Darf man eigentlich mit stegleitung (NYIF-J) in die verteilung gehen? Oder sollte man nach der stgleitung mit
NYM-J weiter zur verteilung gehen wenn Ja warum?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Neo2005 am 1 Apr 2005 19:51 ]
Man darf. Es gibt sogar eine Sonderregelung, daß nur hierfür die Stegleitungen auf kurze Strecke gebündelt werden dürfen (was ja ansonsten nicht zulässig ist).
Wenn es aber örtlich möglich ist, die Strecke UV zur 1.Abzweigdose in NYM zu erstellen, würde ich das stets vorziehen.
BID = 181472
Neo2005
Der Neo halt
Hi sam2
Danke für die antwort!
Aber was meinst du mit gebündelt ?
weisst du zufällig wo diese sonderegelung in der VDE steht?
Gebündelt meint hier aufeinander (nicht nur wie sonst nebeneinander).
Die VDE-Fundstelle müßte ich selbst erst heraussuchen (gehört zu den Grundlagen, die man auswendig wissen sollte...).
BID = 181522
joe
Schreibmaschine
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VDE 0100-520
Zitat:
...521.7.2.3 Stegleitungen...
...d) Stegleitungen dürfen nicht gebündelt werden. Eine Zusammenfassung von Stegleitungen an Einführungsstellen
für elektrische Betriebsmittel, z. B. Verteiler, ist davon ausgenommen...
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