Eigenverbrauch Zwischenzähler

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Autor
Eigenverbrauch Zwischenzähler

    







BID = 138877

mab46

Gerade angekommen


Beiträge: 14
Wohnort: Vogtland
 

  


Hallo,

habe im Garten einen Wechselstrom-Zwischenzähler, wie er zu DDR-Zeiten üblich war, über den ich von meinem Nachbarn Strom beziehe. Nun kann ich bei der Abrechnung nicht nur den Ablesewert berechnen, weil der Zähler ja auch einen Eigenverbrauch hat. Auf dem Gerät sind dazu keine Angaben vorhanden. Kann man pauschal einen Eigenverbrauch angeben oder ist dieser auch von der abgegebenen Leistung abhängig. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

MfG

mab46

BID = 138897

blademaker

Schriftsteller


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Beiträge: 587
Wohnort: Schwalmstadt
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Da der Eigenverbrauch ja durch deinen Zähler entsteht musst du ihn eh auch selbst bezahlen, oder wem willst du den in Rechnung stellen, deinen Nachbarn? Dann würde ich dir als Nachbar sofort den Strom abstellen.
Desweiteren ist der Eigenverbrauch auch meist verschwindend gering und er entsteht auch nur wenn ein Verbraucher eingeschaltet ist, da der Eigenverbrauch eher als Wirkungsgrad zu bezeichnen ist. Daher ist er auch nicht immer gleich. Wenn der Zähler so alt ist, ist die Frage wohl eher ob er genau geht oder eventuell geeicht werden muss, nur ist das teurer als einen neuen zu kaufen. Würde also empfehlen eventuell einen neuen geeichten! (andere sind nicht zulässig) Zähler einzubauen. Mittlerweile gibt es Elektronische Zähler die so gut wie gar kein Eigenverbrauch mehr haben. Da du deinem Nachbar ja nur den normalen Tarif für den Strom bezahlst, oder? Würde ich auch sagen das du dafür die Kosten allein tragen must, da du ja froh sein kannst das dir dein lieber Nachbar Strom zur Verfügung stellt.

BID = 138907

Topf_Gun

Schreibmaschine



Beiträge: 1236

ein mechanischer Zähler hat durch seine Spannungswicklung einen Eigenverbrauch, den er NICHT zählt.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist der Verbrauch 5W, unabhänig davon, ob Du verbrauchst.

also sind an den Nachbarn fällig:

(Verbrauch+5W*8800h), also effektiv 44kWh mehr.

Es ist aber zu bezweifeln, ob der Vorzähler bei 5W anläuft.

Gruß Topf_Gun

P.S. notfalls nachmessen

BID = 138914

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775


Zitat :

Es ist aber zu bezweifeln, ob der Vorzähler bei 5W anläuft.

Aber wenn der Zähler schon läuft, zählen die 5W mehr natürlich...

D.h. eigentlich müßte ich, wenn z.B. im Miethaus der Heizungsstrom von einer Partei per Zwischenzähler bezogen wird, dem Mieter mehr zurückgeben als der Zähler zählt?

Gruß
Didi

BID = 138944

Topf_Gun

Schreibmaschine



Beiträge: 1236

Netz
|
Zähler_EVU(A)
|
| ->Verbrauch Vermiter(D)
|
Zwischenzähler(Anzeige B,Verbrauch E)
|
Verbrauch Mieter(C)



Der Verbrauch des Miters(C) ist gleich der Anzeige (B) (Anlauf beachten)

Das EVU verlangt Geld für A=D+C+E

Dir geht es um den Verbrauch des Zwischenzählers, der entspricht ca. 5W=44kWh/a (dieser Zahlenwert ist mir allerdings nur Dunkel in Errinerung)

Wer für 6,60€/a für den "Eigenbedarf" des Zwischenzälers zahlt ist ein rechtliches Problem. Das EVU stellt den Eigenverbrauch ihres Zählers Dir ja auch nicht in Rechnung (dafür aber eine Grundgebühr).

Gruß Topf_Gun

P.S.
1.Der Verbrauch des Zwischenzählers ist konstant und unabhänig von der Last hinter dem Zwischenzähler.
2. Der Zwischenzähler zählt seinen eigenen Verbrauch nicht, wenn die Spannungswicklung vor der Stromwicklung angeschlossen ist.
3. Der Zwischenzähler zählt seinen eigenen Verbrauch, wenn die Spannungswicklung nach der Stromwicklung angeschlossen ist.
Welche Version (2 oder 3) verwendet wird ist mir nicht bekannt, ich vermute aber die 2, da ich noch keinen Zähler laufen gesehen habe, wenn kein Verbraucher angeschlossen ist.

SAM HILFE!





[ Diese Nachricht wurde geändert von: Topf_Gun am 13 Dez 2004 22:05 ]

BID = 138958

blademaker

Schriftsteller


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Beiträge: 587
Wohnort: Schwalmstadt
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Hm, wäre logisch wenn der Zähler seinen Eigenverbrauch nicht mit zählt, dieser aber dann vom Nachbar bezahlt werden muss.
Ich weiss ja nicht was für ein Zähler da hängt, ist er überhaupt geeicht? Wenn nicht könntest du dich beschweren, genauso könnte sich dein Nachbar beschweren, da kommt es dann gegebenenfalls drauf an wer das Teil damals gekauft hat. (Hast du ihn gekauft kann der Nachbar sagen, he der ist nicht geeicht wer weiss das Teil zeigt zu wenig an, hat er ihn gekauft kannst du sagen, he das Teil ist nicht geeicht der zeigt zuviel an) Also wenn noch Frieden herrscht, das Teil hängen lassen und dem Nachbar halt 5€ im Jahr für den Eigenverbrauch mehr geben. Falls es genau gemacht werden soll, sollte ein neuer geeichter Zähler bei dem der Eigenverbrauch angegeben ist eingebaut werden. Die Kosten für das neue Gerät können dann ja geteilt werden.

BID = 138968

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775


Zitat :

da ich noch keinen Zähler laufen gesehen habe, wenn kein Verbraucher angeschlossen ist.

Was natürlich auch daran liegen könnte, daß mechanische Zähler entsprechende Kleinlasten gar nicht messen können.
Ich hab nen alten Zwischenzähler für Spielereien mit Kabel und Steckdose auf nem Brett. Hab das mal am Schnurlostelefon getestet, nach ner Woche war der Zählerstand noch exakt so wie am Anfang.
Und früher gabs ja anscheinend auch ne Grundgebühr für Klingeltrafos etc.

Ab wieviel W läuft denn so ein mechanischer Zähler los? Wird ja für Wechsel- und Drehstrom unterschiedlich sein?

@Blademaker: Steht das auf neuen Zählern drauf?
Ich kenn einen aufbereiteten geeichten von 99, also ich müßte nochmal nachschauen aber ich könnte mich nicht erinnern, da eine derartige Angabe gefunden zu haben...

Gruß
Didi

BID = 139021

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7368

...Eigenverbrauch eines Stromzählers

...lohnt es sich darüber zu diskitieren, in dem Moment, wo Du diesen Beitrag geschrieben hast, hat dein PC mehr Strom "verbraucht" als der Stromzähler in den nächsten 10 Jahren an "Eigenverbrauch" brauchen wird

...lad´ deinen Nachbarn einfach mal auf ein ... ...ein, dann passt das

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 139027

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Es gäbe vielleicht da noch die Möglichkeit, daß das ein Amperestundenzähler ist, igitt ...

Wenn das aber ein Kilowattstundenzähler ist (stehts drauf ?), und du regelmäßig nennenswerte Energiemengen beziehst, dann sind die Leitungsverluste (Zähler ist im Garten) zum Zähler wahrscheinlich viel höher als der Energieverbrauch des Zählers.
Diese Verluste würden auch dem Nachbarn und nicht dir berechnet.
Deshalb empfiehlt es sich bei der Abrechnung nicht zu knauserig zu sein.

Bei einem geschätzten Leistungsverbrauch (die Elektriker sollten es genauer wissen) der Spannungsspule von 1..2W, macht der Verbrauch des Zählers im Jahr also vielleicht 12kWh aus.
Etwas mehr als 5 Minuten PC Betrieb ist das also schon !

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Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



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BID = 139032

olfi13

Schreibmaschine

Beiträge: 1077
Wohnort: Wittingen

Hi!
Wenn der Zähler einen nennenswerten "Eigenverbrauch" besitzt frage ich mich doch wie diese Energie umgesetzt wird...
In Wärme? -Dann wär's sowieso egal
Oder in Rotationsenergie? -Volle Lotte auf die Alu-Scheibe?
Eine geniale Idee des Versorgers
Also, ich muß ehrlich zugeben: Diese Frage hab ich mir noch nie gestellt.

Schöne Grüße an Deinen netten Nachbarn,
olfi

[ Diese Nachricht wurde geändert von: olfi13 am 14 Dez 2004  3:52 ]

BID = 139033

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Praktisch nur Wärme. Schallabstrahlung und EM-Feld darf mam getrost vergessen.
Selbst die Bewegung der Scheibe wird letztlich durch Lagerreibung und den Bremsmagneten in Wärme umgesetzt.

_________________
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BID = 139080

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Was hier technisch gesagt wurde, ist soweit richtig. Man könnte auch den Zähler (ich geh mal davon aus, daß es ein Ferraris-Kilowattstundenzähler ist) so umklemmen, daß er seinen Eigenverbrauch mitzählt (natürlich nur, soweit die gesamte Leitungsaufnahme jeweils über der Anlaufschwelle liegt).

Aber das Problem dürfte ganz woanders liegen:

1) die Verwendung nicht geeichter Zähler zu Verrechnungszwecken ist verboten und wird ggf. (wenn bekannt) rechtlich geahndet

2) der Weiterverkauf von Strom ist in den meisten Fällen sowieso unzulässig (dazu sollte der Nachbar mal in seinen Versorgungsvertrag sehen!)


Mein Rat also:
Regelt die Sache großzügig untereinander oder beendet diese Geschichte.
Da Dich ein eigener Anschluß ziemlich teuer kommen würde, kann ruhig mehr drin sein als ein Bier im Jahr...


Wer hat denn die Frage mit dem Eigenverbrauch überhaupt aufgebracht? Du oder der Nachbar?


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 139085

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ups, na diese Mail gehörte aber in einen ganz anderen Thread!
(wegmach...)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 14 Dez 2004 12:54 ]


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