kein Schutzleiter im Altbau Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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BID = 116648
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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In der Sache stimme ich Dir ja zu, aber das interessiert eben den Richter nicht, wenn trotzdem was passiert...
Und wenn man die Miete angemessen mindert bzw. nach fruchlosem Fristablauf selbst einen Handwerker kommen läßt und dann die verauslagten Kosten von der Miete abzieht, dann sollte auch der verschlafenste Vermieter aufwachen!
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BID = 116657
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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1. hat meine oma kein ineresse daran, die sagt hat die lezten 40-Jahr auch funktionirt.
2. wenn ich das mit der Haftung so genau nehman würde dann könnte ich im altbau garnicht mehr arbeiten. Da könnte ich auch noch ein paar so geschichten verzählen und ich kann auch nicht gut sagen wenn ich die lebensgefähliche aussenbeleuchtung erneuere dann muss ich das ganze haus neu installiren!!!
3. das bei meiner oma hab ich noch zu meiner schulzeit gemacht zusammen mit einem kollegen gemacht.
4. wenn ich im neubau den pfusch mancher elektriker betrachte: braun als N-leiter in der Verteilung, keine sicherung beschriftet, kabel die von der nachbar wohnung kommen................
Shark1 |
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BID = 116661
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Mag alles zutreffend sein.
Ist alles ärgerlich und traurig.
Aber ob das einen im Knast dann allzusehr tröstet...?
Man muß im eigenen Interesse in solchen Fällen auch "nein" sagen können.
Entweder es wird korrekt gemacht oder eben ohne mich!
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BID = 116667
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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sage schon so oft nein, aber irgend wo muss man halt dann ein kompromiss finden. mach oft mehr als viele andere elektriker, wenn ich im verteiler anderungen ausführe emfehle ich immer einen 30mA FI, und so weiter.....
kannst du mir einen elektriker nennen der im altbau nichts mehr ausführt, aber ich finde es eh super dass du mich auf das alles aufmerksam machst!!!!!
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BID = 116671
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Man kann durchaus auch im Altbestand arbeiten, sollte aber unbedingt darauf achten, daß eine saubere Abgrenzung der Anlagenteile gegeben ist.
Denn es ist ja nicht praktikabel, wegen jeder Kleinigkeit den ganzen Rest der Anlage nach versteckten Fehlern der Vorgänger oder inzwischen eingetretenen Schäden durchzusehen und durchzumessen.
Aber auch da kommt es eben wieder darauf an, was Du als Fachmann bei korrekter Ausführung und Überprüfung Deiner Arbeiten an schon vorhandenen Fehlern hättest bemerken können oder gar müssen. Das jhängt eben auch sehr vom Allgemeinzustand der Anlage ab. Wenn Du schon auf den ersten Blick Fehler erkennst (und das ist schließlich oft genug der Fall), dann darfst Du eben nicht stillschweigend davon ausgehen, daß alles, was Du grad nicht siehst, in Ordnung ist!
Zur Not eben die Ablehnung der eigentlich nach Deinem fachlichen Dafürhalten notwendigen weiteren Arbeiten durch den Kunden schriftlich bestätigen lassen.
Zwingen kannst Du ihn ja zu nichts. Aber wichtig ist, daß Du ihn mit der gebotenen Nachdrücklichkeit (mögliche Schadenfolgen!) darauf hingewiesen hast und dies bei Bedarf auch belegen kannst.
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BID = 116688
shark1 Inventar
     
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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ist mir alles klar, ich arbeite eh viel lieber im neubau da kann man dann alles so machen wie man will und für richtig hält!! dort ist die normen situation auch viel klarer!!
aber ab und an muss man muss man auch dort ein auge zudrücken!! aber im großen und ganzen würde ich mich als sehr gewissen haft erachten, wenn man sieht was die kollegen teilweise machen. aber noch mal danke für die führsorge!!!
Shark1
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BID = 116870
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7658 Wohnort: Wien
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Zitat :
| | ich habe teilweise H07V-U 1,5 in weiß als PE AP mit nagelschellen an die wand montiert. ich weiß dass das nicht erlaubt ist aber besser als kein pe alle mal!! |
Hättest du ge-gn 4mm2 genommen wäre das laut meinem Elektriker sogar völlig legal. War ja genau das was ich vorgeschlagen habe.
@sam2: Nachdems hier um shark1 geht, nehme ich mal an, daß von unserem schönen Österreich die Rede ist. Hier einem Vermieter etwas aus dem Kreuz zu leiern grenzt an unmöglich, meistens sieht das so aus: entweder du zahlst selber oder alles bleibt wie es ist. Wie die genaue Mietrechtslage aussieht habe ich keinerlei Ahnung (leider) aber ich habe den verdacht, daß bei Versuchen a la: "Ich zahl weniger bis der Schaden gerichtet is" er dich evtl. sogar rausschmeißen könnte. Wenn du einen riesennetten Vermieter hats, kannst du den Topfen mit ihm absprechen, die Arbeiten selber zahlen und nachher einreichen. Damit die Hausverwaltung/der Vermieter wen schickt muß schon der Rauch aufsteigen oder die halbe Wohnung finster sein. Also wird meistens gepfuscht was geht. Und dann stellt man sich als gelernter Österreicher die Frage: Wer zur Hölle soll das nachweisen??? Keiner! Schriftliche Aufzeichnungen über augeführte Arbeiten gibts nicht, wenns abbrennt und die Versicherung nicht zahlt, hat i.a. der Mieter den Scherben auf und nicht der Ausführende, weil den kennt dann meistens keiner mehr.
Außerdem... in Anbetracht des Zustands der hiesigen Stromleitungen passiert _verdammt_ wenig.
Das sind die Überlegungen eines normalen Österreichers zum Thema Pfusch und Vorschriften, nicht zwangsläufig meine Arbeitsgrundsätze!
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BID = 116929
gemuellert Gerade angekommen
Beiträge: 3 Wohnort: München
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Hallo sam2 und andere,
irgendwo habe ich in der Diskussion den Faden verloren...
Zurück zu meinem Problem:
Ich habe inzwischen so einen Steckdosentester gekauft und alle Steckdosen überprüft.
Alle sind o.k., d.h. mit Erde, mit Ausnahme zweier Steckdosen in zwei unterschiedlichen Räumen. Und da ist es tatsächlich so, dass es Schukosteckdosen sind, aber ohne angeschlossene Masse. Eine Masse ist bei diesen Steckdosen auch gar nicht vorhanden, d.h. es kommen nur zwei Kabel aus der Wand, wobei die Isolierung sehr dürftig ist (Stoffüberzug, der fast verwittert ist).
Es sind bei diesen beiden STeckdosen auch definitiv keine Nullungsbrücken vorhanden (Nullungsbrücke heisst doch, dass der Nulleiter mit einem kurzen Stück Kabel auf den Massekontakt der Steckdose gelegt ist, oder?).
Also: Was soll ich jetzt machen?
a) Nullungsbrücken selber basteln oder
b) die Hausverwaltung beauftragen, einen Elektriker herzubestellen (muss man abwarten, ob die das machen). Habe ich einen Rechtsanspruch darauf?
Ach ja, noch zu der Holzdeckproblematik: Wir wohnen im Hochparterre und ich denke, es handelt sich tatsächlich um Holzdecken auch unter uns.
Was tut das eigentlich zur Sache?
Ansonsten habe ich auch einen FI-Schutzschalter im Sicherungskasten entdeckt. Was macht so ein FI-SChalter eigentlich?
So, ich hoffe, dass ich eine klare und mir verständliche Antwort bekomme!
Vielen Dank jedenfalls schon mal.
Achim
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BID = 116938
darkstar Schriftsteller
    
Beiträge: 700 Wohnort: Kirrlach
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> Was macht so ein FI-SChalter eigentlich?
zum n+1 Male.. ein Fi vergleicht den kommenden und gehenden Strom. Unterscheiden sich diese mehr als z.B. 30 mA, so wird abgeschaltet.
Er ist zwar nett und eine gute Erfindung, aber sich kein Freibrief um die Kontakte der Steckdose mal eben feucht durchzuwischen - wurde hier nicht behauptet, ich räume aber mal vorsorglich dieses Vorurteil beiseite
edit: mir ist eben noch was dazu eingefallen,
im Angebot sind Aussenleiter, Nulleiter, Neutralleiter, Schutzleiter. Masse fehlt
Aussenleiter (L): da ist 'Saft' drauf
Neutralleiter (N): führt den Strom wieder zurück (okayokay, wir haben Wechselstrom)
Schutzleiter (Pe): zur Erdung von Gehäusen, betriebsstromfrei
Nulleiter (PEN): N und Pe zusammen
also, welche der Leiter meinst Du denn mit Masse ?
(bitte meine direkte Art nicht böse nehmen, danke!)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: darkstar am 20 Okt 2004 23:02 ]
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BID = 116956
gretel Schreibmaschine
    
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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@Darkstar : Schutzleiteranschluss an den Steckdosen nicht belegt ist hier gemeint- sonst würde ja auch nichts funktionieren .
Also :
Ich habe auch nicht alles mitgelesen - aber hier hilft nur noch Hausverwaltung benachrichtigen mit Fehlen der Schutzmassnahmen und Brandgefahr durch alte Isolierung an Elektroinstallation in zwei nachgeschauten Fällen.
Der Einsatz eines Elektrikers damit beantragen !
grüße
gretel
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BID = 116996
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Achim,
das sehe ich auch so wie gretel. Klarer Fall von schriftlicher Mängelanzeige mit Fristsetzung wegen bestehender Personengefährdung (nicht angeschlossene Schutzkontakte)!
Und die verwitterte Stoffisolation bedeutet Brandgefahr.
Ja, ein Wohnungsmieter hat Anspruch auf eine sichere und vorschriftsmäßige Installation (allerdings nicht unbedingt nach heutigem Sicherheitsstandard, aber Deine erfüllt auch nicht mehr den zur Erbauungszeit und muß daher komplett überarbeitet werden). Wenn die Hausverwaltung mauert, dann Ersatzvornahme auf deren Kosten androhen und die Miete angemessen mindern. Das hilft meist...
Das mit dem FI irritiert allerdings, denn der verträgt sich nicht mit dahinterliegenden Nullungsbrücken!
Kannst Du mal bitte vorsichtig in ein paar der Steckdosen schauen, die Du als i.O. geprüft hast. Kommen dort zwei oder drei Adern aus der Wand? Welchen Nennfehlerstrom hat der FI (steht drauf, etwa in der Form 40/0,03)?
Es könnte aber z.B. sein, daß nicht alle Stromkreise über den FI laufen. Das kannst Du durch Abschalten des FI ganz einfach prüfen. Entweder ist es dann überall "finster" oder der ein- oder andere Stromkreis hat noch Saft.
Das mit der Nullungsbrücke hast Du richtig verstanden. Ganz korrekt sollte es sogar so sein, daß der ankommende PEN (Nulleiter) erst auf den Schutzkontakt geht und von dort aus zum Neutralleiteranschluß. Aber das hat man früher meist andersherum gemacht.
Was Du machen sollst?
Auf keinen Fall selber irgendwas dran herummachen! Sonmst hast Du nämlich die Haftung, auch für die schon bestehenden Fehler! Außerdem darfst Du als Mieter das sowieso nicht ohne (schriftliche) Einwilligung des Eigentümers.
Kannst Du nicht in den Keller gehen (evtl. dort Wohnung?) oder warum ist es so schwierig, dier Kellerdecke von unten anzuschauen???
Der Zusammenhang ist folgender: Es ging um die Frage, ob man die Zimmer früher berechtigt als "nichtleitende Räume" hätte einstufen können. Da sind Holzbalkendecken halt klar im Vorteil gegenüber Massivdecken.
Aber wenn die anderen Schutzkontakte angeschlossen sind, ist diese Überlegung inzwischen hinfällig. Es darf dann dort ganz klar keine Steckdosen ohne oder mit nicht angeschlossenem Schutzkontakt geben.
So, ich hoffe, das war eine halbwegs klare und Dir verständliche Antwort!
Gruß,
sam2
P.S:
Wie immer war dies natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche grundsätzliche Sicht solcher Dinge!
Für individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall wende man sich vor Ort an den Anwalt seines geringsten Mißtrauens oder z.B. an den örtlichen Mieterverein
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BID = 117271
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7658 Wohnort: Wien
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Zitat :
| | Das mit dem FI irritiert allerdings, denn der verträgt sich nicht mit dahinterliegenden Nullungsbrücken! |
Sind ja keine da! Wenn ich mich nicht verlesen habe, haben alle Steckdosen einen vollwertigen PE, bis auf 2, bei denen der PE-Kontakt komplett unbelegt ist, also auch keine Nullungsbrücken.
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