EU stellt Finanzierung von ARD und ZDF in Frage

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EU stellt Finanzierung von ARD und ZDF in Frage

    







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Ein Rudel Gurken

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EU stellt Finanzierung von ARD und ZDF in Frage

Der Umgang mit Rundfunkgebühren in Deutschland verstößt nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüter zum Teil gegen EU-Recht. Die Brüsseler Beamten fordern eine präzisere Definition des Grundversorgungsauftrags, mehr Transparenz und die Gründung einer unabhängigen Aufsichts-Behörde.


Brüssel/Hamburg - EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat Deutschland am Donnerstag zu umfangreichen Änderungen an der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgefordert. In einem Schreiben, das der Bundesregierung zuging, fordert sie die zuständigen Stellen auf, Aufgaben und Finanzierung von ARD und ZDF zu präzisieren. Brüssel sei zu der "vorläufigen Auffassung gelangt, dass das gegenwärtige Finanzierungssystem ... nicht mehr in Einklang" mit EU-Recht stehe.

Die EU-Wettbewerbsbehörde folgte damit weitgehend Beschwerden des Privatsenderverbandes VPRT. Die Privaten hatten sich im April 2003 an die EU gewandt.

Zudem qualifizierten die Brüsseler Wettbewerbshüter die Rundfunkfinanzierung in Deutschland als eine Form staatlicher Beihilfe. Dies unterwirft die öffentlich-rechtlichen Anstalten strengeren Anforderungen bei der Verwendung ihrer Mittel als bisher. Die bisherige Finanzierung verfälsche in vielen Bereichen den Wettbewerb.

Kritik an Irland und den Niederlanden

An Irland und die Niederlande ergingen ähnliche Schreiben. Die drei Mitgliedstaaten müssten die erforderliche Transparenz herstellen und Quersubventionen für Tätigkeiten vermeiden, "die in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag stehen", erklärte die Behörde. Mit der Untersuchung werde das Vorrecht der Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt, "öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren". Erforderlich seien aber Grundsätze für die Finanzierungsregelungen.

Diese Grundsätze müssen sich den Angaben zufolge beziehen auf eine "eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrags, die Führung getrennter Bücher, so dass zwischen den öffentlich-rechtlichen und sonstigen Tätigkeiten unterschieden werden kann, und geeignete Mechanismen, um eine Überkompensation der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu verhindern". Zudem müssten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nach wirtschaftlichen Grundsätzen ausgeübt würden.

Dabei geht es auch um die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF. Der VPRT hatte unter anderem kritisiert, dass Angebote wie die WDR-Partnerschaftsbörse Liebesalarm.de kostenfrei seien. Andere kommerzielle Anbieter seien dadurch im Nachteil.

Forderungen nach Kontrollinstanzen

Schließlich fordert Kroes die Gründung einer unabhängigen nationalen Behörde, die die Einhaltung dieser Grundsätze überwacht. Die EU-Kommission habe bereits an Frankreich, Italien, Spanien und Portugal ähnliche Forderungen gestellt, woraufhin diese Mitgliedstaaten im Sinne Brüssels reagiert hätten. Mit den Beschwerden in Deutschland und den Niederlanden seien nun aber neue Fragen aufgeworfen worden, wie etwa die Finanzierung der Online-Tätigkeiten.

Dabei stelle Brüssel nicht in Frage, dass die Sender Online-Dienste als Teil der Grundversorgung anbieten. Umfang und Finanzierung dessen dürfe aber nicht von den Anstalten geregelt werden, sondern vielmehr vom Staat.

Deutschland, Irland und die Niederlande haben nun die Möglichkeit, sich zu den Forderungen zu äußern. Leiten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Schritte ein, werde die Kommission den Fall zu den Akten legen, erklärte Kroes.
Quelle : Spiegel online

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Ein Rudel Gurken

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Deutschland soll Änderungen am Finanzierungssystem von ARD/ZDF vorschlagen

Deutschland muss der EU-Kommission offiziell Rechenschaft über die Rolle und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ablegen. Das gegenwärtige Finanzierungssystem stehe nach vorläufiger Auffassung nicht im Einklang mit Artikel 87 des EG-Vertrages, wonach die Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verfälschenden Beihilfen gewähren dürfen, teilte die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am heutigen Donnerstag in Brüssel mit. Zwar stelle man das Recht der Mitgliedstaaten nicht in Frage, öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren, doch müssten Quersubventionen für Tätigkeiten vermieden werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag stehen. Deutschland soll nun Änderungen am System der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks vorschlagen.

Kritikpunkt ist unter anderem die Finanzierung von Online-Aktivitäten der öffentlichen Anstalten. Der Branchenverband VPRT hatte sich beschwert, dass privatwirtschaftliche Rundfunkprogramme benachteiligt seien, weil Online- und E-Commerce-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Unrecht aus den Rundfunkgebühren finanziert würden. Solche Aktivitäten seien nicht vom öffentlichen Auftrag gedeckt. Die EU-Kommission ist hingegen der Auffassung, dass die Öffentlich-Rechtlichen Online-Dienste sehr wohl als Teil ihres Grundversorgungsauftrages anbieten können, der Umfang dieser Tätigkeiten und ihre Finanzierung durch öffentliche Mittel sollte aber nicht von den öffentlichen Anstalten selbst, sondern von staatlicher Seite geregelt werden, "damit nur solche Dienstleistungen einbezogen werden, die die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft in gleicher Weise wie die herkömmlichen Rundfunkanstalten befriedigen".

Neben Deutschland wurden auch Irland und die Niederlanden von der Kommission aufgefordert, ihre Finanzierungsregelungen der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten klarzustellen. Ähnliche Untersuchungen hatte die Kommission in der Vergangenheit auch in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal durchgeführt. Im Anschluss daran hätten diese Mitgliedstaaten Maßnahmen erlassen oder vorgeschlagen, um zu gewährleisten, dass in ihren Finanzierungsregelungen "die Grundsätze der Klarheit, Transparenz und des marktwirtschaftlichen Verhaltens befolgt werden". Diese Grundsätze müssten auch für andere Staaten gelten, hielt die Wettbewerbskommissarin fest: "Eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrags, Führung getrennter Bücher, sodass zwischen den öffentlich-rechtlichen und sonstigen Tätigkeiten unterschieden werden kann, und geeignete Mechanismen, um eine Überkompensation der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu verhindern." Zur Überwachung der Einhaltung dieser Grundsätze sollten die Staaten eine unabhängige nationale Behörde einrichten.

Quelle : Heise

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Ein Rudel Gurken

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Rechnungshof kritisiert Finanzgebaren der GEZ

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Anstalten ein miserables Zeugnis über ihren Umgang mit Gebührengeldern ausgestellt. Die Prüfer monieren laut SPIEGEL vor allem Verschwendung bei Großaufträgen, Beraterhonoraren und Informationsreisen von     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      Mitarbeitern.

Hamburg - In seinem 85-seitigen Prüfbericht befasste er sich vor allem mit dem aktuellen 21,3 Millionen Euro teuren EDV-Großprojekt "DV 2005" und den Kosten für die umfassende interne Neuorganisation, aber auch mit einer Reise führender     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      Mitarbeiter nach USA und Japan im Jahr 2003. Die Prüfer kritisieren dabei vor allem die laxe und teilweise regelwidrige Vergabe von Großaufträgen durch die     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      Spitze. Insbesondere monieren sie bei der Verpflichtung von IBM für die groß angelegte EDV-Umstellung "DV 2005" gravierende Mängel. Die     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      sei gehalten, mit ihren Mitteln "wirtschaftlich und sparsam" zu agieren und eine transparente Ausschreibung zu gewährleisten, heißt es in dem Bericht. "Diesen Anforderungen hat das Vergabeverfahren nicht entsprochen." Es sei nicht auszuschließen "dass durch die aufgezeigten Mängel im Vergabeverfahren ein finanzieller Schaden für die     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      eingetreten ist".

Besonders pikant wird der Bericht, der auch zahlreiche gut dotierte Beraterverträge und Leistungszulagen für leitende Mitarbeiter moniert, wenn es um eine "Informationsreise" von leitenden     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      Mitarbeitern in die USA und nach Japan geht, bei der IBM den Kölnern andere EDV-Großprojekte vorstellte. Die Kosten des Trips beliefen sich laut Prüfbericht auf 52.493,38 Euro. Für die Reise, schreiben die Prüfer, "vermögen wir eine sachliche Notwendigkeit nicht zu erkennen".

"Wir haben keine Verstöße begangen und es ist kein finanzieller Schaden entstanden", erwidert     [GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe]      Chef Buchholz auf SPIEGEL-Anfrage. Insofern warte man die abschließende Stellungnahme des Rechnungshofs gelassen ab.

Im Konflikt um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks droht EU-Medienkommissarin Viviane Reding der Bundesregierung mit Zwangsmaßnahmen. Im Magazin "Focus" forderte sie rasch neue Gesetze, um dem Finanzgebaren von ARD und ZDF klare Grenzen zu setzen. Wenn die rot-grüne Bundesregierung sich weigere, "könnten wir sie über das Wettbewerbsrecht dazu zwingen". Das würde "unangenehm".

Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hatte am Donnerstag bekannt gegeben, dass das System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sei. Die EU nimmt vor allem die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen ins Visier. Kommissarin Reding kündigte in diesem Bereich Einschränkungen an, schloss ein Verbot aber aus.

Quelle : Spiegel online

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