Muß man ein Treppengeländer aus Metall unbedingt in den Potentialausgleich einbinden?
Wir planen 3 Geländerteile einzusetzen:
Handlauf an Holz/Gipswand befestigt
Brüstungsgeländer im Estrich/Vollholzdecke verschraubt
Kellergeländer im Stahlbeton verschraubt
Natürlich haben wir keinen Potentialausgleich vorgesehen und brauchen eine nachträgliche Lösung.
Welche Querschnitte sind nötig? Wenn notwendig, darf man die dann im Kleinverteiler auf Erde mit anhängen, oder muß man sie bis zur Potentialausgleichsschiene im Keller führen?
Vg
mhb
BID = 120453
Eltako
Schreibmaschine
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Seit wann muss man eigentlich ein Metallgeländer erden?
Wenn das lauter Einzelteile sind (so verstehe ich Deine Aufzählung) dann ist in privaten Wohngebäuden eine Einbeziehung in den PA nicht erforderlich.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
BID = 120745
VV140
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Hallo!
Solang das Treppengeländer kein Potential von "aussen" einbringt braucht es nicht geerdet zu werden.
(sieh z.B. Bad Badewanne)
Gruss
Andreas
Nicht ganz:
Auch wenn es als ein Konstruktionsteil angesehen werden könnte, also z.B. eine durchgehende metallische Treppenkonstruktion, müßte es einbezogen werden.
BID = 120776
VV140
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Da muss ich Dir natürlich recht geben. Gruss
Andreas
BID = 120819
Sir Jeff
Stammposter
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Es ist so, wie sam2 es geschrieben hat. Einzelne kurze Stücke/Absturzsicherungen vor Fenstern, Podesten z. B. nicht. Wenn sich das ganze aber durch das Gebäude "schlängelt" ist es in den PA mit einzubeziehen. Viele sehen da sogar eine Anschlussfahne vom Fundamenterder vor. (geht natürlich nur in der Planungsphase)
BID = 120834
Bernddi
Schriftsteller
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hallo zuerstmal
kurze frage warum potenzialausgleich ???
daraus sollte sich eigentlich das einbeziehen von elektrisch leitenden gebäudeteilen ergeben !!!
und dinnormen legen nunmal nur minimalforderungen fest
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