Neue Bude und es geht gar nicht *

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Autor
Neue Bude und es geht gar nicht *

    







BID = 362902

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle
 

  


Hallo, ich habe eine neue Wohnung und ein FETTES PROBLEM:

Das ganze hier ist 60er Baujahr, die E-Installationen wurden von einem fragwürdigen Menschen TEil-erneuert...

1. an 90% der Steckdosen ist der Schutzkontakt NICHT angeschlossen, weder an N noch an PE!

2. der Herd ist mit 10 15 15 A abgesichert, warum? ganz einfach, da der rest der Wohnung vormals an einer 10 A sicherung hing, hat man sich einfach der dritten Herdsicherung bedient und diese Quasi getauscht...

3. manche Installationskabel sind keine Installationskabel, sondern flexible kabel - also die Bügeleisenschnur eingegipst - ohne kabelschuhe ohne alles!


Sowas hat doch wohl keinen Bestandsschutz? überhaupt stellt man sich die Frage, ob das umklemmen von der Lichtsicherung (10A) an die Herdsicherung (15A) überhaupt von den Leitungen gepackt wird?
Und dass fast keine Steckdose nen angeschlossenen Schutzkontakt hat, darf doch nicht sein, oder? wenigstens ne Brücke zum N sollte doch da sein!?

Was mach ich jetzt? kann man sagen, dass von dieser el. Anlage eine konkrete Gefahr ausgeht?

Gibt es hier im Forum einen Elektriker, der auch aus K kommt und mir sowas vielleicht nach kurzer Inaugenscheinnahme schriftlich bestätigen kann? - Kann nicht viel Zahlen (-> armer Student ;-)), aber ne gute Aufwandsentschädigung ist auf jeden fall drin!!

Gruß, Philipp

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Koelle01 am 24 Aug 2006 11:28 ]

-Edit von sam2: regelwidrigen Zusatz ("HILFE!!! ") aus der Überschrift entfernt und die siamesischen Zwillinge befreit

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 24 Aug 2006 13:42 ]

BID = 362905

:andi:

Inventar



Beiträge: 3205
Wohnort: Bayern

 

  

wichtigste Frage: Mietwohnung?
Wenn ja, hat der Vermieter den Mist in Ordnung zu bringen (zu lassen)!!

_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 362907

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Philipp,

das hört sich ja schlimm an!
Das ist lebensgefährlich!!!
Sowas hat kann auch keinen Bestandsschutz haben, denn es war noch nie vorschriftsgemäß.

Da kann man wirklich nur empfehlen:
Finger weg und ne Mängelmeldung (schriftlich, mit Fristsetzung und Androhung einer angemessenen Mietminderung) an den Vermieter!


Vorher nen eigenen Fachmann mit ner Inaugenscheinnahme zu beauftragen, kann sinnvoll sein.
Alternativ kannst Du auch mal Jemandem vom E-Werk kommen lassen. Das kostet nix und die schreiben dann auch ne schöne Mängelrüge an den Eigentümer...

Kannst Du mal Fotos von dem Unterverteiler (geöffnet) machen?


Ne Brücke vom PE zu einem N darf es übrigens nie geben! In TN-C-Systemen gibt es dagegen ne Brücke vom PEN zum N (bei früherer Ausführung vom PEN zum PE).


Gruß,
swam2

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 362915

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle

Danke für die schnelle Antwort, was die Brücken angeht, meinte ich es ja auch so, wie du geschrieben hast...

Ich würde einfach gerne die aufgedeckten mängel auf einem Briefpapier eines Elektrikers haben, ich denke damit erreicht man bei vermietern mehr.

Hab gerade bei der Rheinenergie angerufen, die machen sowas definitiv nicht - muss also wohl doch nen Elektriker beauftragen

Was den - nennen wir es man "altertümlichen Schaltschrank" angeht - da auch die ganzen verkleidungen aus blech sind, möchte ich diese nicht abnehmen, einen hauptschalter habe ich auch nicht, um die anlage spannungsfrei zu schalten - also im endeffekt ist das alles sehr ...interessant...

S121 H 15 A (Stotz) steht auf den Automaten, die ca. doppelte baubreite von normalen Automaten haben. Interessant auch ,d ass ich es bis dato nicht schaffte, die 15A sicherung zu Fall zu bringen (vor allem, weil H - Auslösecharakteristika normalerweise ja superzickig ist bei hohen anlaufströmen...)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Koelle01 am 24 Aug 2006 12:07 ]

BID = 362920

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Dann sei besser vorsichtig und laß das mit dem Öffnen!

Aber die H15er-Brandsätze müssen auch raus!


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 362925

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle

...müssen raus _oder_ ...sollten raus? - sowas läuft ja unter bestandsschutz, oder nicht? oder haben die ne zulassung verloren, sollte es sowas geben...?

ich glaub nicht, dass die mehr macht, als unbedingt sein muss - das nächste problem ,dass ich jetzt hab ist, dass ich der zwar sagen kann, was nicht in ordnung ist, sie wahrscheinlich nur bahnhof versteht, den gleichen heiopei anheuert, der das damals reingebaut hat und der dann dasteht und sagt ...wieso , da kommt doch strom aus der steckdose

und wenn ich nen Elektriker hole, der mir die Diagnose ordentlich aufschreibt als E-Meister, dann kostet mich das erstmal nen hunderter...

ich werde wohl morgen mal mit der Telefonieren, da hab ich zeit ...

BID = 362969

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Hallo

Also Bestandschutz gibt es nur dann, wenn die Anlage zum Errichtungszeitpunkt den gültigen Normen entsprach. Wenn dies nicht der Fall ist muss die Installation den Heute gültigen Normen angepasst wenden. Also wenn man größere Änderungen vornimmt müssen auch neue LSS und ein FI rein!

Shark1

_________________
Meine Meinung muss nicht einschlägigen Normen (ÖVE, VDE, CENELEC,... ) entsprechen!! Ich schließe jede Haftung für Schäden aller Art aus!!

BID = 362978

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Wer ist den dein Vermieter?
Privatmann oder Gesellschaft?
Privatleute vermieten leider sehr oft nicht überprüfte/überarbeitete Wohnungen.
Einfachste lösung des Problems, das so sehr oft durch unsachgemäße erweiterung der E-Anlage auftritt (immer durch Mieter Verursacht!)ist der Rückbau der Anlage auf den Bestandsschutz genießenden ursprungszustand, erneuerung des Schaltermateriales, sauberes neu verklemmen der Abzweig/Deckendosen, erneuern der LS Schalter und Montage eines schukomatens als ersatz der eventuell vorhandenen Badsteckdose.
Deine beschreibung kenne ich in und auswendig, das treffe ich so in fast jeder Leerwhg. an. Meistens sind aber nur Steckdosen mit unzulässigen Leitungen ergänzt worden, die sich einfach entfernen lassen.

@Shark
Das mit dem FI kannste ganz schnell vergessen: In Köln wurde bis Ende der sechziger ausschließlich 2-adrig installiert!

BID = 362993

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle

Vermieter -> ältere Dame (Private Eigentumswohnung), die vorher darin wohnte für ein jahr, davor auch wechselnde Mieter.

Leitungen sind teilw. auch dreiadrig (Herdanschluss z. B.) an manchen Steckdosen ist auch der Schutzkontakt ok - ich glaube an 2 oder so

Was zu machen _wäre_ ist logo, aber im endeffekt wird wahrscheinlich wieder die gleiche flöte auf der matte stehen, die den Scheiss da reingebaut hat (die Schalter sind auch der reinste Baumarktschrott) - entweder einer ihrer Nachkommen oder ein Stammtischfreund oder sowas...

Ich denke ich mach der einfach klar, dass von der el. Anlage in dem zustand eine Akute Gefahr für Leib, Leben und Sachwerte ausgeht - und im endeffekt Sie dafür haftet - vor Allem nachdem ich sie über die Mängel aufgeklärt habe... (denn ob die normale leitung von ner 10A auf ne 15 A umgeklemmt wurden durfte, steht ja neben den ignorierten Schutzkontakten auch noch offen. Ausserdem wirds lustig wenn ich nen E-herd an die dritte Phase mit ner 10A sicherung hänge... so ein scheiss...)

Mal ne ganz andere Frage,

1. warum brennt es in Deutschland so selten und warum gibt es so wenige Todesfälle durch el. Schlag, wenn das in vielen Wohnungen so ausschaut? Ich meine, meiner Branche sollte es ja recht sein *blaulicht*

2. Wenn man schon so n Riesen Theater macht, wer alles eine Lampe anschließen darf, und wer nicht, warum gibt es dann eigentlich keinen regelmäßigen TÜV / E-Check für E-Anlagen in Privathäusern?

BID = 363005

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ja, wat denn nu?
Ist die Herdzuleitung 3-adrig oder ist der Herd mit 3 Sicherungen abgesichert? Beides zusammen kann schlicht nicht sein!

Zu Deiner Frage:
Wenn gut zureden nix hilft - Mietminderung hilft in solchen Fällen meist...

Wenn man in einer Wohnung keine üblichen Elektrogeräte anschließen kann (egal, ob Installation zu wenig bzw. zu schwach ist oder ob aus Sicherheitsgründen), so bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit. Wenn Du nun deswegen um - sagen wir mal 25% - minderst, sollte das motiviererend genug sein.
Damit hättest Du auch die Kosten für die Überprüfung durch den Fachmann wieder herin. Abgesehen davon, daß Du Dir die sowieso wieder erstatten lassen kannst, falls ohne dieses Expertise auf einfache Aufforderung keine fachgerechte Instandsetzung erfolgte!

Und als Mieter darf man sich bei der Festlegung des Minderungsgrads durchaus zu seinen Gunsten verschätzen. Das darf einem nicht nachteilig ausgelegt werden. Schlimmstenfalls stellt der Richter hinterher fest, daß die Minderung zu hoch war und man muß wieder etwas davon nachzahlen.

Warum die vielfachen, teilweise erheblichen Unzulänglichkeiten nicht zu noch mehr Bränden und Toten führen, weiß ich nicht. Vermutlich haben die Schutzengel ne ABM laufen...

Aber bei den Brandursachen steht immerhin elektrischer Strom an erster Stelle! Wobei das aber auch defekte Geräte einschließt (allerdings wird an denen ja auch oft genug unfachmännisch gebastelt).

Der E-Herd an 10/16/16A wird dagegen kein größeres Problem sein, vermutlich merkt man es nicht einmal (hängt auch vom Herd und seiner Nutzung ab).

Das mit dem verpflichtenden E-Check ist so ne Sache. Sicherlich sinnvoll.
Aaaaber:
1) wollen die Mieter diese Kosten regelmäßig tragen?
2) konkurriert das (z.B. im Gegensatz zum Auto) mit dem besonderen grundgesetzlichen Schutz, welchen die Privatwohnung hierzulande zurecht genießt
3) beschränkt sich der Schaden im Regelfall im Wesentlichen auf die Bewohner selbst, also ist das Schutzinteresse Dritter gering

meint zumindest
sam2

P.S:
Wie immer war dies natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche grundsätzliche Sicht solcher Dinge!
Für individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall wende man sich vor Ort an den Anwalt seines geringsten Mißtrauens oder z.B. an den örtlichen Mieterverein.

BID = 363020

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle

Herd natürlich 5-Adrig
- aber mit drei sicherungen abgesichert wovon 2 15A, eine 10A

Also wie gesagt, werde ich mit der Dame morgen reden und sie über den Zustand der Anlage informieren - davor aber nochmal mit dem Anwalt meines geringsten misstrauens, welcher zu mir 1. Grades verwand ist, kontaktieren.

Jedenfalls hab ich durch das feedback hier zumindest die fachliche Bestätigung, dass Schukosteckdosen, bei denen der Schutzkontakt nicht angeschlossen ist, definitiv nicht verwendet werden können / dürfen.

IST DIE AUSSAGE DENN SO RICHTIG?

Und da ich einen entsprechenden Sachkundenachweis besitze, mache ich mich, wenn ich die Benutzung der Steckdosen nicht unterbinde - obwohl ich mir über die von ihr ausgehende Gefahr im klaren bin - und eine dritte Person zu Schaden kommt, selbst auch Haftbar. Dieses Risiko bin ich natürlich auch nicht bereit zu tragen...

Danke jedenfalls für eure Tips und die Einschätzung!

BID = 363022

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ja, vorhandene Schutzkontakte müssen auch angeschlossen sein (Vortäuschen einer Schutzmaßnahme).
Ganz übel und absolut unzulässig ist jedoch eine Mombination von Steckdosen mit und ohne (bzw. mit angeschlossenen und mit nicht angeschlossenen) Schutzkontakten in einem Raum!

P.S.
Alzheimer?

Zitat :
Leitungen sind teilw. auch dreiadrig (Herdanschluss z. B.)


Zitat :
Herd natürlich 5-Adrig


[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 24 Aug 2006 16:59 ]

BID = 363024

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle

Nachtrag zum verpflichtenden E-Check:

1. Wollen Autofahrer die TÜV gebühr tragen?
2. Richtig - da stimme ich dir zwar zu, dennoch wird der geschützte Raum bereits durch den Heizkostenableser, Schornsteinfeger und den Wasseruhrenmann eingeschränkt - kann man sicher ne wunderschöne juristische Abhandlung drüber schreiben...
3. Sehe ich anders, da im Brandfall - je nach Gebäudegröße und -struktur sehr viele Menschen direkt in Gefahr sein könnten.

...dass es im endeffekt utopisch ist und stets der Eigentümer für seine Anlage verantwortlich ist, ist mir schon klar, aber ich fand den gedankengang ganz nett - nachdem ich dieses desaströse Bild heute gesehen habe und heilfroh bin, dass dieses haus keinen Gasanschluss hat

BID = 363106

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Mach dich/euch doch nicht direkt verrückt:
1.
Bin ich felsenfest überzeugt das der Murks vom Vormieter
stammt! In den von uns betreuten Wohnanlage z.B. arbeiten
grundsätzlich nur wir im auftrag des Vermieters, um jede popelige kleinigkeit zu erneuern, so der Mieter sie den Meldet: Auch jede defekte Steckdose/Schalter etc.
Leider murksen die Mieter trotzdem selber, ergebniss siehe oben. Wenn Mieter/Laien Steckdosen erneuern, wird nie der Schutzleiter angeschloßen (bei klassischer Nullung)!
2.
Ergo: Ich glaube nicht das deine Vermieterin von dem Dilemma weiß! Sie handelt in dem guten glauben das ja alles funktioniert. Ist zwar Blauäugig, aber was willste machen...
Sprich mit ihr, und ich glaube nicht das sie dir irgend einen Murkser vorbeischickt, schließlich braucht sie ja auch ne Rechnung fürs finanzamt!
3.
Meint ihr nicht ihr übertreibt?
Er hat noch kein Wort mit ihr darüber gesprochen und ihr wollt direkt die Miete mindern?

4.
Vor anschluß des E-Herdes kontrollieren ob wirklich 3 verschiedene Außenleiter an der Herddose anliegen, schließlich könnte beim tauschen der LS abgänge nicht aufgepasst worden sein und jetzt zwei L Phasengleich sein.

BID = 363123

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle

zu 4)
hab gerade nochmal mitm duspol nachgeschaut, das passt soweit, sind 3 versch. Phasen

zu 1)
Verrückt machen ? naja, so halb, weil vermietern selbst vorher in der bude wohnte, die tochter ist miteigentümer der whg. sie ist nun zu der tochter gezogen, da sie sich die zweite whg. nimmer leisten konnte...

zu 3)
okay, vielleicht übertreibe ich auch - aber ich hab im moment ne menge an den Hacken und das läuft mir jetzt gerade noch so richtig rein


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