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Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36129 Wohnort: Recklinghausen
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Die Tatsache das das ein Sender ist, ist hier beinahe unwichtig. Strafrechtlich interessant ist die Tatsache das Ding eine Abhörvorrichtung ist, der bloße Besitz ist dann bereits strafbar:
TKG
§ 90
Missbrauch von Sendeanlagen
(1) Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
[...]
(3) Es ist verboten, öffentlich oder in Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, für Sendeanlagen mit dem Hinweis zu werben, dass die Anlagen geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder dessen Bild von diesem unbemerkt aufzunehmen.
§ 148
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...]
2.
entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
a)
besitzt oder
b)
herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Ich habe die Schaltung daher entfernt!
@Tesla101: Langsam reicht es wirklich! Das was du dir heute geleistet hast ist kein Spaß mehr, das ist strafbar! Such dir legale Themen aus, irgendwas was nicht tötet, nicht sendet, nicht explodiert und nicht an Fahrzeuge geschraubt wird!
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-=MR.ED=-
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 7 Aug 2006 18:00 ]
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