Hallo,
Zitat :
shark1 hat am 7 Okt 2004 06:57 geschrieben :
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welche ausgabe ist das 9-2004 oder 10-2004 ich habe nämlich nur 9-2004 und dort gibts nur seite 760....?
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das ist die 10-2004, kam erst gestern.
Hier der Artikel aus dem EP:
"! Für Steckdosen, die außerhalb von Gebäuden
angeordnet sind oder die außerhalb
von Gebäuden befindliche Betriebsmittel
versorgen, darf die Schutzmaßnahme TN-System
(früher „Nullung“ genannt) nicht angewendet
werden. Statt dessen müssen ihre Schutzkontakte
an einen Erder angeschlossen werden,
der nicht mit dem Schutzleiter oder
PEN-Leiter des TN-Systems verbunden werden
darf. Als Abschalteinrichtungen für die Schutzmaßnahme
müssen Fehlerstrom-Schutzschalter
(RCDs) verwendet werden ([1], Abschnitt
413.1.3.9 und Nationales Vorwort, Zu
413.1.3.9). Die Schutzmaßnahme ist dadurch
das TT-System, auch wenn der Anlageteil an
eine Anlage mit TN-System angeschlossen
wird. Sie muss darum die für das TT-System
geltenden Forderungen ([1], Abschnitt
413.1.4) erfüllen.
Wenn diese Steckdosen einen Bemessungsstrom
nicht größer als 20 A haben und von
ihnen erwartet wird, dass sie tragbare Betriebsmittel
versorgen, darf der Bemessungsdifferenzstrom
der RCDs höchstens 30 mA
betragen ([2], Abschn. 471.2.3). In besonderen
Fällen, für die die Normen der 700er Reihe
von VDE 0100 gelten, kann diese Begrenzung
auf 30 mA auch unabhängig von den
vorstehend genannten Kriterien gefordert
sein.
Ihre Steckdosen haben einen Bemessungsstrom
von 63 A. Darum darf der Bemessungsdifferenzstrom
der RCDs beliebig groß sein,
sofern dem keine Forderung aus der 700er
Reihe von VDE 0100 entgegensteht und die
Erdungsimpedanz des Schutzerders dafür
klein genug ist ([1], Abschn. 413.1.4.2). Es ist
der Elektrosicherheit dienlich, wenn der Bemessungsdifferenzstrom
der RCDs nur 30 mA
beträgt, ohne dass das gefordert ist."
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Jerry am 7 Okt 2004 9:23 ]