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Installation einer Anlage |
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BID = 180235
chrottobw Gerade angekommen
Beiträge: 4
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Hi ich habe mich soeben angemeldet in der Hoffnung Ihr könnt mir helfen.
Und zwar ist meine Frage:
In welchem Umpfang darf ich E-Installationen, als Privatperson, ausführen?
und
In welchem Umpfang als selbstständiger was habe ich zu beachten.
Ein Auskunftsersuchen an HWK und IHK läuft, aber die Mühlen laufen halt langsam.
Und eine weitere Frage, wo kann ich einen Preisüberblick über Stundenlöhne usw erfahren.
Grund meiner Anfrage ich möchte mich selbstständig machen.
Kabelverleger & Netzwerktechnik habe ich schon möchte aber gern E-Installationen anbieten.
Könnt Ihr mir bite weiterhelfen??
MfG |
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BID = 180249
Eltako Schreibmaschine
Beiträge: 1138
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Machen darfst du alles, nur nicht in verplombten Bereichen arbeiten bzw. öffnen da dies E-Installateuren, die beim EVU eingetragen sind, vorbehalten ist.
Du haftest dann für alle arbeiten bzw. für die ganze Anlage da du als letzter dort gearbeitet hast.
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In dubio pro reo |
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BID = 180263
Homi Gesprächig
Beiträge: 137
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Sorry Eltako,
aber ich stufe Deine Antwort als absolut falsch ein.
1) Sicherheitstechnische Aspekte:
Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität müssen dem in der Europäischen Union gegebenen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Einhaltung der Bestimmungen des VDE Verband Deutscher Elektrotechniker erfüllt diese gesetzliche Forderung.
Elektrische Anlagen dürfen nur durch einen autorisierten Personenkreis errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Dies sind neben den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) die bei diesen eingetragenen Elektroinstallateure. Jede Inbetriebsetzung elektrischer Anlagen ist durch den eingetragenen EIektroinstallateur beim EVU zu beantragen. Der Elektroinstallateur trägt damit auch die Verantwortung für Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlage.
2) Arbeitsrechtliche Beurteilung:
chrottobw wird als "Kabelverleger & Netzwerktechnik" die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen, daher:
Schwarzarbeit ohne Eintragung in die Handwerksrolle.
"Arbeiten ohne das Abführen von Steuern und Abgaben"- So verstehen viele Menschen das Wort Schwarzarbeit. In dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist aber nur ein Teil von dem, was wir allgemein unter Schwarzarbeit verstehen, als Schwarzarbeit bezeichnet.
Wer ohne Eintragung einen Handwerksbetrieb als stehendes Gewerbe ausübt und entgegen der Handwerksordnung keine Eintragung in der Handwerksrolle erlangt hat, ist laut dem Gesetz ein Schwarzarbeiter. Dieser Sachverhalt ist recht unbekannt. Diese Bürger betrügen den Staat um keine einzige Mark. Schwarzarbeiter kann man also auch dann sein, wenn man seine Steuern und Abgaben vollständig bezahlt.
Viele Grüße
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BID = 180294
Eltako Schreibmaschine
Beiträge: 1138
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Stimmt Homi, ich hatte die besagte Vorschrift vergessen bzw. das EVU sagt ja, arbeiten an der E-Anlage dürfen nur durch Fachkräfte durchgeführt werden.
Editieren ist leider nicht mehr möglich.
_________________
In dubio pro reo
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BID = 180299
Thunderbolt Gerade angekommen
Beiträge: 4
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Hallo!
Hier muß ich Homi völlig Recht geben, da in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV)
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 21. Juni 1979 unter §12 Abs.2 steht:
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen
nur durch einen in ein
Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens
eingetragenen Installateur
nach den Vorschriften dieser Verordnung und
nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen
sowie nach den anerkannten Regeln
der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten
werden."
Und eingetragen wird beim Elektrizitätsunternehmen nur, wer Elektromeister ist und noch weitere Anforderungen erfüllt (geeignete Meßgeräte, Gewerbeschein, Eintragung bei der HWK, Abo der VDE-Normen, geeignetes Werkzeug,...).
Und das bedeutet strenggenommen auch, das nicht einmal ein gelernter Elektroinstallateur (der nicht beim EVU eingetragen ist) zuhause an seiner eigenen Anlage eine Steckdose anschließen darf, da er hiermit seine
Anlage ändert bzw. erweitert.
MfG
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BID = 180329
blademaker Schriftsteller
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Beiträge: 587 Wohnort: Schwalmstadt
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Zitat :
Thunderbolt hat am 29 Mär 2005 23:18 geschrieben :
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Und das bedeutet strenggenommen auch, das nicht einmal ein gelernter Elektroinstallateur (der nicht beim EVU eingetragen ist) zuhause an seiner eigenen Anlage eine Steckdose anschließen darf, da er hiermit seine
Anlage ändert bzw. erweitert.
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Glaube nicht Tim.
In deinem Haus darfst du tun und lassen was du willst (Natürlich hafftest du dann für die eventuell entstehenden Gefahren und Verletzungen Dritter). Gut sollte die Anlage nicht nach der VDE oder den anerkannten Regeln der Technik sein, kann dir das EVU die Stromlieferung verweigern.
Solltest du aber eine Anlage Fachgerecht erweitern, auch ohne beim EVU eingetragen zu sein, bin ich mir ziemlich sicher das sie dir deshalb nicht den Strom "abdrehen" dürfen. [Ist ja eh alles hypothetisch gesehen, da es a) so gut wie nie jemand mitbekommt, b) man dir erstmal nachweisen müßte was alt und neu ist, c) es das EVU meist ein Schei.. interessiert was hinter dem Zähler passiert, solange du nichts damit am Zähler kaputt machst]
Da würde mich mal ein Präzedensfall von interessieren.
@chrottobw
Für dich hat meine oben stehende Debatte keine Bezüge. Du hast ja wahrscheinlich nur ein Elektronikhandel angemeldet. Damit fällst du dann in die Handelskammer. Wenn du was Installieren möchtest, musst du dich wie schon gesagt in der Handwerkskammer anmelden.
Dazu benötigst du dann einige Voraussetzungen.
Neben der Sache mit dem Meister spielt glaube ich noch eine entsprechende Versicherung eine große Rolle um vom EVU zugelassen zu werden, da du ja für deine Arbeit hafftest. Sollte also mal ein Haus wegen eines Fehlers von dir abbrennen, oder ein Mensch sterben, muss das entsprechend abgesichert sein, sonst kannst du dir gleich die Kugel geben.
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BID = 180351
ProximaX Schreibmaschine
Beiträge: 2604 Wohnort: Bensheim
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Zitat :
| In deinem Haus darfst du tun und lassen was du willst (Natürlich hafftest du dann für die eventuell entstehenden Gefahren und Verletzungen Dritter). Gut sollte die Anlage nicht nach der VDE oder den anerkannten Regeln der Technik sein, kann dir das EVU die Stromlieferung verweigern. |
Ich stimme blademaker zu.
Man kann aber auch die E-Installation selbst durch führen und von einem Meister abnehmen lassen. Vorher vielleicht mal in einem Elektrobetrieb nachfragen, das machen nicht alle!
Die wollen alles selbst verlegen, weil sie mehr dran verdienen!
Nimmt der Meister dein Gekabels an und gibt sein okay, haftet er falls was abraucht!
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BID = 180392
meister lampe Stammposter
Beiträge: 316
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Ich glaube du solltest dir mal die einschlägigen BG Vorschriften durchlesen. BGV A1 und BGV A3 wären da als erstes dran. Und dann dir mal einen Einblick in die entsprechenden VDE Normen verschaffen. Ich denke so an die DIN VDE 0100, das errichten elektrischer Anlagen.
Dann hast du so einen kleinen Einblick was gefordert wird und warum die Ausbildung zur Elektrofachkraft einige Jahre dauert, und trotzdem viele nur Pfuschen.
lampe
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BID = 180611
chrottobw Gerade angekommen
Beiträge: 4
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2) Arbeitsrechtliche Beurteilung:
chrottobw wird als "Kabelverleger & Netzwerktechnik" die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen, daher:
Schwarzarbeit ohne Eintragung in die Handwerksrolle.
Danke für die umfangreichen Antworten...
Ich bin in der Handwerksrolle eingetragen...
Mfg ]
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BID = 180616
blademaker Schriftsteller
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Beiträge: 587 Wohnort: Schwalmstadt
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Als was bist du denn da eingetragen?
Es wäre vielleicht auch sehr hilfreich, wenn du mal deine Qualifikationen aufzählen würdest, dann gibt es auch weniger Blindschüsse.
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BID = 180681
Homi Gesprächig
Beiträge: 137
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Hallo,
ich denke mal an Anlage B Abschnitt 2 Nr.30 Kabelverleger im Hochbau ohne Anschlussarbeiten. (handwerksänliches Gewerbe)
-Keine persönlichen Voraussetzungen gefordert.
Erforderlich für Elektroinstallationen wäre Anlage A Nr.9 Elektrotechniker. (zulassungspflichtiges Handwerk, i.d.R. Meisterzwang, Dipl.Ing mit Ausbildung, Techniker o.ä.)
Viele Grüße
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BID = 180897
Hemapri Schriftsteller
Beiträge: 784 Wohnort: Südthüringen
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Zitat :
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ich denke mal an Anlage B Abschnitt 2 Nr.30 Kabelverleger im Hochbau ohne Anschlussarbeiten. (handwerksänliches Gewerbe)
-Keine persönlichen Voraussetzungen gefordert.
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So wird es auch sein und damit darf er Leitungen, die der Kommunikationstechnik dienen, wie Telefon-, Netzwerk- oder Breitbandkabel installieren und die nötigen Arbeiten am Potenzialausgleich durchführen, die entsprechenden Anlagen aber nur an vorhandener E-Installation in Betrieb nehmen. Sind Anschlussarbeiten erforderlich, z.B bei Schaltschränken, sind diese von einer Elektro-Fachkraft durchführen zu lassen und es gelten die entsprechenden Bestimmungen.
MfG
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