Wenn Du so fragst:
Nein, das darfst Du nicht! Sonst Beule!
Im Ernst:
Vergiß diesen gefährlichen Unsinn sofort wieder.
Offenkundig bist Du Dir über die Tragweite solcher "Basteleien" überhaupt nicht im Klaren!!!
Was Du da überlegst, wäre sträflicher Leichtsinn und birgt erhebliche Gefahren nicht nur für den Ausführenden, sondern für alle anderen Personen (Stromschlag), welche ggf. angeschlossen Geräte benutzen, sowie auch für nicht unerhebliche Sachwerte (Brand).
Der Ausführende ist für alle Folgen zivil- und auch strafrechtlich haftbar!!!
Zum Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung siehe StGB...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"