrott aufs Auge gedrückt bekommt?
Wie zahlen denn das die kleinen Anbieter, die kleine LED-Schaltungen für Modelleisenbahnen, Fernsteuerungen für Modellautos oder ähnliches anbieten? Also Unternehmer, die vielleicht nicht mal einen 5 stelligen Jahresumsatz haben?
Oder könne die sich auf Anhang 1, Ziff. 7 ElektroG ( http://www.bmu.de/files/pdfs/allgem.....g.pdf) berufen, weil diese Waren Spielzeug sind, das nicht aufgeführt ist?
mfg
Peo
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Peo am 3 Okt 2006 15:16 ]
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