Tja, da habt Ihr schon wieder das ganz große Faß aufgemacht.
Es ist nunmal so, daß Normen etc. in Dtl. keine eigenständige Gesetzeskraft haben.
Gundsatz daher:
Es gilt, was vereinbart wurde (z.B. VOB, die dann wieder Bezug auf DIN/VDE nimmt).
Und dann ist eben (mangels gesonderter Festlegungen) generell eine Ausführung "mittlerer Art und Güte" geschuldet!
Wenn der Richter/Gutachter im Streitfall das dann beurteilen soll, zieht er üblicherweise Normen und den "Stand der Technik" bzw. die jeweiligen "Regeln des Handwerks" heran.
Dann ist eben derjenige im Vorteil, der nachweisen kann, daß er normgerecht gearbeitet hat.
Wobei man aufpassen muß: Es gibt mittlerweile Normen, die nicht mehr dem anerkannten "Stand der Technik" entsprechen...
Somit hat Blademaker die Folgeproblematik auch richtig erkannt.
OT:
Ich habe übrigens noch nie einen Fenstereinbau gesehen, welcher ohne RAL-Band die Anforderungen nachweislich erfüllt hat. Obwohl dies sicherlich geht! Aber wer mauert z.B. schon Anschläge für eine alternative Abdichtung?
Im Gegenteil. Es gibt genug Fenster, die trotz der Verwendung dieses Bands eben nicht dicht eingebaut wurden...
Ob es überhaupt sinnvoll ist, Fenster luftdicht einzubauen, wäre dann wieder eine ganz andere Frage!
Aber des Menschen EnEV ist sein Himmelreich...
Obwohl dieses fragwürdige ideologische Machwerk derart von wenig bauphysikalischem Grundlagenwissen getrübt ist, daß einem richtig schlecht werden kann dabei.