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TV Centrum Zeno 310 |
Problem gelöst
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BID = 113594
OhioRanger Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: München
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Geräteart : Fernsehgerät
Hersteller : Centrum
Gerätetyp : Zeno 310
Messgeräte : Multimeter
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Hallo
Ich habe einen 6 Monate alten 16:9 100 Herz (82er Bildröhre)Fernseher der Fa. Centrum.
Nun habe ich zwei Probleme mit dem Teil.
1. Dieses Gerät hat ein grausiges surren im Gehäuse, das bei leisen Parts furchtbar stört.
2. Das Gerät schaltet sich zwischendurch für ein Paar sek. komplett aus und wieder ein.
Kann mir jemand sagen, ob die Ausschalterei auf Dauer tödlich für das Gerät ist? Und kann man diesen Fehler irgendwie rausmessen?
Kommt vor , das die Ausschalterei eine Woche lang nicht stattfindet.
Das Geräusch ist laut Fa. nicht störend.
Danke
Ohio
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Erklärung von Abkürzungen |
BID = 113601
DerGeselle Schreibmaschine
    
Beiträge: 1000 Wohnort: Landau
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ne Billig100HertzKiste, da ist das surren normal!
Das mit dem ausschalten kann allesmögliche sein.
Am besten beim Verkäufer reklamieren ist ja noch Garantie drauf.
TOM
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geht nicht, gibt´s nicht ! |
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BID = 113605
OhioRanger Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: München
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Das Gerät war schon in der Werkstatt.
Vorführeffekt: Hat sich im Probelauf nicht ausgeschaltet
Ohio
[ Diese Nachricht wurde geändert von: OhioRanger am 13 Okt 2004 0:20 ]
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BID = 113611
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Aber der Geiz war mal wieder sowas von geil...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 113624
OhioRanger Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: München
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Werde nie wieder ein Gerät von Centrum kaufen!!
Bin geheilt, aber als Alleinverdiener in der Familie
Gruß
Ohio
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BID = 113945
mreast Stammposter
   
Beiträge: 278
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Hallo ! Das Gerätechassis ist von Vestel und je nach nach Ausführung entweder ein 11AK52 (Menü nur mit Schrift) oder 11AK53(Menü hat Bilder/Symbole). Bei den 11AK53 der ersten Auslieferung gab es übrigens massive Softwareprobleme. Beim 11AK52 kommt dieser Fehler auch öfters vor, manchmal sind SMD-Transistoren nicht richtig verlötet oder die Featurebox fehlerhaft, allerdings gibt es auch genug von der Sorte, wo der Fehler bis heute noch nicht nachvollziehbar sind.
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BID = 114020
DerGeselle Schreibmaschine
    
Beiträge: 1000 Wohnort: Landau
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na prima!
Ein Fall für die Schrottpresse.
TOM
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geht nicht, gibt´s nicht !
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BID = 114295
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wieso Schrottpresse?
Die Kiste ist schließlich noch in der Gewährleistung.
Stell dem Verkäufer also das Teil wieder in den Laden!
Und zwar schnell, bevor die ersten 6 Monate und damit die Beweislastumkehr vorbei sind...
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BID = 115434
OhioRanger Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: München
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Hallo
Das ganze könnte problematisch werden. Ich habe das erste Gerät am 20.06.2003 bei Netonnet gekauft. Hatte Probleme ohne Ende, das Gerät war 3x zur Reparatur.
Dann habe ich ein neues Eratzgerät erhalten. Das war am 21.05.2004.
Das s.g. Neugerät hat die o.g. Fehler!!!
Gilt das mit der Rückgabe trotzdem???
Gruß und Danke
Ohio
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BID = 115439
Jornbyte Moderator
      
Beiträge: 7305
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Ja.
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mfg Jornbyte
Es handelt sich bei dem Tipp nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft und
wer Tippfehler findet, kann sie behalten.
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BID = 115448
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo OhioRanger,
klar gilt das!
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt doch 24 Monate!
Und sie verlängert sich sogar noch um die Zeiten, wo das Gerät in Reparatur war.
Mit drei Reparaturversuchen und einem erfolglosen Tausch ist die Zumutbarkeitsgrenze längst überschritten.
Man sollte also dringend von seinem nach BGB bestehenden Recht auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrags) Gebrauch machen!
Diese Entscheidung steht dem Käufer kraft Gesetzes zu. Egal ob das dem Händler paßt oder nicht. Man braucht sich also nicht mit einem erneuten Reparaturversuch oder Tauschgerät abspeisen zu lassen!
Grundlage sind u.a. §§ 434, 437 Abs.2, 440 und 323 BGB.
Allerdings kann der Händler eine sog. Nutzwertentschädigung verlangen, quasi eine Art Miete für die Zeit, wo das Gerät mal grad funktioniert hat. Dies würde dann von der Erstattung abgezogen. Muß aber angemessen sein.
In dem Fall könnte man im Gegenzug einen Schadenersatzanspruch ins Auge fassen...
Gruß,
sam2
P.S.
Sie lasen wie immer lediglich eine persönliche Einschätzung einer hypothetischen Sachlage. Wer eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfalle wünscht, wende sich vor Ort an den Anwalt des geringsten Mißtrauens...
In Kaufvertragsangelegenheiten berät gerne auch der örtliche Verbraucherschutzverein!
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