Eine Verteilung mit drei Zählerzugängen?

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Autor
Eine Verteilung mit drei Zählerzugängen?
Suche nach: verteilung (2525)

    







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blademaker

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Ich hab gerade mal wieder eine Änderung im Nachhinein an einer Baustelle erfahren. Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien.

Dort ist ein Zählerschrank mit 5 Zählerplätzen und einer kleinen Allgemeinverteilung über dem 5ten Zähler. Nun kam die Idee des Bauherrn das eventuell Teile aus der Allgemeinverteilung doch auf die anderen Zähler aufgeteilt werden sollen, sprich eventuell soll die Garage nur der mittleren Partei zugesprochen werden und die Sauna nur der aus dem obersten Stockwerk. Das würde bedeuten ich hätte 3 Zuleitungen von drei Zählern in der Verteilung.
Darf man dies so machen, wenn man dann z.B. ein Warntext außen und innen an der Verteilung anbringt, z.B. für einen nachfolgen Installateur, etc., wie: "Vorsicht drei Spannungskreise, für Spannungsfreiheit SLS1 + SLS2 + SLS5 abschalten!" ?
Meine eigene Vermutung ist: NEIN, aber ich frage trotzdem mal.
Wäre nämlich nochmal ein ganz schöner Aufwand und würde auch bescheuert aussehen wenn ich nochmal zwei kleine UV neben den Zählerschrank hängen würde, plus die Probleme am Abgang des Zählers, wo es jetzt schon recht eng ist. Und ich ja auch noch jede Möglichkeit der Verteilung berücksichtigen müßte, also am besten ein Rohr für lose Adern verlegen müßte.

BID = 132881

RolSim

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Also ich für meinen Fall würde alles auf dem Allgemeinteil belassen und nur die entsprechenden Abgangsleitungen zu Garage, Sauna etc. zu Verrechnungszwecken mit einem separaten Zwischenzähler versehen. Ist der kleinste Aufwand und auch optisch ne schöne Lösung.

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olfi13

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Das kann nicht in Ordnung sein.
Was machste denn mit den Neutralleitern (komisches Wort im Plural)?
Zusammen auf eine Schiene?
Das ist ja wie mehrere Stromkreise in einer Dose.
Da bin ich ja mal auf einen Mod gespannt!

Velängere die antsprechenden Leitungen und dann in den zugehörigen Schrank. Oder geht das nicht?

Gruß, olfi

[ Diese Nachricht wurde geändert von: olfi13 am 26 Nov 2004 20:06 ]

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Primus von Quack

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blademaker

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Zitat :
olfi13 hat am 26 Nov 2004 20:05 geschrieben :

Das kann nicht in Ordnung sein.
Was machste denn mit den Neutralleitern (komisches Wort im Plural)?
2004 20:06 ]


Ist ein TN-C System, sprich es kommt eh ein PEN direkt unten von der Schiene, falls einem dies zuwenig ist, kann man problemlos noch jeweils für die Garage und Sauna separat eine Leitung 10mm² hoch ziehen.

Mit dem Verlängern, würde ja gehen, nur da noch nicht fest steht welche Partei was bekommt, kann man höchstens ein Leerrohr legen und muss halt jedes Teil in eine einzelne UV einbauen, also eine extra UV für die Garage und eine extra UV für die Sauna, jeweils mit FI und Neozedelement. Wäre nicht nur blöd anzuschauen, Zählerschrank mit zwei UV nebendran, würde auch gleich wieder ein paar € kosten, welche nicht mit eingeplant waren.

Zu dem Link von Primus von Quack, danke wäre ne prima Sache, wenn ich den Platz noch für hätte, nur leider ist die Verteilung nur drei-reihig und schon recht voll , hatte eigentlich 8-reihig vorgesehen, wo es kein Problem gewesen wäre, nur kam dann noch, natürlich auch im Nachhinein noch ein weiterer Zählerplatz als Reserve für eine mögliche Photovoltaik hinzu.

So sieht es z.Z. aus:
1.Reihe FI und Automaten für die Allgemeinverteilung
2.Reihe Trafo und Steuereinheit für die Sprechanlage + 3pol. Neozedelement Garage
3.Reihe FI 4pol. und 3pol. Neozedelement Sauna

Bekomme also keinen 5TE Plätze benötigenden DIN-Schinen-Zähler mehr dabei.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: blademaker am 26 Nov 2004 21:20 ]

BID = 132925

Eltako

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Beiträge: 1138

@ Blade

Kannste mal eine Foto vom der Verteilung machen? Würd mich mal interessieren wie die aussieht

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In dubio pro reo

BID = 132928

sam2

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Wechselstromzähler gibt es auch in 1TE.

Aber das Ganze ist so oder so ungut!

Wenn es korrekt sein soll, wird man um ein paar kleine UVn neben dem Schrank nicht herumkommen. Dann kann man aber die Zuordnung später beliebig vornehmen und auch wieder jederzeit ändern. Und es werden keine teuren und eichpflichtigen Zwischenzähler benötigt!

Das zahlt dann eben derjenige, welche diese "baubegleitende Planung" zu verantworten hat. So wie es sich anhört, könnte das ja zufällig der Auftraggeber persönlich sein...


Zusatzfrage:
Wenn Neuanlage, warum wird dann nicht der PEN schon im HAK aufgeteilt, spätestens aber vor den Zählern???

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 132943

RolSim

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Zitat :
Und es werden keine teuren und eichpflichtigen Zwischenzähler benötigt!


Im Grunde gebe ich dir ja Recht. Aber warum sind Zwischenzähler teuer und wieso sollen diese eichpflichtig sein. Wenn diese als reine Zwischenzähler hinter der Hauptzählung sitzen, müssen diese nicht mal beglaubigt, geschweige denn geeicht sein.

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BID = 132948

Topf_Gun

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Beiträge: 1236

Weil ein ungeeichter Zwischenzähler im Streitfall vor Gericht u.U. nicht akzeptiert wird oder günsigenfalls Anzeige -20% gerechnet wird.


GRuß

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blademaker

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Zitat :
sam2 hat am 26 Nov 2004 21:49 geschrieben :

Zusatzfrage:
Wenn Neuanlage, warum wird dann nicht der PEN schon im HAK aufgeteilt, spätestens aber vor den Zählern???


Frage er nicht mich, sondern das EVU (EAM) eigentlich ist die Trennung erst in der UV vorgesehen, ich mache sie aber, falls möglich, über dem Zähler.

...und natürlich müßte der Auftraggeber seinen Wunsch selber bezahlen, aber der heult mir ja jetzt schon vor: oh das ist alles so teuer, der Architekt hat viel weniger dafür gerechnet, grml und das obwohl ich schon saftig Rabatt auf den VK für das Material gegeben habe, teilweise Zeug zum EK abgegeben habe. Nur leider hat der Architekt die Sache "wunderschön" gerechnet und es kommt ständig noch ne Änderung hinzu, wo ja eigentlich jeder weiss, ne Änderung während des Bauens ist viel teurer als in der Planungsphase...

BID = 132959

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nach dem Eichgesetz steht eine Beglaubigung insofern einer Eichung gleich.

Aber was Du sagst, gilt nur für rein interne Anwendung!
("ich will wissen, wieviel meine Sauna etc. verbraucht")

Hier geht es aber um Verrechnungszwecke (Teile des Allgemeinstroms werden nur von einzelnen Wohnungsmietern oder -Eigentümern verbraucht und diesen in Rechnung gestellt)!
Die Benutzung von nicht beglaubigten/geeichten Zählern ist zwar ME keine Straftat, jedoch eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird.
Außerdem kann - wie schon richtig erwähnt wurde - der Zahlungspflichtige den Zahlbetrag kürzen.

Wenn mir als Auftraggeber ein Elektriker ungeeichte Zwischenzähler einbaut, würde ich diesen im Streitfall mit in die Haftung nehmen! Der hätte das nämlich wissen oder prüfen müssen, wenn er solche eine Lösung vorschlägt oder einbaut.


Und daß Zwischenzähler teuer sind, sagt Dir Deine eigene Preisliste (oder was kosten die bei Dir?). Warum das so ist, kann man sich erschließen. Daß geeichte deutlich teurer sind, ist auch nachvollziehbar.

BID = 133005

blademaker

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Hm ,werde versuchen den Bauherrn auf die Mehrkosten einzustellen. Wäre es denn eigentlich noch verboten wenn ich eine Kennzeichnung anbringe? Rein rechtlich gesehen.
Über den Zählern (bei Doppelstöckigen) sind ja auch zwei Abgänge in einem Feld...

Im Raum hinter dem Zählerschrank ist die Heizungsanlage, vielleicht bekomm ich da noch zwei kleine AP Kästen unter...

BID = 134827

blademaker

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hm also eine Antwort zu der Frage mit der rechtlichen Seite kann mir keiner geben?

Wie sieht es denn eigentlich mit ner Verteilung im Heizungsraum (ÖL) aus? Auf der Rückseite des Zählerschrankes ist nämlich dieser. Ich könnte dann etwas oberhalb die beiden Zusatzverteiler setzen. Welche Schutzart müssen die haben?, darf ich normale UP-Verteiler mit IP30 Schutzklasse II einbauen? Oder gilt der Heizungsraum als Feuchtraum?

BID = 134878

Teletrabi

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Beiträge: 2317
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Nicht als Feuchtraum, jedoch möglicherweise als feuergefährdeter Raum...

BID = 134895

blademaker

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Hm, das Öllager ist ja in einem separatem Raum.


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