Ich hatte es befürchtet:
Dann hast Du jetzt wohl hoffentlich begriffen, daß das weder sicherheitstechnisch akzeptabel ist noch universell funktionieren kann. Denn zumindest ob es ein induktives oder ein kapazitives VG istt, kannst Du einer LS-Lampenleuchte von außen nicht ansehen!
Da Du offenbar auch ein sehr gering ausgeprägtes Gefahrenbewußtsein hast, erschein folgender Hinweis sehr nötig:
Mit einem einfachen "Anklemmen, so daß es geht", ist es bei weitem nicht getan!
Offenkundig unterschätzt Du die Gefahren gewaltig.
Die Kunst liegt darin, daß die Anlage z.B. auch dann noch sicher ist, wenn Fehler auftreten!
Derartige Arbeiten sind alles andere als trivial und können erhebliche Gefahren nicht nur für den Ausführenden, sondern für alle anderen Personen (Stromschlag), welche die Anlage benutzen, bergen, sowie auch für nicht unerhebliche Sachwerte (Brand).
Der Ausführende ist für alle Folgen zivil- und auch strafrechtlich haftbar!!!
Zum Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung siehe StGB...
Insofern hoffe ich, daß Du zumindest in dieser Richtung einiges aus der Diskussion mitgenommen hast.
Gruß,
sam2