Unterschied: Nullung - Klassische Nullung

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Autor
Unterschied: Nullung - Klassische Nullung

    







BID = 155715

Tozz

Gerade angekommen


Beiträge: 1
 

  


Hab vor kuzem was von einer klassischen Nullung gehört.
Was sind die Unterschiede zwischen Nullung und klassischer Nullung????

MFG
Tozz

BID = 155748

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo Tozz,

erstmal Willkommen im Forum!

Sehr ausführlich hast Du die Suchfunktion im Forum aber nicht benutzt...

Also:
Beides sind veraltete Bezeichnungen. Nullung an sich ist der Oberbegriff. Es gibt zwei Arten der Nullung. Bei beiden Varianten geht es um den Schutz gegen das Bestehenbleiben zu hoher Berührungssüpannungen durch den Einsatz von Überstromschutzorganen.
Die klassische Nullung macht das im TN-C-System (also mit PEN-Leiter, der die Rückleitung des Betriebsstroms und die Schutzfunktion in einer Ader vereinigt). Die moderne Nullung macht das (meist) im TN-C-S-System oder (selten) im TN-S-System (also mit generell oder im Haus getrennten Leitern, Neutralleiter N für die Betriebsstromrückführung und separatem Schutzleiter PE).

Klassische Nullung ist (da sie sehr gefährlich werden kann) in Neuanlagen seit vielen Jahren aus guten Gründen verboten. Ausnahme: Querschnitte überall von mindestens 10mm², wenn keine EDV-Anlagen betrieben werden.


So, ich hoffe, das war jetzt gut verständlich!
Wenn nicht, bitte nachfragen.


Gruß,
sam2


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 156071

user2

Gerade angekommen


Beiträge: 8

Hallo Forum,

dazu eine Zusatzfrage:

Wie sieht es bei der Erweiterung meines alten 2-Leiter Hausnetzes aus ?

Darf ich da weiterhin 2-adrig verlegen oder muss ich ab der Abzw.-Dose 3-adrig arbeiten ?

Freundlicher Gruß !

BID = 156095

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Im Prinzip nein.

Will sagen: Keinesfalls darf bei Querschnitten unter 10mm² zweiadrig weitergefahren werden!

An der Erweiterungssstelle ist der (normgemäß graue oder grüngelbe) PEN-Leiter daher in einen blauen N-Leiter und einen grüngelben PE-Leiter aufzuteilen.

Dies ist aber nur von Belang, insofern überhaupt eine Erweiterung durchgeführt werden darf.

Ünlicherweise bedeutet eine solche Erweiterung eine wesentliche Änderung der Anlage, sodaß diese insgesamt den Vorschriften für Neuanlagen zu entsprechen hat. Das heißt, man muß dann zumindest den abgegrenzten Anlagenteil (z.B. Endstromkreis) komplett auf separaten Schutzleiter umrüsten!

Die Einschätzung ist schwierig und in Einzelfall durch den verantwortlichen Ausführenden vorzunehmen.

BID = 156395

user2

Gerade angekommen


Beiträge: 8

Hallo sam2,

danke für deine schnelle Antwort.

Unter Erweiterung verstehe ich das Legen einer zusätzlichen Steckdose, einer Leuchte mit Schalter o.ä.
Dafür verwende ich natürlich 1,5mm2 NYM-J Kabel und keinesfalls 10mm2; ich denke, dass ist zulässig.

Mein Einfamilienhaus ist Bj. 64 und die Farbcodierung der vorhandenen Leitungen erscheint mir manchmal willkürlich.

Wo ist denn definiert, was man unter einer "wesentlichen Änderung einer Anlage" versteht - etwa in der VDE 0100 ?

Freundlicher Gruß !

BID = 156428

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Wovon träumst Du sonst so...?

Wenn das irgendwo definiert oder überhaupt sauber definierbar wäre, hätte ich nicht schreiben müssen, daß die Einschätzung schwierig ist.

Die Meinungen der Fachleute gehen da auseinander...
Mancher will nicht mal die Ersetzung einer einfachen durch eine doppelte Steckdose zulassen, andere haben auch gegen weiterführende Leitungen nichts.
Die Entscheidung muß stets derjenige treffen, welcher auch die Verantwortung hat, also der ausführende Installateur!

Denn Achtung:
Mit der Erweiterung geht die Haftung für die gesamte Anlage, also auch für ggf. schon vorhanden gewesene Fehler, auf diesen Installateur über. Zumindest soweit er sie bei fachgerechtem Arbeiten hätte erkennen können oder gar müssen...

Zuallererst muß mal geprüft werden, ob die Anlage insgesamt fehlerfrei ist und in diesem Zustand den Vorschriften der Errichtungszeit voll und ganz entspricht.

Liegt ein Fehler vor oder entspricht die Anlage jetzt oder entsprach sie gar schon damals nicht den seinerzeitigen Vorschriften, so verliert sie jeden Bestandsschutz und muß komplett nach den aktuellen Vorschriften neu errichtet werden!

Auch wenn in der Zwischenzeit eine Nutzungsänderung erfolgt sein sollte, besteht keinerlei Bestandsschutz mehr.


Welche Art von Leitungen (Mantelleitung, Stegleitung oder Einzeladern in Rohr) sind denn in Deinem Haus verwendet worden?
Das alte Farbsystem ist auch bei korrekter Anwendung geeignet, Laien und auch so manche Fachleute zu verwirren...

BID = 156465

darkstar

Schriftsteller



Beiträge: 700
Wohnort: Kirrlach

ist die Installation in Rohr ? falls ja, könnte man ja einfach NYM-J einziehen und hätte den Vorteil von TN-S. Die Diskussion von Bestandsschutz hätte sich dann in Richtung nächster Abzweigdose verschoben.

BID = 156479

kaot

Stammposter

Beiträge: 228
Wohnort: Hamburg

dann kann er auch einfach nur eine gnge Ader nachziehen und zwar für den gesamten Stromkreis.

mfG K

BID = 156491

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Kann schon, aber u.U. darf er nicht...

BID = 156597

user2

Gerade angekommen


Beiträge: 8

@sam2
Danke, dass du dir Gedanken um meine sonstigen Träume machst, aber sei versichert, sie tangieren keinesfalls die Verlegung von E-Leitungen.

@all
In meinem Haus sind Stegleitungen (2-adrig)installiert; bis auf Boden und Keller, dort ist es NYM-J Kabel. Es gibt also keine Leerrohre, in die ich Kabel einziehen könnte. Deshalb kann ich die ganze Installation auch nicht einfach mit FI-Schutzschaltern erweitern.

Ich werde also für künftige Erweiterungen 3-adrig NYM-J verwenden.
Ich denke, damit genüge ich den Anforderungen.

Meine Frage, wo die Regeln definiert seien, basiert auf dem Stoff der Vorlesung Energietechnik im Studium - schwerpunktmäßig ging es dabei allerdings um die mathematische und physikalische Behandlung von Hoch- und Mittelspannungsnetzen.
Am Rande wurden wir auch mit der 0100 konfrontiert.

_________________
Freundlicher Gruß !

BID = 161812

Wiener

Neu hier



Beiträge: 23
Wohnort: Wien

Wäre es möglich die Nullung zu messen ob eine vorhanden ist od. kann mann das nur optisch überprüfen mit an blick in den HAK --> Nullungsverbindung???

lg

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Wiener am 12 Feb 2005  1:08 ]

BID = 161841

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Letzte Sicherheit gibt nur der Augenschein.
Allerdings reicht da bei Weitem nicht die Untersuchung einer eventuellen Verbindung im/am HAK! Denn eine PEN-Aufteilung kann sich überall verstecken...


Aber einen guten Hinweis auf die Netzform kann sehr wohl eine Messung des Schleifenwiderstands geben.

In Verbindung mit dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von FI läßt das dann Schlüsse auf die angewandte Schutzmaßnahme zu.


Der Gebrauch der veralteten Begriffe Nullung etc. macht die korrekte Betrachtung allerdings immer etwas kompliziert, weil er zwei Aspekte vereint, die heute getrennt betrachtet werden, nämlich das System (die Netzform) und die Schutzmaßnahme gegen das Bestehenbleiben zu hoher Berührungsspannungen (elektrischen Schlag).

Nullung ist also die Verbindung eines TN-C- , TN-S- oder TN-C-S- Netzes mit dem alleinigen Schutz durch Überstomschutzorgane.
Dabei wäre TN-C die "klasssische Nullung", TN-S- und TN-C-S die "moderne Nullung".
"Schnelle Nullung" ist dagegen keine Nullung im eigentlichen Sinne. Dabei handelt es sich nämlich um den Schutz durch Fehlerstromschutzschalter im TN-S- oder TN-C-S-Netz.


Was mich interessiert:
Warum willst Du denn das wissen? Gibt es eine konkrete Problemstellung?
Danke!


[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 12 Feb 2005 10:11 ]

BID = 162023

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

@Wiener: Die Nullungsverbindung ist AFAIK als Begriff sowieso eine hiesige Erfindung. Sie bezeichnet wenn mich meine Schulbildung nicht komplett trügt die lokale Verbindung PEN-PAS, also die "Erdung" des PEN.

BID = 162111

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

@ user2



"Ich werde also für künftige Erweiterungen 3-adrig NYM-J verwenden.
Ich denke, damit genüge ich den Anforderungen."

Hier aus der Fachpresse 2 Links für dich.

de 03/2004 Arbeiten in AltanlagenBeiblatt 2 von DIN VDE 0100 (VDE 0100)
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/03/pp01.html


de 04/2002 Hausinstallation mit klassischer Nullung
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2002/04/a_de-prax01.html

mfg sps

BID = 162421

Wiener

Neu hier



Beiträge: 23
Wohnort: Wien


Zitat :




[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 12 Feb 2005 10:11 ]


Nein Prob gibt es keine mich interessiert es nur da es bei der letzten Besprechung in der Firma zur Geltung gekommen ist und unser QM gemeint hat das es keine Möglichkeit gäbe die nullung zu überprüfen ,und das es nur möglich sei mit einem Blick in den Hak das Vorhandensein zu überprüfen .

Genaue Rückschlüsse wird es ja wohl auch nicht über die Messung des Schleifenwiderstandes geben oder ??

Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist aber z.B. wenn keine Nullung vorhanden ist müssen 2 FI hintereinander geschalten werden mit 100 und 30mA.

Aber wenn man Nicht weiß ob jetzt eine Nullung vorhanden ist und die Elektroinstallationen Veraltet sind kann man dadurch natürlich auch keine Rückschlüsse erzielen.

Noch eine Frage wie weit geht die Schutzmaßnahme nullung bis zum FI oder bis zur letzten schucko mit dem letzten angeschlossenen Verbraucher ???

Die Nullung ist bei uns ein endloses Thema und keiner weiß eigentlich so wirklich darüber bescheid. Na ja doch aber genau Auskünfte kann man nicht wirklich bekommen.


Gruß aus Wien Mario


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