Erklärung "Abnahme erforderlich, vorher kein Betrieb zulässig" gesucht

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Erklärung "Abnahme erforderlich, vorher kein Betrieb zulässig" gesucht

    







BID = 181384

Harald73

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Beiträge: 1016
 

  


Hallo Experten,

ich habe mal eine rechtliche Frage.

Nehmen wir mal hypothetisch folgendes an:
Wenn ich (keine Fachkraft, keine Ausbildung, keine geeigneten Messgeräte) nach Elektroinstallationsarbeiten (Leitungen, Steckdosen, Licht, Sicherungskasten mit FI, LS) für einen Bekannten "möchte", dass ein zugelassener Installateur die Anlage noch abnimmt, damit dieser auch die Verantwortung trägt, was muss ich dann machen?

Meine Idee: Ich blockiere den FI oder Hauptschalter im spannungsfreien Zustand oder ich schraube die Sicherungen vor dem FI nicht rein. Dann brauche ich noch eine Erklärung, die ich mir vom Bekannten unterschreiben lasse. In dieser Erklärung soll IN FÜR EINEN ABSOLUTEN LAIEN VERSTÄNDLICHER FORMULIERUNG stehen, dass die Anlage erst nach der Abnahme durch einem zugelassenen Installateur in Betrieb genommen werden darf, weil es sonst nicht zulässig ist und eventuell ganz schlimme Gefahren drohen.

Ich denke, dass sollte dann OK sein. Wenn der Installateur die Anlage abnimmt , ist es "dessen Bier", wenn der Bekannte die Anlage einfach selber in Betrieb nimmt , ist es halt "sein eigenes Bier".
Sehe ich das richtig so?
Wenn ja: Hat jemand bitte so einen Text für mich?
Wenn nein: wie dann?

Vielen Dank schon mal!

Gruß
Harald


PS: Meinem "Vielen Dank schon mal!" soll nun bitte nicht dazu führen, dass ihr alle überlegt,ob ich mich überhaupt noch mal melde

BID = 181387

Teletrabi

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Beiträge: 2317
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Sagen wa mal so, wenn es nur um die einmalige / sehr seltene Installation für nähere Bekannte etc. geht sollte das reichen. Wenn da ein verkapptes Gewerbe draus wird, halte ich's für nicht ausreichend, weil "aus der Art der angebotenen Dienstleistung eine korrekte Installation und Inbetriebnahme zu erwarten ist". So oder so ähnlich könnte die Argumentation lauten, wenn dann doch wer voreilig einschaltet, weil er denkt, das Ding ist nun fertig und die Sperre / Sicherungen etc. sind einfach nur vergessen worden. Und wenn $HANDWERKER einem 'n Zettel hinhält zum Unterschreiben ließt man sich den dann doch meist nich komplett durch.
Effektiver wäre IMHO die erste Klemmung der Zuleitung zur UV noch nicht auszuführen oder eine Kammschiene von der Lastseite des FI u den benachbarten Automaten etc. nicht zu setzen, sodass der abnehmende Betrieb oder eben der voreilige Besitzer der Anlage diesen letzten Schritt selbst ausführen muss.Drei Brücken/eine Kammschiene zu setzen bzw. drei Adern umzuklemmen sollte sich preislich nciht mehr sonderlich bemerkbar machen, was die Prüfungskosten für die Anlage betrifft.

BID = 181395

didy

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Beiträge: 1775

Wie wärs mit anderer Vorgehensweise: Mit dem Bekannten im Vorfeld vereinbaren, daß das so gemacht wird; sich nen Elektrobetrieb vorher aussuchen und mit dem ggf. auch durchsprechen, damit der auch weiß, daß du das auch kannst.
Abnahme durch Betrieb dann in deiner Anwesenheit, das könnte auch Zeit sparen, wenn der Elektriker auch dich mal was fragen kann wie das und das ist (fremde Schaltungen analysieren sind ja bekanntlich aufwendig wenn garnix bekannt).
Bis dahin würde ich tatsächlich irgendwas abklemmen.

BID = 181396

Harald73

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Beiträge: 1016

Hi Teletrabi,

nein, es hat ehrlich nix mit Gewerbe zu tun, ist ja auch nur hypothetisch
Es muss sowieso noch ein Installateur da hin, um den Zähler zu installieren, der weiß das auch schon.
Da der Zählerplatz aber in einem extra Raum ist, würde er die zu versorgende Installation nicht zwangsweise sehen. Und da ich auch nicht weiß, wann der kommt, könnte es sein, das ich noch nicht fertig bin, wenn der Zähler kommt. Und wie gewissenhaft der ist, weiß ich auch nicht.

Hat denn jemand einen passenden Text? Oder kann mir sagen, was auf jeden Fall drin stehen sollte. So ein "Vor Inbetriebnahme der Anlage sind die nach VDE notwendigen Schritte durchzuführen" kann man einem Laien ja nicht zumuten.

Gruß
Harald

BID = 181436

blademaker

Schriftsteller


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Beiträge: 587
Wohnort: Schwalmstadt
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Wenn da noch ein Zähler rein soll, sprich es ein Neubau wird, brauchst du eh einen Elektrofachbetrieb der dir für das EVU einen Zählerantrag und eine Erklärung "fachgemässige Installation fertiggestellt" ausfüllt.

Sprich wenn du da jetzt wild drauf los "verkabelst" und nicht vorher jemanden hast der die Sache absegnet und dir nach überprüfen der Anlage die beiden Formulare unterschreibt, gibt es eh keinen Zähler und kein Strom.

BID = 181594

swemers

Gesprächig



Beiträge: 112

Hallo,

Zitat :
Nehmen wir mal hypothetisch folgendes an:
Wenn ich (keine Fachkraft, keine Ausbildung, keine geeigneten Messgeräte) nach Elektroinstallationsarbeiten (Leitungen, Steckdosen, Licht, Sicherungskasten mit FI, LS) für einen Bekannten "möchte", dass ein zugelassener Installateur die Anlage noch abnimmt, damit dieser auch die Verantwortung trägt, was muss ich dann machen?

Nehmen wir mal an du weisst das die einfach illegal ist, da du dafür ein Gewerbe brauchst und mitglied in der Handwerkskammer sein musst! Ich weiss das gehört hier nicht rein, und ich entschuldige mich schon vorher fürs OT, aber schonmal darüber nachgedacht das einem Handwerksbetrieb damit die arbeit klaust, und es wegen dir einen arbeitslosen mehr gibt?
Für wichtiger als das der Bekannte ein schriftstückt unterschreibt halte ich es einen Hinweiss in die Verteilung zu hängen, damit eine 3. Person (z.B. mitarbeiter des VNB) nicht auf die Idee kommt die Anlage in Betrieb zu nehmen.

BID = 181597

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Wer bitte soll einen daran hindern, eine Wand mit PVC-umhüllten Kupferdrähtchen zu versehen? Zur elektrischen Anlage wird's IMHO doch erst mit der Inbetriebnahme/ Übergabe an den Kunden zur weiteren Verwendung. Daher sehe ich eigentlich kein Problem, wenn jemand seine Installation selbst ausführt oder es ggf. auch für Bekannte etc., sofern sie korrekt abgenommen wird, oder der offizielle Laie über ausreichende Kenntnisse verfügt, seine Arbeiten fachgerecht durchzuführen.

Was das "dem Handwerker die Arbeit klauen" betrifft - sicher würde dieser sich über den Auftrag freuen, wer jedoch gibt dem Handwerker bzw. der Handwerkskammer/Innung etc. das Recht, ein Monopol auf diese Arbeiten zu beanspruchen? Mit der Argumentation kann auch der Bäcker dem Elektro-Meister den Brotbackautomaten konfiszieren und der Gastwirt das benutzen des Herds untersagen.
Was ist, wenn das Geld für Material + Arbeitseinsatz des Elektriker nicht reicht, und deswegen dann ein Auftrag gar nicht erteilt wird. Dann ist nicht nur der Elektiker arbeitslos, sondern vllt. auch der BJE-Pförtner und Nexans-Lagerist dazu.

BID = 181676

Turnred

Neu hier



Beiträge: 45

Hi Gemeinde,
im Prinzip schon richtig, Warnhinweis in die Verteilung
Verantwortung delegiert .
Einen Betrieb für die Abnahme zu finden wird wohl schwieriger werden. Ich persönlich würde keine Anlage
für in Ordnung erklären, und beim EVU Anmelden, wenn ich
nicht wenigstens Baubegleitend tätig war und Zähler- und
Verteileranlage selber gemacht habe.
Trotzdem wünsch ich viel Glück bei der Suche.

BID = 181761

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36188
Wohnort: Recklinghausen

Ich habe bislang die Erfahrung gemacht das viele Betriebe sich das Strippenziehen gerne abnehmen lassen. Daher sollte man sich in diesem Fall einen, am besten kleineren, Betrieb suchen, das ganze vorher mit ihm absprechen und durchplanen und evtl. auch einen Teil des Materials über die Firma beziehen. Das muß nicht teurer sein als Baumarktware.

Würdest du die komplette Verantwortung für die Arbeit anderer übernehmen an der du keinen Cent verdient hast? Ich nicht...


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