Schreck in der Morgenstunde

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Autor
Schreck in der Morgenstunde

    







BID = 343631

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen
 

  



Hi,
hier etwas zum Thema "Ebay".
Heute morgen klingelt es an meiner Tür; ich melde mich durch die Sprechanlage und frage, wer denn was von mir wolle. Meldet sich eine Stimme: "Hier ist die Polizei".
Ich frage:"Worum geht es denn?" "Machen sie erst mal die Tür auf!" krieg ich zu hören.
Ich geh also an die Tür und sehe eine Frau und einen Mann in Ziviel. Die Frau hält mir einen Dienstausweis unter die Nase und sagt: "Wir müssen eine Hausdurchsuchung bei ihnen machen". Man glaubt gar nicht, was da in einem vorgeht, schließlich fühlt man sich völlig unschuldig, oder war da doch irgendwas?
Nach langem hin und her (ich glaub ich habe ziemlich rumgestottert), erfahre ich endlich den Grund des "Besuches".
Vor 16 Monaten habe ich über Ebay ein kleines Stromaggregat ersteigert. Wie sich herausgestellt hat war dieses Teil vermutlich gestohlen. Wie soll man das wissen? Jedenfalls haben die Beamten das Teil mitgenommen. Weil ich so koopperativ war, bin ich noch mal um eine Hausdurchsuchung herumgekommen.
Ich erzähl das hier nur, weil jeder von uns in diese peinliche Situation kommen kann, der etwas über Ebay ersteigert hat.
Gruß
Peter



BID = 343632

bastler16

Schreibmaschine

Beiträge: 2140
Wohnort: Frankreich

 

  



Aber mal im Ernst, ich möchte das nicht erleben

BID = 343633

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika


Hallo Ottifany,

Vor einigen Jahren hatte ich mal über eBäi einen FreeCom II mp3-Player für 8cm-CDs ersteigert.

Einige Monate nach der beendeteten Auktion taucht bei uns die Polizei auf. Wir haben sie uns keiner Schuld bewusst hereingebeten. Es stellte sich dann heraus, dass dieses besagte Gerät gestohlen wurde.

Es wurde allerdings nicht mitgenommen, sondern und wurde gesagt, dass wenn Einzelheiten über die Tat bekannt würden, dass Teil als Beweismittel (...) eingesammelt wird.


Mittlerweile ist das Teil schrott (war ja klar...) und die Polizei hat sich seit dem Tage nimmer gemeldet.

_________________

BID = 343680

SIGINT

Stammposter



Beiträge: 381
Wohnort: Mönchengladbach


Wobei ich mir nur schwer vorstellen kann, dass die Polizei bei solchen Faellen eine Rechtsgrundlage fuer eine Hausdurchsuchung hat. Schliesslich besteht ja kein Verschleierungsgefahr... der Kaeufer kann bei Ebay ja nicht wissen, dass die Ware geklaut wurde. Sowas hat dann mit Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun.

Gruss,
SIGINT

BID = 343695

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen


Hi,
offenbar besteht da doch eine Rechtsgrundlage.
So sieht dann sowas aus.
Gruß
Peter

Edit by Gilb (Namen aus Beschluss gelöscht, da offenbar noch schwebendes Verfahren)




[ Diese Nachricht wurde geändert von: Gilb am 24 Jun 2006  9:35 ]

BID = 343711

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH


Da muss man ja einen Schreck bekommen, wenn plötzlich jemand einem einem Hausdurchsuchungsbefehl unter die Nase hält!

Höffe echt, dass das mir nicht passiert!

Shark1

BID = 343724

Yoshi2001

Gesprächig



Beiträge: 164
Wohnort: Leer (Ostfriesland)


Mir kommt das so vor als wollen einige Ebayverkäufer mit miesen Tricks Geld einstreichen und holen sich über das Rechtssystem die Ware zurück.

Da wird dann mal schnell ne Diebstahlanzeige gemacht um den Artikel wieder zu bekommen.



_________________

BID = 343732

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen


???

Das Verfahren läuft doch nicht gegen Ottifany sondern gegen den Verkäufer. Der hat gestohlene Ware verkauft, Ottfany war nur der ahnungslose Käufer.

Das Problem ist nur, das er nun keinen Generator mehr hat und das Geld wohl auch weg ist.

_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 343736

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen


Hi sigint,
Du hast völlig recht!
An der Tür wurde ich nicht gleich auf den Nachsatz hingewiesen, sondern man setzte mich erst einmal unter Druck, mit dem Hinweis auf eine Hausdurchsuchung und war nicht sofort bereit mir den Grund mitzuteilen.
Erst nach längerer Diskusion wurde ich über den Sachverhalt informiert und konnte entsprechend reagieren.
Ich finde auch: Bange machen gilt nicht!
Ich werde gegen die Beamten auch noch eine Beschwerde einleiten, so geht es nicht.
Man fühlt sich bei der Behandlung als Krimineller.
Hier fällt einem mal wieder der Begriff "Polizeistaat" ein.
Gruß
Peter

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Otiffany am 24 Jun 2006 12:15 ]

BID = 343777

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
Zur Homepage von dl2jas


So wie Du das beschreibst...

Ich hätte vermutlich nicht aufgemacht und sofort die Polizei gerufen. In dem Fall wäre ich davon ausgegangen, daß jemand unter einem Vorwand meine Wohnung betreten will und nach Sachen Ausschau hält, die er gut gebrauchen kann...
Man sieht es häufiger im Fernsehn, daß so oder mit anderem Vorwand gerade alte Leute ausgeraubt werden. Eine Person lenkt ab, die andere Person sucht nach Bargeld und Wertgegenständen.
In solch einem Fall würde ich mir zuerst den Durchsuchungsbefehl zeigen lassen. Soweit ich als juristischer Laie weiß, kann man jeder Person, auch der Polizei, den Zutritt zur Wohnung verweigern, außer so ein Dokument liegt vor. Das müssen die dann auch vorzeigen, einfaches Behaupten, so ein Dokument existiere, dürfte nicht reichen.

DL2JAS

BID = 343782

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen


Hi,
die sind bei mir auch nicht in die Wohnung gekommen.
Erst als man mir den Durchsuchungsbefehl gezeigt hat, habe ich die beiden in die Garage geführt, wo das Teil stand.
Eine Frechheit war die Tatsache, daß die sich offenbar an dem Schreck aufgegeilt haben, den sie durch die Aufforderung eingelassen zu werden, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Man hätte das auch anders handhaben können. Wenn von Anfang an auf ein ersteigertes Stromaggregat hingewiesen worden wäre, das vermutlich aus einem Diebstahl stammt, wäre ich nicht so in Schrecken versetzt worden. Ich möchte mir nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn ich nicht zu Hause gewesen wäre und meine Frau hätte die Tür geöffnet. Sie hat ein schwaches Herz und die Folgen möchte ich mir nicht vorstellen.
Zu diesem Thema ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Eine Beschwerde ist das Mindeste.
Gruß
Peter

BID = 343785

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach



Zitat :
Eine Beschwerde ist das Mindeste



Kannst du machen, aber Juristen merken sich schon im ersten Semester zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde die drei F:
Formlos, fristlos, fruchtlos.


_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 343805

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen



Ich werde den beiden Beamten die Wahl lassen; entweder sie entschuldigen sich bei mir, oder sie können am Wochenende unter "Leserbriefe" zu ihrem Verhalten eine öffentliche Rüge entgegennehmen.
Wäre nicht das erste Mal, daß sich Beamte bei mir entschuldigen.
Gruß
Peter

BID = 344133

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen


Jetzt nachdem ich viel Zeit zum Nachdenken hatte, stellt sich mir u.A. die Frage, ob die Beamten überhaupt berechtigt waren das Aggregat mitzunehmen; schließlich war noch gar nicht bewiesen, daß es sich bei dem Gerät um Diebesgut gehandelt hat.
Ist die Polizei berechtigt, auf bloßen Verdacht ein Gerät zu konfiszieren?
Das werde ich noch klären.
Gruß
Peter

BID = 344147

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika


Also, wie ich oben schrieb, bei mir wurde gesagt, dass wir das Gerät zwar nutzen dürften, es aber nicht verkaufen dürfen, solange nicht eindeutig feststeht, dass es sich um Diebesgut handelt. Die Beamten waren aber bei uns sehr freudlich (... nachdem meine Mutter Kaffee geholt hatte ) und meinten, wir dürften das Gerät solange weiternutzen. Allerdings, sollte bewiesen werden, dass es gekalut wurde, werde es konfisziert. (Bis heute nicht wiedergemeldet.)

_________________


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