Rechtsfrage zu E-Werk bei Hauptsicherungen

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Autor
Rechtsfrage zu E-Werk bei Hauptsicherungen

    







BID = 171228

Rosella

Stammposter



Beiträge: 263
 

  


Hallo.
Ich weiß ncht ob ich meinen Beitrag richtig platziert habe, aber ein anderes Forum finde ich nicht, das paßt.
Wir wohnen in einem Haus , das 1950 erbaut wurde. Wir hatten unseren Strom die ganze zeit über Freileitung auf dem Dach.
Das Ganze war abgesichert mit einer Hauptsicherung 25 Ampeer.
Das war natürlich zu wenig in den letzten Jahren so daß die Sicherung immer wieder rausflog.(Schraubsicherung) Da das ganze nicht plombiert war, haben wir das immer wieder selbst ausgetauscht.
Nun wurde vor 2Jahren das Stromkabel unter die Erde gelegt, und neu angeschlossen. Die Hauptsicherung ist nun im Keller (Keine Schraubsicherung mehr und verblombt.) Wenn wir nun nicht aufpassen was gerade läuft, fliegt die Sicherung raus, und das E- Werk berechnet für den Austausch30€. Meine Frage ob man nicht stärker absichern könnte, wurde beantwortet mit ja, würe aber700 € Kosten.Was mir aber für den Austausch der Sicherung zu hoch erscheint.
Meine Frage ist nun: Muß das E-Werk dies nicht eigentlich kostenlos machen, da in der Satzung steht: Das E-Werk verpflichtet sich Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Ich habe schon einige Gespräche geführt, aber die wollen dies nur ändern, wenn ich den Betrag bezahle.
Ich Frage auch aus diesm Grunde hier nach, weil in Nachbarorten das Badewerk zuständig ist, und die haben dies Ihren Kunden kostenlos umgestellt.
Kennt sich irgend wer aus, ob ich das was machen Kann?
MfG
Rosella

BID = 171238

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo Rosella,

mit Deiner Frage bist Du in der richtigen Rubrik gelandet.


Aber das EVU hat schon Recht:
Wenn man einen stärkeren Hausanschluß haben möchte, muß man in vielen Gegenden einen sog. Netzkostenbeitrag bezahlen. Dessen Höhe ist abhängig von der inanspruchgenommenen Anschlußleistung (also z.B. 1x25A oder 3x50A).

Sollte also im Rahmen der Erdverkabelung noch nicht für eine Verstärkung des Anschlusses bezahlt worden sein, so hast Du ME genau zwei Möglichkeiten:
1) mit den 25A auskommen u. ggf. gelegentlich das Wechseln der Hauptsicherung bezahlen
2) den Anschluß verstärken lassen u. eben dafür bezahlen

Frage:
Habt Ihr einen Wechselstromzähler (also nur eine Hausanschlußsicherung zu 25A) oder einen Drehstromzähler (also drei Hausanschlußsicherungen zu je 25A)?


Dein Argument mit der "Satzung" zieht nicht. Denn die "ausreichende Menge Strom" bezieht sich selbstverständlich auf die Größe des vorhandenen Hausanschlusses bzw. die zulässigen/genehmigten Geräte.
Auf welchen Wert soll denn der Anschluß für die € 700,- verstärkt werden?


Und was habt Ihr denn alles angeschlossen? Mit 25A kommt man in der Praxis schon recht weit. Viele Wohnungen und Häuser hier haben auch nicht mehr und es gibt eigentlich kaum Probleme!


Gruß,
sam2


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am  8 Mär 2005 19:33 ]

BID = 171241

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Einsortierung passt schon.

Ich nehme an, es wurde dann im ganzen Straßenzug die Freileitung durch Erdkabel ersetzt? Oder nur euer Haus auf Kabel zum nächsten Masten umgestellt?

Zumindest im ersten Fall sollte die neue vekabelung doch so bemessen worden sein,d ass ein hochrüsten des Hausanschlusses technisch möglich sein dürfte. Wer pro Anschluss unter 35A einplant und darauf das Versorgungssystem ausrichtet, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.

Hast du 'ne begründung für die 700 Euro bekommen? Teilweise legen die EVU Kosten für die Eschließung auf die Anwohner um, gestaffelt nach den Anschlussleistungen. Kann also sein, dass sie nun damit argumentieren, dass man ja mit den 25A bei der Errichtung günstiger weggekommen ist und nun seinen Anteil nachzahlen soll, wenn man auch größere Leistungen haben will.

BID = 171261

swemers

Gesprächig



Beiträge: 112

Hi,
@Sam
das würde ich auf anhieb aber anders sehen, wenn vor 2 Jahren das die Zuleitung zum Haus erneuert wurde, hätte sich der VNB an die TAB 2000 halten müssen. Diese Verweisst zum Thema Leistungsbedarf auf die DIN 18015-1. Diese fordert für sämtliche Leitungen im Hauptstromsystem eine Mindestbelastbarkeit von 63A. Wenn diese nicht eingehalten wurde ist dies ein Versäumniss der VNB.
Da also keine Erweiterung notwendig ist (bzw. diese auf versäumnisse des VNB zurückzuführen wären) ausser das auswechseln/einsetzen der Sicherungen sollte sich die maximalen kosten eben auf diese (bzw. max 70% dieser) beschränken.
Der VNB darf für bereits erledigte arbeiten nur Kosten erheben wenn diese vor erscheinen der AVBEltV geschehen sind (ich glaub das war 1979)
Natürlich ist das ohne gewähr, und nur das was ich mir auf anhieb dazu denken würde.

BID = 171268

eraxi

Neu hier



Beiträge: 43

Hallo Rosella

Bei einer Umstellung des Ortsnetzes bekommt jeder Kunde die Sicherungsgröße wieder, die er vor der Umstellung hatte bei Euch eben 25A. Alles andere stellt eine Leistungserhöhung
da und dafür ist das EVU berechtigt einen sogenannten
Baukostenzuschuß (BKZ) zu berechnen. Dieser BKZ ist für die Aufwendungen im vorgelagerten Netz z.B. Verstärkung im MS-Bereich usw. Für Privatkunden gibt es dafür Pauschalen pro
Sicherungsstufe, für Gewerbliche Kunden wird es noch teurer. Da geht es pro kW angeschlossene Leistung richtig zur Sache.
Du sollst also nicht für die Sicherung sondern nur für die sogenannte Leistungserhöhung zur Kasse gebeten werden.
Ist leider so.

@ swemers
Bei alten Anlagen ohne Zählervorsicherungen begrenzt die HAS
die Vorhalteleistung (es gibt auch noch alte Zähler mit weniger als 63A im Netz)
Bei neuen Anlagen übernimmt das die Zählervorsicherung und im HAS ist 63A einzusetzen.
MfG

[ Diese Nachricht wurde geändert von: eraxi am  8 Mär 2005 20:06 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: eraxi am  8 Mär 2005 20:07 ]

BID = 171278

swemers

Gesprächig



Beiträge: 112

Hi,

Zitat :
Du sollst also nicht für die Sicherung sondern nur für die sogenannte Leistungserhöhung zur Kasse gebeten werden.Ist leider so.


Zitat :
AVBEltV § 9 Baukostenzuschüsse
(3) Ein weiterer Baukostenzuschuß darf nur dann verlangt werden, wenn der Anschlußnehmer seine Leistungsanforderung erhöht und dadurch Veränderungen am Hausanschluß erforderlich werden. Er ist nach Absatz 2 zu bemessen.

Diese Veränderung ist nun nicht mehr erforderlich, da sie bereits vor 2 Jahren erfolgt ist.

BID = 171298

Rosella

Stammposter



Beiträge: 263

Hallo Leute Vorab Danke für Eure Antworten. Muß sagen bin schon öfters hier gewesen, habe immer Top Antworten eralten. Dies wollte ich eimal sagen!.
Nochmals kurz etwas dazu. Es sind drei Sicherungen im Keller a, 25 Ampeer. Wir sind hier zu 3 Wohnungen a 50 Quadratmeter Fläche angeschlossen. Und da muß man schon aufpassen mit der Belastung (Heizung Tiefkühltruhe E-Herd usw.) Was mich am meisten stört ist, daß im Nachbarort wo meineSchwester wohnt ein anderer Betreiber ist, Badenwerk und die dies kostenlos auf 53 oder 63 Ampeer erhöht haben, obwohl da auch 25 er drin waren. Die Leitungen die verlegt wurden sind dafür ausgelegt.
Noch ne böde Frage zum Abschluß: Man kann doch dem Strombeteiber wechseln, wenn ich den meiner schwester nehmen würde, könnte man das Problem dadurch kostengünstiger regeln, oder bleibt mein E-Werk mein Ansprechpartner?
MfG
Rosella

BID = 171352

Indako

Gelegenheitsposter



Beiträge: 62

Hallo


Zitat :
Diese Veränderung ist nun nicht mehr erforderlich, da sie bereits vor 2 Jahren erfolgt ist.


Das ist sicher Richtig, bloß wurde dies vor zwei Jahren wahrscheinlich nicht vom Kunden bezahlt, sondern der Stromversorger ist in Vorleistung gegangen. Du bekommst ja das Ei im Supermarkt auch nicht umsonst, nur weil es letzte Woche schon gelegt wurde und somit bereits vorhanden ist.


Zitat :
Man kann doch dem Strombeteiber wechseln, wenn ich den meiner schwester nehmen würde, könnte man das Problem dadurch kostengünstiger regeln, oder bleibt mein E-Werk mein Ansprechpartner?


Den Strom bekommst du eventuell billiger, bloß bei der Gebühr für die Leistungserhöhung wird es trotzdem bleiben. Denn du bleibst Technisch weiterhin bei deinem Stromversorger vor Ort. Nur die Stromrechnung kommt von wo anders. Einzige Möglichkeit währe, dein neuer Stromlieferant übernimmt die Gebühr für die Leistungserhöhung, in der Hoffnung, dann mehr Strom an dich verkaufen zu können. Einfach mal freagen.


Indako

BID = 171369

Hemapri

Schriftsteller



Beiträge: 783
Wohnort: Südthüringen


Zitat :

Man kann doch dem Strombeteiber wechseln, wenn ich den meiner schwester nehmen würde, könnte man das Problem dadurch kostengünstiger regeln, oder bleibt mein E-Werk mein Ansprechpartner?

Der für das Gebiet zuständige Versorgungsnetzbetreiber bleibt weiterhin der zuständige Ansprechpartner. Ein anderer Stromlieferant liefert dir dann nur die elektrische Energie und stellt dir das in Rechnung. Das Leitungsnetz und die Zähleinrichtungen bleiben beim zuständigen VNB.

BID = 171382

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Der Umbau und damit ggf. vorgeleisteter Baukostenzuschuss wurde aber nicht durch die nun gewünschte Leistungserhöhung verursacht. Und den Zitierten Ausschnitt verstehe ich so, dass nur durch Anschlusserhöhung nötig werdende Arbeien berechnet werden dürfen.

BID = 171526

Höfo

Gelegenheitsposter



Beiträge: 69
Wohnort: Nürnberg
Zur Homepage von Höfo

Was mich allerdings wundert ist folgendes


Zitat :
Und da muß man schon aufpassen mit der Belastung (Heizung Tiefkühltruhe E-Herd usw.


Wenn hier in 3 Haushalten E-Herd, Heizung usw. dranhängen, so hätte dies doch eigentlich schon längst umgestellt gehört. 3x E-Herd auf 25 A ??

Bei uns werden solche Angaben beim EVU benötigt wenn eine Fertigmeldung abgegeben wird. Und bei einer Neueinspeisung hätte das EVU doch dies überprüfen müssen/sollen - oder?

BID = 171540

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Da hast Du wohl Recht.

Nur - ich kann mir vorstellen (und kenne genug solche Fälle) wo das EVU dies im Zuge solcher Arbeiten anbietet und das dann vom Grundstückseigentümer vehement abgelehnt wird (um den von ihm zu tragenden Kostenanteil zu vermeiden).
Ausnahmsweise beläßt man es dann bei der vorherigen Belastbarkeit.
Es erfolgt Nachberechnung, sobald der Kunde einen stärkeren Hausanschluß nutzen möchte.


Aber dann darf man (als Kunde) eben auch nicht meckern...
Denn: Keine Arme? - Keine Kekse...!


Fragen wir mal andersherum:
Bei drei Wohnungen wird das wohl nicht alles selbstgenutzt sein. Sprich - es gibt Mieter. Diese hätten dann ggf. gegenüber dem Eigentümer/Vermieter einen Anspruch auf Verstärkung des Hausanschlusses. Und soweit es sich um den Anschluß heute üblicher Betriebsmittel handelt (z.B. WaMa), müßte jener auch die Kosten tragen. Gilt natürlich nicht, falls Mieter E-Herde benutzen, obwohl Gasherd voresehen ist oder so!

BID = 171599

Rosella

Stammposter



Beiträge: 263

Hallo.
Nochmals kurz einige Zeilen zum "Reichen" Vermieter.Das Häuschen mit Anbau beherbergt in einer Wohnung meine Mutter mit E-Herd, in der anderen meine Frau und ich, und in der 3. Wohnung wohnt meine Tochter. Natürlich alle mit E_Herd und das ganze Haus wird mit einer Ölheizung betrieben.
Es ist leider nicht immer möglich Nicht eingeplante Kosten so mit links zu begleichen.
Trotzdem nochmals Danke für eure tatkräftige Unterstützung (Tips) zu meinem Problem.
MfG
Rosella
Hätte mich nur nochmals interessiert, warum das Badenwerk dies in den angrenzenden Bezirken kostenlos gemacht hat, wenn die dort auch jede Menge "Kohle" hätten machen können?
Niemand verzichtet doch auf Einahmen, wenn man legal dafür abkassieren Kann

BID = 171621

Hemapri

Schriftsteller



Beiträge: 783
Wohnort: Südthüringen

Das weiss ich auch nicht. Vieleicht haben die bemerkt, dass da eigentlich schon grössere Sicherungen hätten drin sein müssen und haben die schnell ohne Wind aufzuwirbeln in die reguläre Grösse umgetauscht.

BID = 171624

Höfo

Gelegenheitsposter



Beiträge: 69
Wohnort: Nürnberg
Zur Homepage von Höfo

Hey Rosella


Zitat :
Hätte mich nur nochmals interessiert, warum das Badenwerk dies in den angrenzenden Bezirken kostenlos gemacht hat, wenn die dort auch jede Menge "Kohle" hätten machen können?


Tja das muss/kann man nicht verstehen - bei uns wird bei so etwas in der Regel auch nichts verlangt.

Vieleicht könnt Ihr versuchen die Kosten sozusagen mit den Abschlgsrechnungen über einen längeren Zeitraum zu begleichen.

Viel Glück


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