Wie ist das mit einem Zähler vom Nachbarhaus?

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Autor
Wie ist das mit einem Zähler vom Nachbarhaus?

    







BID = 154999

Hemapri

Schriftsteller



Beiträge: 783
Wohnort: Südthüringen
 

  


Hallo!

Bei mir im Haus befinden sich zwei Zähler, einer für mein Haus (leider nur eine Phase ~, und ein Drehstromzähler für das Nachbarhaus. Wer kann mir mal einen Tipp geben, wie man es am besten anstellen kann, dass dieser Zähler verschwindet. Muss der EVU dies auf seine Rechnung machen, wenn der Hausbesitzer dies wünscht und wie kann der Besitzer des Nachbarhauses da mit in die Pflicht genommen werden. Der möchte wegen der Kosten am liebsten nämlich nichts davon wissen.

Zur Situation vor Ort: Dachständer > Hauptanschluss als einfacher Metallkasten mit 3x64A Schraubsicherung > von da aus 4x25 Cu auf einen Hauptkabelverteiler über den Zählertafeln > je eine offene Zählertafel für jedes Haus > vom Drehstromzähler des Nachbarn (im oberen Zählerbereich mit 3x40A LSS abgesichert) geht jetzt ein 4x25 Cu ca. 25 m über meinen Dachboden > an der Aussenwand innen dann ein Klemmkasten mit 3x30A > dann eine oberirdische Hänge zum Nachbarhaus

Das Problem: Ich würde gern meine Installation betreffs Zähler- und Verteilerschrank erneuern bzw. errichten, weil mich die beiden hässlichen Zählertafeln und das schwarze Brett mit den 18 dicken Schraubsicherungen im Flur irgendwie anwidert.

Wer kann Tipps geben?

BID = 155002

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Schau erstmal in Deinen Grundbuchauszug, ob es dort eine entsprechende Dienstbarkeit gibt.

Dann noch den ursprünglich abgeschlossenen Versorgungsvertrag beim EVU abfordern (Kopie), um festzustellen, ob denen dort ein Recht hierzu eingeräumt wurde.

BID = 155140

Hemapri

Schriftsteller



Beiträge: 783
Wohnort: Südthüringen

Defenitiv gibt es da keine Dienstbarkeit. das ganze hat sich historisch entwickelt. Es handelte sich früher mal um ein Grundstück. Mein Haus gab es da schon, das neuere nebenan nicht. Die Häuser waren (oder sind noch heute) per Mast versorgt und zwar immer schön abwechseln eine Phase und der PEN pro Haus. In den 50er oder 60er Jahren hatte der damalige Eigentümer die Idee, eine Dreschmaschine zu errichten und zwar just an der Stelle, wo sich heute das Nachbarhaus befindet. Wegen des dafür erforderlichen Drehstromanschlusses wurde das Hauptkabel gewechselt und ein entsprechender Zähler installiert und die heute noch existierende Verkabelung errichtet. Das Grundstück wurde später geteilt und Ende der 80er an Stelle der Dreschmaschine ein Gewerbegebäude (Garage mit Büro) errichtet, welches später zum Wohnhaus umgebaut wurde. das alte Dreschmaschinenkabelwurde der Einfachheit halber dabei als Versorgungskabel weiter benutzt und der Zähler befindet sich bis dato im ersten Haus. Zu DDR-Zeiten hat danach kein Hahn gekräht, wenigstens die Stromversorgung war sichergestellt.

Übrigens wurden beide Zähler 1996 bzw. 1998 vom EVU gegen neue getauscht. Und jetzt der grösste Spaß. Beim EVU existiert das neue Haus noch gar nicht. Die Kundenanlage für beide Abnehmer befindet sich offiziell in meinem Haus. Rechnungsanschrift ist aber beim Nachbarn. das habe ich mal beim EVU erfragt.

BID = 155197

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Dann wäre ja alles ganz einfach. Aber nur unter der Voraussetzung daß der Versorgungsvertrag bzw. die heute an seine Stelle getretene Regelung nicht (wie gerne der Fall)einen Passus enthält, nachdem das EVU berechtigt ist, Anlagen zur Versorgung anderer Abnehmer auf Deinem Grund zu errichten und zu betreiben, solange man selbst auch Abnehmer ist. Das ist vorab zu prüfen.


Wenn das ausgeschlossen werden kann:
Man teilt dem Nachbarn schriftlich mit, daß die Anlage erneuert wird und bei dieser Gelegenheit der bisherige Abzweig zu ihm entfällt.

Dann hat man zwei Möglichkeiten:
1) ersatzlose Streichung des Abzweigs (würde ich empfehlen)
2) ihm anbieten, daß der Abzweig fortbestehen kann, wenn er den darauf (und ggf. auf die erforderliche stärkere Auslegung der Zuleitung) entfallenden Kostenanteil trägt (hierfür sollte man ihn eine Vorauszahlung in der erwarteten Kostenhöhe leisten lassen!), ebenso die zukünftig anfallenden anteiligen Unterhaltskosten

Für das Ganze eine angemessene Frist (ca. 3 Monate) setzen, damit er Gelegenheit hat, sich ggf. inzwischen einen eigenen Hausanschluß erstellen zu lassen.


Sinnvolles Vorgehen:
Zuerst mal beim EVU schriftlich anfragen, ob es irgendeine Rechtsgrundlage für die Versorgung Dritter über Dein Grundstück gibt. Ob und was sie ggf. einzuwenden hätten, wenn Du diesen Anlagenteil abbauen ließest. Darauf hinweisen, daß die beiden Grundstücke zum Errichtungszeitpunkt im selben Eigentum standen, jetzt aber nicht mehr. Auf schriftlicher Stellungnahme bestehen!


Halte uns bitte auf dem Laufenden, das ist ein interessanter Fall. Danke!


P.S:
Wie immer war dies natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche grundsätzliche Sicht solcher Dinge!
Für individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall wende man sich vor Ort an den Anwalt seines geringsten Mißtrauens oder z.B. an den örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein.

BID = 155289

eraxi

Neu hier



Beiträge: 43

Siehe AVBEltV gilt bundesweit.
http://www.teag.de/alle_d/icons/avb/AVBEltV.pdf

§8
(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie
an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat das
Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen; dies gilt nicht, soweit die Einrichtungen
ausschließlich der Versorgung des Grundstücks dienen.

MfG

BID = 155435

Hemapri

Schriftsteller



Beiträge: 783
Wohnort: Südthüringen

Das hört sich zwar auf den ersten Blick gut an, betrifft aber die Einrichtungen des EVU. Bei mir handelt es sich ausschliesslich um eine Kundeneinrichtung hinter dem Zähler und da ist dieser Abschnitt wohl nicht anwendbar. Fakt ist, es gab und es gibt in dem Haus, welches in den 80ern errichtet wurde, offiziell gar keine elektrische Versorgung. Man kann zwar sicherlich verlangen, dass die eigentlich fremde Anlage abgebaut wird, aber das wird wohl damit einhergehen, dass die Besitzerin des hauses einen offiziellen Antrag auf die Errichtung eines Hausanschlusses stellen muss mit alles dabei anfallenden Kosten. Und das möchte ich nun auch nicht gerade erzwingen.

Nicht das es dann so endet.

Falls das EVU auf Grund der vorhandenen "Altlast" das auf seine Kappe nimmmt, wäre es mir natürlich recht. Ich werde mal bei der TEAG vorsichtig anklopfen.

MfG

BID = 155752

eraxi

Neu hier



Beiträge: 43

Hallo Hemapri

Falls das EVU die Hausanschlußänderung auf eigene Kosten macht, entstehen für die
Besitzerin des Hauses trotzdem Kosten für die Erneuerung der Zähleranlage. Da im Versorgungsgebiet der TEAG für Neuanlagen die Netzform TT-Netz vorgeschrieben ist,
kann der Aufwand für die Eigentümerin noch höher werden.
Also ganz ohne Kosten wird das nicht gehen.

BID = 155770

Hemapri

Schriftsteller



Beiträge: 783
Wohnort: Südthüringen

Hi!

Bist du dir da ganz sicher mit dem TT? Ich persönlich habe in den letzten Jahren mehrere Neuanlagen gesehen, welche vom HAK weg ein vieradriges Kabel hatten und nach dem Zähler PEN und N gebrückt waren. das spricht nicht gerade für TT.
Zu meinem Fall: So schlimm dürfte es gar nicht werden, da dieses Haus durchweg mit PE und N verkabelt ist es gibt einen Hauptverteiler und mehrere Unterverteilungen, alles noch DDR-Technik, aber teilweise sogar schon mit Hutschiene und LSS. PE und N sind in den Verteilungen alle zusammengeklemmt. Einen HAK, vernünftigen Potentialerder und Zählerschrank und man könnte das Problem schon in den Griff bekommen.
Bloss wollen die da drüben verständlicherweise nicht viel wissen davon Verstehen kann ich´s ja. Vieleicht bekomme ich es ja auch irgendwie hin, dass ich einen Zwei-Zähler-Schrank neu installiere und beide da reinpacke. allerdings brauche ich dann auch einen Drehstromzähler und der Umbau geht letzlich auch über den Tisch der TEAG. Mal sehen, wie die die Sache sehen.

MfG

BID = 155777

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ich würde unbedingt versuchen, das loszuwerden! Schon wegen der unklaren Rechts- und Lasten- und Haftungsfrage.

Wenn die Brüder nicht reagieren und dann irgendwann im Dunklen sitzen, werden sie sich schon mit einer Alternative anfreunden...

BID = 156078

eraxi

Neu hier



Beiträge: 43

Hallo Hemapri

Mit TT für Neuanlagen bin ich mir 100% sicher.

Sam2 hat da recht,ich würde auch versuchen
den Zähler loszuwerden.

Welches Kundencentrum ist für Deinen Wohnort zuständig ?
Dort kann man Dich dazu beraten.

BID = 156128

Hemapri

Schriftsteller



Beiträge: 783
Wohnort: Südthüringen

Hi eraxi

Möglich, dass die TEAG jetzt TT bei Neubauten verlangt. Das würde aber auch nur ein örtliches TT bedeuten, denn dass Netz selbst dürfte bis zum HAK nach wie vor TN sein, sprich mit PEN, welcher hier und da geerdet ist. Möglich ist aber, dass die TEAG jetzt bei Neubauten keine Verbindung zwischen N bzw. PEN und PE im vom Haus mehr befürwortet. Ich habe in den letzten Jahren grösstenteils nur mit Fernmelde- und BK-Technik zu tun gehabt und stehe daher nicht so sehr in der Materie.
Das zuständige Kundenzentrum ist Hildburghausen und ich habe da auch schon mal vorsichtig nachgefragt. Dabei habe ich ja erfahren, dass es im Nachbarhaus gar keine Kundenanlage gibt. Die laufen halt offiziell bei mir mit. Aber ich will ja auch nicht unbeding eine Lawine ins Rollen bringen, nicht dass es zum Schluß dann für alle nur Nachteile (vor allem finanzieller Art) entstehen. Da ist mir der Frieden lieber. Aber ich werde trotzdem mal dranbleiben. Vieleicht hat die TEAG einen guten Tag und bietet sich an, derartige Altlasten auf ihre Kappe zu nehemn und zu beseitigen.

MfG

BID = 156131

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Das hast Du richtig erkannt:

Das Netz soll Zug um Zug von TN auf TT umgestellt werden.
Deswegen dürfen Neuanlagen nur noch als (vorläufig lokales) TT errichtet werden. Irgendwann einmal sollen dann die Altanlagen auch umgestellt werden. Deswegen muß die Schutzqualität des PEN (zumindest in Bestandsbereichen) noch bis dahin erhalten bleiben. Zulässig sind TN-Neuanlagen trotzdem aber auch dort längst nicht mehr. Ob sich jeder dran hält, ist ne andere Frage. Ob die Nichteinhaltung kontrolliert, bemerkt und beanstandet wird, eine dritte...

BID = 156158

eraxi

Neu hier



Beiträge: 43

Hallo Hemapri

Sam2 hat Dir da genau die richtige Antwort gegeben.
Und natürlich ist unser Netz wegen der bestehenden Altanlagen auch weiterhin noch Nullungsfähig. In den VS werden Erder angeschlossen.
Wenn Du Glück hast dann wird euer Ortsnetz mal verkabelt,
dann bekommt das Nachbarhaus auch einen eigenen Hausanschluß.
Wenn Du bis dahin damit leben kannst, dann lasse alles wie es ist.(Vorraussetzung Schutzmaßnahme o.k.)
Falls Du allerdings in Deinem Haus einen Zählerschrank einbauen lässt, wird das mit dem Nachbarhaus auffallen.
Bei solchen meldepflichtigen Umbauten werden die Zähler hier
ausschließlich durch das EVU eingebaut.


MfG




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