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Kabel in Versorgungsschächte legen? Suche nach: kabel (27315) |
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BID = 746
Gast Nichtregistrierter Benutzer |
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Hallo,
ich möchte gerne die Versorungskänale der Wasserinstallation (wurde komplett erneuert) nutzen um zusätzliche Kabel in einem 1 FH zu verlegen. Ist das möglich und auch erlaubt? Die Leitungen sind alle mit Rohrschalen isoliert und die Kabel kommen auf keinen Fall in direkten Kontakt mit den Kupferleitungen.
Danke für ein paar Tipps
Frank |
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BID = 751
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1745 Wohnort: Ba-Wü
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Hallo,
Leitungen im Versorgungsschacht der Wasserleitungen zu legen würde ich mit Vorsicht angehen. VDE 0100 Teil 520 Abs. 528.2 sagt: "Kabel und Leitungssysteme dürfen nicht in der Nähe von anderen Technischen Anlagen errichtet werden, die Wärme oder Rauch mit wahrscheinlich schädlichem Einfluss auf die Kabel und Leitungen erzeugen, es sei denn, sie sind gegen diese schädigenden Einflüsse durch Abschirmung geschützt. Diese Abschirmung darf die Wärmeableitung der Kabel und Leitungen nicht behindern."
Falls also es sich auch um Wasserleitungen der Heizung handelt, würde ich für eine Trennung im Versorgungsschacht sorgen.
Auch der mech. Schutz der Leitungen ist zu beachten. (VDE 0100 Teil 520 Abs. 522.6) Also Leitungen nicht eifach den Schacht hinab lassen, sondern auch befestigen.
Außerdem ist zu beachten das die Leitungen mindestens 60 mm tief in der Wand sind wenn der Versorgungsschacht am Badezimmer vorbeiläuft. Die 60mm sind vom Badezimmer aus gesehen. (VDE 0100 Teil 701 Abs. 701.521)
Natürlich gehe ich davon aus, das Leitungen verwendet werden, die für diese Verlegeart geignet sind. z.B. NYM-J
Weiter ist zu beachten die VDE0298 Teil 4 wegen der Strombelastbarkeit bei häufung von Leitungen. Diese Tabellen findet man auch in Tabbellenbüchern für Elektriker.
Viel Spass und viel Erfolg beim verlegen der Leitungen! |
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BID = 3679
connan Gerade angekommen Beiträge: 7
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Wie alt sind deine Vorschriften?
Es sind nach VDE 7 cm (70mm).
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BID = 3687
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1745 Wohnort: Ba-Wü
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Gegenfrage wie alt sind deine?
Ich hab das Ergänzungsabo, du auch?
Meine VDE ist Stand August 2002.
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Das hier ist meine Meinung/Tipp um das Problem zu lösen, bezogen auf Normen in Deutschland, der Benutzer/Errichter ist für die Sicherheit verantwortlich. Es handelt sich nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft! Beachten Sie die DIN/VDE/TAB/UVV/AVBEltV!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 2002-09-14 07:39 ]
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