Na, das sieht doch gar nicht mal so hoffnungslos aus!
Wegen des DLE hast Du einen ausreichend leistungsfähigen Drehstromzähler.
Und wenn sowieso Leitungen für die anderen Großgeräte erforderlich sind, wird eben eine neue Herdanschlußleitung gleich mit verlegt (vsl. 5x2,5mm²).
Aber:
Das ist eine bauliche Änderung, bedarf also zwingend der vorherigen (schriftlichen) Zustimmung des Vermieters!
Wenn Du die Kosten übernimmst und eine fachgerechte Ausführung sichergestellt ist, sollte dieser aber nichts dagegen haben. Also abklären!
Im Unterverteiler ist noch genau ausreichend Platz für einen Drehstromkreis (Herd, 3 Sicherungen). Durch die dann freiwerdende bisherige Herdsicherung könnten zwei zusätzliche Wechselstromkreise angeschlossen werden.
Ob unter der Abdeckung die unbelegten Sicherungssockel tatsächlich vorhanden sind, müßte man aber erst nachsehen.
Wenn nicht oder wenn es nicht reicht (SpüMa, WaMa und Trockenr brauchen jede einen eigenen, das wären ja bereits 3 Kreise!), kann man einen kleinen AP-Verteiler danebensetzen. Zur Not gibt es steckbare Lastabwurfrelais, so daß man Trockner und WaMa an einem gemeinsamen Kreis betreiben kann (aber ebern nicht gleichzeitig).
Achtung:
Da es keine Möglichkeit gibt, diesen Bereich ohne Lösen von Plomben spannungsfrei zu schalten, muß diese Arbeit (das Anklemmen der Leitungen und die zugehörigen Messungen) in jedem Fall durch einen konzessionierten Fachbetrieb ausgeführt werden!
Du könntest aber vorher (in Absprache mit diesem Betrieb) die Leitungen selbst verlegen, das ist der zeitaufwendigste Teil.
In welchem Raum stehen Trockner/WaMa? Wenn Bad, muß dafür sowieso zwingend ein FI (max. 30mA) eingebaut werden. Dann am besten gleich alle neu verlegten Kreise darüber führen!
Trotzdem würde mich die bisherige Situation noch interessieren:
Die von Dir genannten Aderfarben können eigentlich nicht sein, außer jemand hat da schon mal heftig und falsch daran herumgebastelt. Ist die Herdanschlußdose mal verlegt oder die Leitung verlängert worden?
Hinweis zur Verhandlung mit dem Vermieter:
Es gibt ein ziemlich neue Urteil zu solchen Fällen. Du findest es mit dere Suchfunktion auch hier im Forum. Danach hat man auch als Mieter einer nicht rennovierten oder sanierten Altbauwohnung den Anspruch, neben den allgemeinen Verbrauchern
ein Haushaltsgroßgerät anschließen und gleichzeitig betreiben zu können.
Das bedeutet, daß der Vermieter zumindest die Nachinstallation
eines zusätzlichen Stromkreises bezahlen müßte!
P.S:
Wie immer war dies natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche grundsätzliche Sicht solcher Dinge!
Für individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall wende man sich vor Ort an den Anwalt seines geringsten Mißtrauens oder z.B. an den örtlichen Mieterverein.